Arwi2k schrieb am 23.07.2019 um 15:08:39:Nun wurde mir dort mitgeteilt dass ohne den Nachweis einer weitergehenden Krankenversicherung der Antrag bis auf weiteres nicht bearbeitet wird (!)
[...]
Das Jobcenter will den Antrag aber auch nicht bearbeiten ohne das Sie vorher Bescheid von der Ausländerbehörde bekommen das sich da was tut.
Meine Krankenversicherung habe ich gerade nochmals angeschrieben, aber die werden wohl erst einen Aufenthaltstitel sehen wollen, da beißt sich die Katze in den Schwanz.
So ist es, die Katze beißt sich in den Schwanz. Ein altes Problem. Der Versicherer versichert nicht ohne
AE, die
ABH erteilt die
AE nicht ohne Versicherung...
Entweder bekommst Du von der GKV die
Zusicherung schriftlich, dass die Dame bei Vorliegen der Voraussetzungen versichert werden wird. Das muss der
ABH reichen.
Und / oder Du überzeugst die
ABH von der Problematik (schriftlich arbeiten) und erreichst, dass bis zur Erteilung der
AE eine abzuschließende Incoming-Versicherung ausreicht.
Es sollte bei einer Argumentation hilfreich sein, dass eine Sicherung des
LU bei einer Einreise im Rahmen der
FZF nach §28 nicht erforderlich ist. Wie dann am Ende der gesetzlichen Versicherungspflicht nachgekommen wird, hat die
ABH erst einmal nicht zu interessieren.
Tatsächlich muss man dicke Bretter bohren und es gibt keinen Goldstandard beim Vorgehen.
Hilfreich kann, wenn die
ABH ungerechtfertigt Probleme bereitet, auch ein Beschwerdevorgang bei dem Behördenleiter oder dem Chef der Verwaltung sein, falls am Ende erforderlich.
Dazu ist es sinnvoll, einmal schriftlich die Problematik gegenüber der
ABH geschildert zu haben.
Gruß