.....mmmh bin etwas verwirrt...
Eine Vaterschaft kann man doch nur dann anerkennen lassen wenn das Kind geboren wurde,oder nicht..?
wie ihr seht,ich hab von sowas absolut keine Ahnung...
ich denke da muss man doch einen Vaterschaftstest machen,...
aber gut das ist wieder ein anderes Thema.
So wie sie mir mal erzählt hat ,war sie wohl schon auf der Ausländerbehörde und hat mit der Sachbearbeiterin soweit alles klar gemacht das er nach der Geburt durch die Vaterschaftsanerkennung direkt hier bleiben wird und Gelder beziehen kann...
Ja,er hat minimum 4 Jahre auf einem Kreuzfahrtschiff gearbeitet.
wie der Verdienst aussah,laut meiner Info ca 700 $
Versichert ist er ja bestimmt über den Staat ,in seiner 90 tägigen Aufenthaltszeit,
oder über die Versicherung der Kindsmutter...
weil seinen Job auf dem Kreuzfahrtschiff hat er gekündigt,am 08.08. als er in Kiel an Land ging,also
KV ist er nicht mehr über den Arbeitgeber.
ich werde ja sehen wie es nach Ablauf seines Visums im Dez weitergeht...