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Ehemann darf nicht zu mir!! 3 Jahre Kampf und kein Ende in Sicht.. (Gelesen: 3.091 mal)
Themen Beschreibung: Hilfe!!! Behörde lässt Ehemann nicht zu mir
M.m
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i4a rocks!


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Antwort #15 - 20.07.2019 um 18:13:49
 
Ja genau, also wir machen gerade die Vaterschaftsanfechtung, danach hat sich das Thema hoffentlich erledigt. Und das sie sagen es wäre eine Scheinehe, können wir eventuell mit Videos, Fotos und den Tickets belegen, dass wir in den letzten Jahren uns immer so oft wie möglich besucht haben. Wir haben auch einen gemeinsamen Kurzurlaub in ein anderes Land gemacht. Ich hoffe, dass die da nicht zu Unrecht darauf beharren.

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deerhunter
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Antwort #16 - 20.07.2019 um 20:18:58
 
Da ja die Scheidung von der 1. Frau vermutlich in Serbien stattfand und nicht anerkannt wurde (vielleicht auch nicht anerkannt werden konnte), wären dann auch die Kinder von ihm!
Scheidungen in Serbien scheinen nicht so einfach zu sein, wenn ein Partner in Deutschland wohnt und Deutscher ist!

kommerzieller Link wurde entfernt - bitte ggf. per PN oder email
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Also ich würde erstmal alles klären wie Scheidung, Vaterschaft, Unterhaltsschulden usw....dann kann man weiter sehen
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« Zuletzt geändert: 20.07.2019 um 23:40:15 von Tippi »  
 
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nixwissen
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Antwort #17 - 21.07.2019 um 01:31:26
 
M.m schrieb am 20.07.2019 um 04:06:35:
Das durfte er ja, also war er nie illegal in Deutschland. Er bekam dann in der ausländerbehörde (eine andere stadt) eine Duldung, während seiner besucherzeit. Als er die Duldung hatte, wurde er gebeten freiwillig auszureisen und das tat er auch. 


Jeder, der eine Duldung hat, ist nicht legal in D. Das passt also schonmal nicht.
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Timidus
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Antwort #18 - 27.07.2019 um 23:37:14
 
Serbien ist Teil Europas und mittel- bis langfristig ein Beitrittskandidat. Wenn man deine Geschichte liest unddie Unterstellung deiner Ausländetbehörde, stellt man sich eher einen Wirtschaftsflüchtling aus Afrika vor.
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nixwissen
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Antwort #19 - 27.07.2019 um 23:48:59
 
Timidus schrieb am 27.07.2019 um 23:37:14:
Serbien ist Teil Europas und mittel- bis langfristig ein Beitrittskandidat. Wenn man deine Geschichte liest unddie Unterstellung deiner Ausländetbehörde, stellt man sich eher einen Wirtschaftsflüchtling aus Afrika vor.


Ausländerrechtlich gibt es hier keinen Unterschied zu einem Wirtschaftsflüchtling aus Afrika.


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fab87
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Antwort #20 - 29.07.2019 um 11:13:55
 
Timidus schrieb am 27.07.2019 um 23:37:14:
mittel- bis langfristig ein Beitrittskandidat. 


nicht mittel- bis langfristig sondern schon jetzt. Fremdenrechtlich machts aber keinen Unterschied.
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