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Erstmalige Einreise Kindesvater (Philippinen) (Gelesen: 6.078 mal)
Greenstone
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #15 - 16.08.2019 um 00:11:14
 
Hallo ihr Lieben

was bedeuten die Kürzel  VA eine UP ?
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Petersburger
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Antwort #16 - 16.08.2019 um 00:14:37
 
Ich nehme an Vertrauensanwalt und Urkundenprüfung.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Reyhan
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Antwort #17 - 16.08.2019 um 06:38:48
 
Ich gehe davon aus, dass es sich bei " VA" um die Anerkennung der Vaterschaft handelt.

Reyhan

Zitat:
Die Vaterschaftsanerkennung geht nicht so schnell...sie dauert mind. 6 Monate! Da hätte er früher anfangen müssen!
Da für eine VA etliche Dokumnénte vorgelegt werden müssen und die Philippinen ein Staat mit unsicherem Dokumentenwesen sind, wird es zur VA eine UP geben! Diese dauert aktuell in Manila ca. 6 Monate!
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..immer mit der Ruhe !
 
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Greenstone
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Antwort #18 - 20.09.2019 um 08:34:21
 
Hallo

Der Kindsvater ist nun da...
und kann bleiben bis Dez diesen Jahres..
keine Ahnung wie er das so schnell geschafft hat...
Er war lediglich 6 Wochen auf den Phillippinen..
ich nehme an das seine Papiere in Ordnung sind weil er ja Jahrelang auf einem Kreuzfahrtschiff gearbeitet hat und dort auch dieses Visum Typ C bekommen hat...(ausgestellt in Finnland und wohl mit 1 Jahr gültigkeit)
weis jemand von euch zufällig ob er sich für die Zeit hier anmelden muss...?

Lieber Gruss
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deerhunter
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Antwort #19 - 20.09.2019 um 10:48:34
 
Greenstone schrieb am 20.09.2019 um 08:34:21:
Der Kindsvater ist nun da...
und kann bleiben bis Dez diesen Jahres..


Wie ist er da? Dann aber nicht mit einem FZV zum Kind, oder? Da könnte er ja dauerhaft bleiben! Hat er jetzt ein Schengenvisum für 90 Tage bekommen? Das geht tatsächlich schnell, denn hier gibt es keine UP!

Greenstone schrieb am 20.09.2019 um 08:34:21:
weis jemand von euch zufällig ob er sich für die Zeit hier anmelden muss...?


Wenn nur Schengenvisum dann normalerweise nicht...
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fab87
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Antwort #20 - 20.09.2019 um 10:55:35
 
Wäre gut zu wissen was auf dem Visum drauf steht (siehe auch deerhunters Antwort). FZF Visa haben auch eine begrenzte Gültigkeit, man muss dann eine AE bei der ABH beantragen innerhalb dieses Zeitraumes. Wenn er nur ein Besuchsvisum hat muss er das natürlich nicht, ebenso wenig wie er da mit einen Daueraufenthalt begründen könnte.
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Greenstone
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #21 - 20.09.2019 um 13:07:34
 
Es ist wohl ein Besucher Visum- Typ C- zu Gesicht bekommen wir das Visum nicht.-mit welcher bgründung auch , ein FZF Visum wird es wohl nicht sein,denn...
Das Kind wird anfang November geboren (+/- 2 Wochen.weis man ja nie so genau wann das Baby auf die Welt will.)
Und dann so habe ich verstanden wollen die beiden hier schon die Vaterschaft anerkennen lassen.

Mir sind das auch alles Böhmische Dörfer-aber anscheinend geht es doch...
Habe ich mir schon fast gedacht das er sich hier nicht anmelden muss wenn es ein Besuchsvisum ist...verpflegt wird er zZ ja von der Kindsmutter,Heirat später auch nicht ausgeschlossen.

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lottchen
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Antwort #22 - 20.09.2019 um 13:15:33
 
Die Vaterschaft kann er auch bereits vor der Geburt anerkennen. Da muss er nicht warten bis das Kind da ist. Das (und auch eine Heirat) ändert aber nichts, dass er mit dem richtigen Visum, also einem Visum zur FZF einreisen muss wenn er hier bleiben will.

Vielleicht ist er ja einfach mit seinem bereits vorhandenen Visum eingereist. Solange niemand weiß, mit was für einem Visum er hier ist kann man auch nichts zu seinen Chancen sagen hierzubleiben falls er das möchte.   
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fab87
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Antwort #23 - 20.09.2019 um 13:25:32
 
Falls die Anmeldung bei der Stadt/Gemeinde gemeint ist. Besucher aus dem Ausland müssen sich nach § 27 BMG nicht anmelden, wenn sie unter drei Monate sich an einer Meldeadresse in Deutschland aufhalten. Würde für den Besucher also wohl nicht zutreffen. Ist allerdings kein Ausländerrecht sondern allgemeines Melderecht.
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deerhunter
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Antwort #24 - 21.09.2019 um 08:49:35
 
Greenstone schrieb am 20.09.2019 um 13:07:34:
Und dann so habe ich verstanden wollen die beiden hier schon die Vaterschaft anerkennen lassen.


Das Problem bei der VA ist die UP. Die Philippinen sind ein Land mit unsicherem Urkundenwesen, deshalb gibt es eine UP vor der VA! Diese Up dauert momentan zwischen 6 -8 Monaten! Solange dieses Verfahren also nicht beendet wurde, gibt es keine VA! Hier sollte man Gas geben. Ist der vater dann 90 Tage hier kann er keine geforderten Dokumente vorlegen und alles dauert noch länger

Greenstone schrieb am 20.09.2019 um 13:07:34:
Mir sind das auch alles Böhmische Dörfer-aber anscheinend geht es doch...


Als Seeman mit etlichen Visa im Pass und gutem Einkommen dürfte ein Schengenvisum kein Problem für ihn sein. FZV inkl. Up sind dann ganz andere Dinge!

lottchen schrieb am 20.09.2019 um 13:15:33:
Vielleicht ist er ja einfach mit seinem bereits vorhandenen Visum eingereist. 


Aufgrund der UP vermutlich nicht
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Greenstone
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Antwort #25 - 21.09.2019 um 15:36:03
 
.....mmmh bin etwas verwirrt...
Eine Vaterschaft kann man doch nur dann anerkennen lassen wenn das Kind geboren wurde,oder nicht..?
wie ihr seht,ich hab von sowas absolut keine Ahnung...
ich denke da muss man doch einen Vaterschaftstest machen,...
aber gut das ist wieder ein anderes Thema.
So wie sie mir mal erzählt hat ,war sie wohl schon auf der Ausländerbehörde und hat mit der Sachbearbeiterin soweit alles klar gemacht das er nach der Geburt durch die Vaterschaftsanerkennung direkt hier bleiben wird und Gelder beziehen kann...

Ja,er hat minimum 4 Jahre auf einem Kreuzfahrtschiff gearbeitet.
wie der Verdienst aussah,laut meiner Info ca 700 $ 

Versichert ist er ja bestimmt über den Staat ,in seiner 90 tägigen Aufenthaltszeit,
oder über die Versicherung der Kindsmutter...
weil seinen Job auf dem Kreuzfahrtschiff hat er gekündigt,am 08.08. als er in Kiel an Land ging,also KV ist er nicht mehr über den Arbeitgeber.

ich werde ja sehen wie es nach Ablauf seines Visums im Dez weitergeht...


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fab87
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Antwort #26 - 21.09.2019 um 16:08:35
 
Greenstone schrieb am 21.09.2019 um 15:36:03:
Eine Vaterschaft kann man doch nur dann anerkennen lassen wenn das Kind geboren wurde,oder nicht..?

ich denke da muss man doch einen Vaterschaftstest machen,...
aber gut das ist wieder ein anderes Thema.

So wie sie mir mal erzählt hat ,war sie wohl schon auf der Ausländerbehörde und hat mit der Sachbearbeiterin soweit alles klar gemacht das er nach der Geburt durch die Vaterschaftsanerkennung direkt hier bleiben wird und Gelder beziehen kann...



Versichert ist er ja bestimmt über den Staat ,in seiner 90 tägigen Aufenthaltszeit,


Geht auch vor der Geburt. Einen Vaterschaftstest braucht man auch nicht. Es geht per Erklärung, wenn das Kind noch keinen (rechtlichen) Vater hat.

Nein, ohne VIsum zum Nachzug zum deutschen Kind wird er wohl nicht einfach da bleiben dürfen.

Warum sollte der Staat ihn bitte versichern, während eines privaten Besuchsaufenthalt?! Wir reden über Steuergelder. Familienversichert durch die Kindesmutter wird er auch nicht sein. Eine incoming Reisekrankenversicherung ist das was man haben sollte.
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Antwort #27 - 21.09.2019 um 17:47:10
 
deerhunter schrieb am 21.09.2019 um 08:49:35:
Das Problem bei der VA ist die UP. Die Philippinen sind ein Land mit unsicherem Urkundenwesen, deshalb gibt es eine UP vor der VA! Diese Up dauert momentan zwischen 6 -8 Monaten! Solange dieses Verfahren also nicht beendet wurde, gibt es keine VA! Hier sollte man Gas geben. Ist der vater dann 90 Tage hier kann er keine geforderten Dokumente vorlegen und alles dauert noch länger


Bei einer Vaterschaftsanerkennung im Inland, ob beim Jugendamt oder beim Notar, benötigen beide Eltern lediglich ihren Nationalpass / BPA und ihre Geburtsurkunden.
Es reicht die Willenserklärung und der Nachweis der Identität.
Zu diesem Zweck ist eine vorher erfolgte Urkundenprüfung nicht erforderlich.
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Saxonicus
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Antwort #28 - 21.09.2019 um 20:23:56
 
fab87 schrieb am 21.09.2019 um 16:08:35:
Nein, ohne VIsum zum Nachzug zum deutschen Kind wird er wohl nicht einfach da bleiben dürfen.

Sehr wahrscheinlich wird man ihn auffordern, ein ordnungsgemäßes Visumsverfahren zum Nachzug zum deutschen Kind im Herkunftsland zu betreiben. Mit ein bisschen Glück erteilt die ABH eine Vorabzustimmung, dann geht es schneller.
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Antwort #29 - 23.09.2019 um 11:21:34
 
Greenstone schrieb am 21.09.2019 um 15:36:03:
Versichert ist er ja bestimmt über den Staat ,in seiner 90 tägigen Aufenthaltszeit,
oder über die Versicherung der Kindsmutter...


weder noch (ganz bestimmt)
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