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Erstmalige Einreise Kindesvater (Philippinen) (Gelesen: 6.124 mal)
Greenstone
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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21.07.2019 um 16:37:51
 
Hallo, ich möchte folgende Situation schildern, in der Hoffnung, dass Ihr mir weiterhelfen könnt bzgl. genauen Informationen:

Die Tochter eines Freundes hat auf einem Kreuzfahrtschiff, auf welchem sie arbeitete, einen Philippino kennengelernt und ist nun schwanger. Nun ist sie wieder zurück in Deutschland und bewohnt dort eine Mietwohnung im Haus meines Bekannten. Der Kindesvater will nun in Kürze nach Deutschland kommen um bei der Geburt dabei zu sein. Allerdings arbeitete er bis jetzt weiterhin auf dem Schiff.

Nun meine Frage: Hätte er auch auf dem Schiff ein Visum beantragen können, oder kann er das hier vor Ort in der Botschaft / dem Konsulat machen? Oder hätte er dazu zurück auf die Philippinen gemusst? Meines Wissens war er zwischenzeitlich nicht in seiner Heimat. Und selbst wenn, ist es meines Wissens ja sehr schwer und zeitaufwendig, dort ein Visum zu erhalten. Gibt es evtl. Ausnahmeregelungen, da er ja der Kindesvater ist und die Vaterschaft auch anerkennt bzw bereit ist dies umgehend zu tun? Meine größte Sorge ist jedoch, dass er ohne Visum einreist, und sich mein Bekannter bzw. dessen Tochter strafbar machen, wenn sie ihn beherbergen. KANN er ohne Visum überhaupt einreisen (Ankunft in Hamburg direkt vom Schiff)?

Ich habe das Netz auf eine solche Situation durchsucht, bin aber leider nicht fündig geworden.

Vielen Dank für Ihre Antworten im voraus.
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fab87
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Antwort #1 - 21.07.2019 um 16:51:32
 
Er braucht ein Visum welches im Land des gewöhnlichen AUfenthalts beantragt werden muss. Egal, ob Besuchsvisum oder Familiennachzug (wenn Daueraufenthalt beabsichtigt).

Falls das Kreuzfahrtschiff in Hamburg anlegt gibt es da aber auch Besonderheiten. Besatzungsmitgliedern von Seeschiffen, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit visumpflichtig sind, jedoch über kein Visum verfügen, wird ein sogenannter Sammelpassierschein  ausgestellt. Der ist aber nicht für den dauerhaften Aufenthalt gedacht und gilt (nur in Hamburg) auch nur während der Liegezeit des Schiffes.

Um bei der Geburt dabei zu sein muss wohl ein normales Visum beantragt werden oder, wenn der Daueraufenthalbt beabsichtigt sein sollte eins zum nachzug zum deutschen Kind.

Falls abgemustert wird in Hamburg stellt die Wasserschutzpolizei im Hafen ein Transitvisum aus. Das war auch mal schön in irgendeiner NDR Doku sichtbar.
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Greenstone
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Antwort #2 - 21.07.2019 um 17:17:30
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wie lange ist denn ein Transitvisum gültig? Und gilt dies nicht nur für eine Durchreise?

Wie bereits erwähnt, ist er meines Wissens nach mittlerweile nicht mehr in seinem Heimatland gewesen, und hätte somit auch ja kein normales Visum beantragen können. Oder gibt es andere Möglichkeiten und / oder Ausnahmen?

Wie ist es mit der evtl. Strafbarkeit (sowohl für ihn als auch für meinen Bekannten und dessen Tochter), sollte er sich illegal in Deutschland bewegen? Sorry für die Fragen, bin aber diesbezüglich wirklich unwissend.
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fab87
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Antwort #3 - 21.07.2019 um 17:52:04
 
Greenstone schrieb am 21.07.2019 um 17:17:30:
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wie lange ist denn ein Transitvisum gültig? Und gilt dies nicht nur für eine Durchreise?

Wie bereits erwähnt, ist er meines Wissens nach mittlerweile nicht mehr in seinem Heimatland gewesen, und hätte somit auch ja kein normales Visum beantragen können. Oder gibt es andere Möglichkeiten und / oder Ausnahmen? Außer den Hafengeschichten (die VOraussetzungen müssen stimmen!) gibt es keine anderen Möglichkeiten außer ein VIsumsverfahren. Das geht für gewöhnlich nur bei einer AV im Land des gewöhnlichen Aufenthaltes. Für Schiffsbesatzungen ist da evtl. aber Spiellraum was den gewöhnlichen Aufenthalt angeht - vlt. weiß jemand anderes dazu etwas.

Wie ist es mit der evtl. Strafbarkeit (sowohl für ihn als auch für meinen Bekannten und dessen Tochter), sollte er sich illegal in Deutschland bewegen? Sorry für die Fragen, bin aber diesbezüglich wirklich unwissend.


Zur Durchreise bzw. in diesem Fall zur Abmusterung und Ausreise (Heimatland, Drittland) oder zur Ummusterung (Anmusterung auf einem neuen Schiff). Der Gültigkeitszeitraum ist also nicht allzu lang. Für Besuchsaufenthalte ist die VIsumskategorie nicht gedacht und wird auch nur anlassbezogen ausgestellt. Mit einem Visum oder Sammelpassierschein (nur in der Andockstadt) wäre er allerdings nicht illegal so lange der Aufenthaltstitel gültig ist und nicht gegen die Visumsbestimmungen verstoßen wird. -> Verordnung (EG) Nr. 415/2003 des Rates vom 27. Februar 2003 über die Erteilung von Visa an der Grenze, einschließlich der Erteilung derartiger Visa an Seeleute auf der Durchreise sowie Art. 36 Visakodex.

Ein illegaler Aufenthalt wäre für ihn strafbar -> § 95 AufenthG. Beihilfe ist meines Wissens nach auch strafbar - da meldet sich aber sicherlich noch jemand der da mehr zu sagen kann bzw. da zutreffenderes weiß. Falls er sich aber illegal aufhalten sollte macht sich ersteinmal niemand außer ihm strafbar. Sippenhaft oder Ähnliches gibt es nicht.

Was ist denn geplant? Nur Besuch zur Geburt oder Umzug nach Deutschland?
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blubb


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Antwort #4 - 21.07.2019 um 19:11:27
 
Hallo,

er wird kein AV im Sinne des (für Seeleute üblichen) Transitvisum nach Artikel 36 Visakodex erhalten, weil dieses schlicht nicht für den von Dir genannten Zweck vorgesehen ist. Ihr solltet daran keine Gedanken verschwenden.

Denkbar ist, meiner Ansicht nach, grundsätzlich ein "normales" Ausnahmevisum nach Artikel 35 (1) Visakodex.

Das kann er im Vorhinein, über den Schiffsmakler bei der zuständigen Grenzbehörde, in Hamburg die Wasserschutzpolizei, beantragen.
Das muss dann aber etwas eingehender begründet und belegt sein, als es das sonst bei den üblichen Anträgen für die Transitvisa der Fall ist. Mehr findest Du darüber im Artikel 35 des verlinkten Dokuments.
Oder im Visumhandbuch des AA, S. 128.

Was die Beihilfe zum unerl. Aufenthalt angeht: Natürlich kann sich grundsätzlich der Beherberger einer unerlaubt aufhältigen Person im Sinne des §27 StGB der Beihilfe schuldig machen.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Greenstone
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Antwort #5 - 21.07.2019 um 23:05:30
 
Vielen Dank für eure sehr schnellen antworten, ich habe eben erfahren das der junge Mann ein Multiple-Entry-Visum vom Typ C besitzt und dies auch gültig ist bis 2020. (ausgestellt in FINNLAND)
Dies hat er auf dem Kreuzfahrtschiff bekommen, zudem ist er seit neustem im Besitz einer Sprachqualifikation A1.
Habe ich vorher nie was von gehört,auch das ein Visum auf so langen Zeitraum ausgestellt wird und gültig ist.
Es wäre dann jetzt ,wenn ich eben richtig aus dem Gespräch herrausgehört habe, die Krankenversicherung und die Haftpflicht zu klären. Die Niederkunft des Kindes fällt in diesen Zeitraum,so das er dann ein Aufenthaltsformular ausfüllen kann,
und natürlich sofort die Vaterschaft anerkennt.
Nochmals vielen Dank für eure Hilfe.
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Antwort #6 - 22.07.2019 um 08:01:41
 
Die Vaterschaftsanerkennung geht nicht so schnell...sie dauert mind. 6 Monate! Da hätte er früher anfangen müssen!
Da für eine VA etliche Dokumnénte vorgelegt werden müssen und die Philippinen ein Staat mit unsicherem Dokumentenwesen sind, wird es zur VA eine UP geben! Diese dauert aktuell in Manila ca. 6 Monate!

Also so schnell wie ihr denkt wird das nicht gehen! Er kann dann maximal die noch nicht verbrauchte "Schengenzeit" hier verbringen! Eine AE vom Schengenvisum wird es auch  nicht geben! Dafür wird er vermutlich zurück auf die Philippinen müssen
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fab87
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Antwort #7 - 22.07.2019 um 08:17:28
 
Greenstone schrieb am 21.07.2019 um 23:05:30:
Die Niederkunft des Kindes fällt in diesen Zeitraum,so das er dann ein Aufenthaltsformular ausfüllen kann, 


Das wird leider nicht gehen. Der Familiennachzug muss aus dem Ausland betrieben werden; im Land des gewöhnlichen AUfenthalts.
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Greenstone
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Antwort #8 - 15.08.2019 um 08:29:36
 
Guten Morgen alle zusammen.

Der Kindsvater ist nun doch nicht,aus unerklärlichen Gründen und trotz des Visum Typ C, direkt vom Kreuzfahrtschiff nach SB gekommen.
Er fliegt erst auf die Philippinen und kommt dann im September nach Deutschland. So der aktuelle Stand der Informationen die ich habe.
So einfach ist es dann wohl doch nicht mit den ganzen Papieren.
ich vermute das wird er auch bis zum September nicht schaffen ein Visum für Deutschland zu bekommen, da die Bearbeitung doch sehr Zeitaufwendig ist.



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Antwort #9 - 15.08.2019 um 09:30:21
 
Greenstone schrieb am 15.08.2019 um 08:29:36:
So einfach ist es dann wohl doch nicht mit den ganzen Papieren.ich vermute das wird er auch bis zum September nicht schaffen ein Visum für Deutschland zu bekommen, da die Bearbeitung doch sehr Zeitaufwendig ist.

Was allerdings vor allen der Tatsache geschuldet ist, dass
deerhunter schrieb am 22.07.2019 um 08:01:41:
die Philippinen ein Staat mit unsicherem Dokumentenwesen sind, wird es zur VA eine UP geben!

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Antwort #10 - 15.08.2019 um 13:24:37
 
Greenstone schrieb am 15.08.2019 um 08:29:36:
Er fliegt erst auf die Philippinen und kommt dann im September nach Deutschland. 

vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung --> normal beim dt. Jugendamt oder dt. Notar
Die vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung kann auch im Ausland erfolgen, mW in der dt. AV (Botschaft oder Konsulat) vor einem deutschen Konsularbeamten oder vor einem Notar im Herkunftsland (<-- ggf SCHLECHT wg UP!)
---> Vaterschaft anerkennen.de      http://www.vaterschaft-anerkennen.de/
Die Kindesmutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen.

Danach kann bei einer dt. AV (schon vorgeburtlich) ein FzF-Visum zum deutschen Kind beantragt werden.

Zitat aus Ziff 28.1.4 der AVV zum AufenthG --> http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMI-MI3-20091026-SF-A001.p...

28.1.4 Aufgrund der aufenthaltsrechtlichen Vorwirkung des Schutzgebots des Artikels 6 GG kann werdenden Eltern von Kindern, die aufgrund ihrer Abstammung von einem deutschen Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen werden (§ 4 Absatz 1 StAG), ein mit Blick auf den voraussichtlichen Geburtszeitpunkt entsprechend langfristig berechnetes Visum zur Einreise auf Grundlage des künftigen Anspruchs nach § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 erteilt werden. Gleiches gilt für werdende Väter von Kindern, die aufgrund des gewöhnlichen Aufenthalts der Mutter in Deutschland nach § 4 Absatz 3 StAG durch Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben werden...
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Antwort #11 - 15.08.2019 um 15:10:29
 
Das wird mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit trotzdem sehr lange dauern und nicht bis zur Geburt klappen. Ich habe recht viel mit der DAV Manila zu tun. Schon auf einen termin für ein FZV wartet man momentan ca. 5 -6 Monate und selbst wenn man einen kurzfristigen termin bekommen sollte gibt es i.d.R. eine UP. Diese dauert momentan ebenfalls runde 6 - 7 Monate!

Ich kenne aus den letzten 12 Monaten etliche ähnliche Fälle, die nur geklappt haben wenn man direkt nach feststellung der Schwangerschaft losgelegt hat
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Antwort #12 - 15.08.2019 um 17:03:18
 
deerhunter schrieb am 15.08.2019 um 15:10:29:
Schon auf einen termin für ein FZV wartet man momentan ca. 5 -6 Monate und selbst wenn man einen kurzfristigen termin bekommen sollte gibt es i.d.R. eine UP.

Guckst Du hier:
https://manila.diplo.de/blob/1891084/2cbd291e3bc075265
aba22dfd238837d/mb-uue-mnl-deu--mai-2019-data.pdf
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Antwort #13 - 15.08.2019 um 21:33:24
 
deerhunter schrieb am 15.08.2019 um 15:10:29:
selbst wenn man einen kurzfristigen termin bekommen sollte gibt es i.d.R. eine UP. Diese dauert momentan ebenfalls runde 6 - 7 Monate!

Eine Urkundenüberprüfung UP entfällt für die Vaterschaftsanerkennung, wenn diese vom dt. Konsularbeamten direkt abgenommen wird bzw.
eine UP fällt ggf nur  noch für die Personenstandsurkunden des werdenden Kindesvaters an.

Aber natürlich muss man sich um einen FzF-Visa-Termin alsbald kümmern, wenn eine FzF beabsichtigt ist.

https://manila.diplo.de/blob/1792014/5251d790f9fc086a711937cdfb28ea96/mb-fz-d-fe
bruar-2018-data.pdf

https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?request_locale=de&...;
locationCode=mani
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« Zuletzt geändert: 15.08.2019 um 21:45:06 von HeFi »  
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Antwort #14 - 15.08.2019 um 22:43:21
 
HeFi schrieb am 15.08.2019 um 21:33:24:
ine UP fällt ggf nurnoch für die Personenstandsurkunden des werdenden Kindesvaters an.


Ja, es geht ja nur um die UP der GU des Vaters....das dauert trotzdem 6 -7 Monate!
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