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Ehemann darf nicht zu mir!! 3 Jahre Kampf und kein Ende in Sicht.. (Gelesen: 3.075 mal)
Themen Beschreibung: Hilfe!!! Behörde lässt Ehemann nicht zu mir
M.m
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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20.07.2019 um 03:05:06
 
Hallo ihr lieben, ich hoffe ihr könnt mir helfen.. ich weiss wirklich nicht mehr weiter. Und zwar geht es darum, dass ich nach 3 Jahren Kampf vor verschiedenen Gerichten endlich meinen Mann aus Serbien heiraten durfte.

Die ausländerbehörde sagte nach unserem Antrag auf familienzusammenführung, dass er freiwillig ausreisen solle, einen Termin in der Botschaft machen soll, und dann bekommt er eine vorabzustimmung.  Das hat er gemacht. Termin in der Botschaft ist in 12 Monaten. Nun sagte die Ausländerbehörde heute zu mir:

"Ihr Mann ist jetzt weg, seien sie froh und niemals werden wir ihm hier irgendwas genehmigen."

Ich fragte nach dem Grund dafür und die sagten, dass in seine Akte steht das er schonmal vor 10 Jahren mit einer deutschen Frau geheiratet hat im Alter von 18 Jahren. Und das er mich als zweitfrau hält.

Ich habe dann gesagt das ich darüber alles weiß, dass wir die Scheidung in Deutschland Anerkennen lassen haben und ich alles schriftlich vom Gericht darüber habe. Er ist also wirklich geschieden. Dann sagte die Ausländerbehörde "wir möchten darüber keine Papiere sehen. Außerdem hat die Frau Kinder von ihm"

Hierzu sagte ich ihm, dass mein Mann sich nach 1 Jahr Ehe damals von ihr getrennt hatte und freiwillig zurück ins Ausland ging, dann keinerlei Kontakt mehr bestand. Er konnte die Scheidung in Deutschland nicht anerkennen (das ging nur über die Ex Frau oder nun durch mich als zum damaligen Zeitpunkt verlobte).

Ich sagte, dass wir erst durch die Scheidungsanerkennung von den Kindern wissen, wir eine Vaterschaftsanfechtung über einen Rechtsanwalt am laufen haben  (angeblich 4 Kinder) und das wir von der Ex Frau schriftlich haben, dass es nicht seine Kinder sind.

Darauf hin sagte der Leiter der Behörde mir am Telefon "in Deutschland sind unterhaltsschulden, wir schreiben nun in die Akte, dass ihr Mann sich geäußert hat, das es seine Kinder seien, also sollten Sie uns lieber dankbar sein, anstatt in einem Jahr hier heulend vor uns zu sitzen weil er sie ausnutzt, denn für uns sieht es ganz klar nach einer Scheinehe aus"

Ich sagte, dass ich Fotos habe wie er seit Geburt von meinem Kind bis jetzt immer bei uns ist, nachweisen das wir uns gegenseitig besuchen und alles, dass es keine Scheinehe ist. Darauf hin sagte er: "wissen sie was ich denke? Ihr Mann will einfach nur nach deutschland. Vor 10 Jahren hat es nicht geklappt, nun versucht er es über sie"

Vor 10 Jahren wurde sein Visum auf Familienzusammenführung Abgelehnt. Er reiste als Besucher zu seiner ex Frau, er bekam eine Duldung und wurde paar Tage später gebeten auszureisen. Der Mann von wer ausländerbehörde sagte,  dass die damit immer wieder deren Ablehnung rechtfertigen können...


Ich weiss die Sache ist kompliziert. Das mit seiner ex Frau war keine Scheinehe. Die waren ca. Nach Ehe noch 1 Jahr zusammen. Aber er hat dann nie wieder versucht nach Deutschland zu kommen.

Wir haben uns dann vor ein paar Jahren kennen gelernt, erst versucht gemeinsam in Serbien zu leben, das geht aber auch nicht, weil ich wie gesagt ein Kind habe, wo der leibliche vTer zwar nichts von wissen will, aber aus trotz uns keine umzugsgenehmigung gibt.

Unser letzter Weg zusammen zu leben ist Deutschland. Hinzu komm, dass er einen Arbeitsvertrag hat, worin steht, dass er sofort anfangen darf in der Firma zu arbeiten, wenn er in Deutschland die Arbeitserlaubnis hat.....

Haben wir noch irgendeine Chance?

Wir haben schon fast 10.000€ bei 5 Gerichten ausgegeben, damit wir überhaupt heiraten durften. Nun ist das ganze ersparte weg und wir wissen nicht, welchen weg wir noch gehen können..

Der Leiter sagte noch "sie können es nochmal in 12 Monaten bek der Botschaft versuchen, aber seien sie sich sicher , das ganze wird sich auf 2-3 Jahre hinziehen und wir werden ihn immer wieder ablehnen, weil er nur nach Deutschland will"

...wir wissen einfach nicht mehr weiter.....

Ich hoffe ihr könnt uns helfen....

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blubb


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Antwort #1 - 20.07.2019 um 03:43:13
 
Hallo,

welche Hilfestellung erwartest Du hier, die Dir Eure Anwälte nicht leisten konnten?
Was Eure Ehe angeht: Aufgrund der von Dir geschilderten Historie und Umstände ist aus meiner Sicht die Unterstellung einer Scheinehe nachvollziehbar.
Diese Ansicht anzufechten, bedarf es Zeit (in der man die Ehe lebt, um das Gegenteil zu beweisen) und eines im AuslR versierten Anwalts.
Die Ursachen dafür hat offenbar Dein Mann selbst gesetzt, in Vergangenheit und Gegenwart.

Vorehe kurz.
Unterhaltsschulden.
Unerlaubter Aufenthalt, Ausreisepflicht zuerst nicht nachgekommen.
Aber schon einen Arbeitsvertrag in der Hand.
Du verstehst, was ich meine mit den selbstgesetzten Ursachen?
Und genau dies sieht eben auch die ABH und vertritt dann eben ihre Ansicht des Verdachts der Scheinehe.

Denn die Tochter ist auch nicht Eure gemeinsame Tochter, wenn ich es richtig verstanden habe?

Sollte es so sein, sehe ich persönlich Eure Chancen als schlecht an, zeitnah und ohne Aufwand entgegen der Ansicht der ABH den erlaubten Aufenthalt Deines Mannes in DEU durchzusetzen.
Meine subjektive Meinung, ohne Anspruch darauf, dass ich richtig liegen muss.

Gruß

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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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M.m
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Antwort #2 - 20.07.2019 um 04:06:35
 
Huhu, also er hat einen Vertrag seit 14 Tagen wo drinnen steht, dass er in der Firma arbeiten darf, sobald er die Arbeitserlaubnis hat.

Es sind nicht seine leiblichen Kinder. Er war im Ausland schon geschieden, durfte es aber in Deutschland nicht anerkennen. Das hätte die Ex Frau machen müssen. Sie hatte einen neuen Partner, mit ihm sind wohl, soweit wir wissen, 4 Kinder entstanden. Dadurch  dass sie die Scheidung nie anerkennen lassen hat, leider zu Unrecht auf dem Namen meines Mannes. Wir haben von ihr schriftlich das es  nicht seine Kinder sind, und die Vaterschfaftsanfechtung läuft bereits. Würde es ihm darum gehen einfach hier zu bleiben, hätte er die Chance über diese angeblich seine Kinder genutzt. Aber er hat die Vaterschaft nun angefochten.


Nochmal zu der Vergangenheit. Er hat mit 18 in Serbien eine deutsche Frau geheiratet. Sein visum wurde aber damals abgelehnt. Dennoch hat er sie in der visumsfreien Zeit besucht. Das durfte er ja, also war er nie illegal in Deutschland. Er bekam dann in der ausländerbehörde (eine andere stadt) eine Duldung, während seiner besucherzeit. Als er die Duldung hatte, wurde er gebeten freiwillig auszureisen und das tat er auch.

Dann hat er sich ca. 1 Jahr darauf getrennt, weil sie einen neuen hatte.

Jetzt, 10 Jahre später, versucht man diese Geschichte als Grund zu nehmen, uns einer Scheinehe zu beschuldigen. Er hat nicht gegen das Gesetz verstoßen. Wir haben Nachweise das er geschieden ist, dass die Vaterschaft angefochten ist, dass sie es uns sogar schriftlich bestätigt hat, dass es nicht seine Kinder sind.

Er hatte absolut 10 Jahre nichts mehr mit Deutschland zutun. Das mit den Kindern wissen wir erst seit der scheidungsanerkennung hier in Deutschland.


Mein jetziger Mann und ich sind schon 4 Jahre zusammen. Haben 3 Jahre vor den Gerichten gekämpft heiraten zu dürfen. Die haben ihn also komplett durchsucht , seine akten und alles und haben uns dann das Okay gegeben.

Wir haben nun geheiratet. Aber die ausländerbehörde sagt, da er vor 10 Jahren eine deutsche Frau hatte, würde es ihm nur um deutsche Frauen gehen. Was totaler Quatsch ist. Ich war auch vorher verheiratet, eine Ehe kann leider manchmal scheitern.

Er war nie illegal in Deutschland  sondern er darf visumsfreien 3 Monate bleiben.


Unser Anwalt hätte uns helfen können, nur leider haben wir uns von der ausländerbehörde unter Druck setzen lassen. Die haben in der besucherzeit (visumsfreie zeit) uns in die Behörde gerufen damit wir die heiratsurkunde vorbei bringen. Wir sind hin, die sagten die kopieren sein pass. Darauf hin haben die sein pass festgehalten und gesagt, entziehe dem Anwalt das Mandat und reise freiwillig aus, dann beantrage alles von Serbien aus. (Heiratstermin kam spontan also er ist nicht unter falschen verwandt eingereist, wurde auch alles schon abgeklärt) es war ja alles ok bis dahin.

Die sagten, wenn er ausreist bekommt er eine vorabzustimmung.

Er ist ausgereist, wollte alles vom Ausland aus beantragen und jetzt fangen die an so Probleme zu machen..

Wie gesagt, er hat nie was illegales gemacht. Er hat damals die Schule in Deutschland besucht. Er war von 2 Jahren bis 16 Jahren in Deutschland, die Eltern mussten zurück, er war minderjährig und musste mit. Er hat dann 2 Jahre später seine damalige Freundin geheiratet nach 3 Jahren Beziehung, aber die Ehe ist gescheitert weil sie , nachdem sein Visum abgelehnt wurde, einen neuen Partner hatte...

Also wo hat er hier jetzt irgendwo den Staat betrogen oder was falsches gemacht? Es kann doch nicht sein, dass einem Menschen Sachen unterstellt werden die nicht stimmen und uns damit gedroht wird, immer wieder den Antrag abzulehnen.....
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Antwort #3 - 20.07.2019 um 08:07:31
 
Das wird so einfach nichts werden! Ihr müsst erstmal die Vaterschaftsanfechtung durchziehen (das wird aber vermutlich nicht rückwirkend gehen und da gibt es harte Fristen)!Dann müssen die Unterhaltsschulden bezahlt werden (bei 4 Kindern vermutlich deutlich 5- stellig)!
Also es ist sehr viel zu klären und wird vermutlich (wenn überhaupt) Jahre dauern! Wenn Anwälte nicht mehr helfen können, werden wir auch nicht viel tun können!
Wenn ihr zusammen leben wollt, wäre wohl nur Serbien die Alternative
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Melanny
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Antwort #4 - 20.07.2019 um 09:44:54
 
Wenn die Scheidung nun anerkannt ist, gilt das meines Wissens nach rückwirkend zum Tag der rechtskräftigen Scheidung und wenn die Kinder nach einer entsprechenden Zeit nach dieser rechtskräftigen Scheidung geboren wurden, dürften es im Nachhinein aus diesem Grund nicht seine sein. Zumindest ist es nach den Ausführungen schwer vorstellbar, dass alle 4 Kinder während der Ehezeit gezeugt wurden. Bei höchstem einem (auch wenn von einem anderen Mann) könnte es so angenommen werden - kommt auf den Zeitpunkt an. Aber bei vier???

Das Problem ist, dass durch die Nichtanerkennung hier, die Kinder ihm als in seiner Ehe geborene zugeordnet wurden und er vielleicht als Vater in den Geburtsurkunden steht.

Eine verzwickte Sache mit dem Unterhalt.
Auf eins wird bei der Wichtigkeit einer (auch späteren) Anerkennung immer hingewiesen: die richtige Erbfolge herzustellen. Heißt, dass angebliche Kinder dann gar nicht mehr erbberechtigt sind, wenn sich herausstellt, dass sie nach der Scheidung gezeugt wurden. Daraus folgere ich, dass auch Unterhaltsansprüche hinterfragt werden müssen - ob sie wirklich bestehen oder nicht.

Nachtrag: (entsprechend der Schilderungen der TS)
Was hat die Mutter der Kinder bei deren Geburt angegeben?
Geschieden? Dann wäre darauf hingewiesen worden, dass sie es nach den deutschen Gesetzen nicht ist, weil die Anerkennung fehlte. Hier hätte sie handeln müssen, schon im Interesse der Kinder.

Oder sie hat gleich "verheiratet" angegeben, ohne irgendeinen Hinweis auf die ausländische Scheidung. Dennoch hat sie den angeblichen Vater nie etwas von den Kindern erwähnt. Wie ich das beurteile, kommentiere ich nicht. Nur so viel: der leibliche Vater war damit gut raus aus der Sache, da es wohl Unterhaltsvorschuss gab - vom Staat.

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« Zuletzt geändert: 20.07.2019 um 10:01:57 von Melanny »  
 
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Antwort #5 - 20.07.2019 um 09:53:12
 
Ja genau, damit fallen die Unterhaltsschulden weg. Aber so eine Anfechtung dauert auch, die ausländerbehörde gibt sich mit all dem nicht zufrieden, die möchten ihn hier nicht haben...  weinend
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Antwort #6 - 20.07.2019 um 10:00:12
 
Deerhunter, die Frist ist ja nicht vorüber. Er weiss von den Kindern erst seit kurzem, und das ganze läuft ja auch schon über einen Anwalt. Die Unterhaltsschulden fallen ja dann auch weg..

In Serbien haben wir natürlich auch versucht gemeinsam zu leben aber, der Erzeuger meines Kindes gibt keine Zustimmung zum Umzug ins Ausland (obwohl er nichts von sein Kind wissen will)

Und außerdem, haben wir dort keine Wohnung... wo sollen wir denn da leben... das ist alles auch nicht so einfach, sonst würden wir den Weg gehen.

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frisbeescheibe
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Antwort #7 - 20.07.2019 um 10:18:14
 
Wäre der Umweg über das EU-Ausland eine Möglichkeit?
Als Serbe müsste der mann doch visafrei in die Schengenzone zu Besuchszwecken einreisen können.
Die Frau könnte sich im EU-Ausland niederlassen und ihn ohne Visumsverfahren bei sich behalten.
Nach einigen Monaten dort kehrt man gemeinsam nach Deutschland zurück und verlangt eine Aufenthaltskarte nach dem Freizügigkeitsgesetz und eben keinen Aufenthaltstitel. Ginge das?
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Antwort #8 - 20.07.2019 um 10:39:27
 
Wenn ich in einem EU Land ziehe, darf ich ihn dann wirklich ohne Visumsverfahren zu mir holen?

Ich denke, dort eine Arbeit und eine Wohnung zu finden, wird einfacher als in Serbien. Uns ist egal wo auf der welt wir leben, Hauptsache wir haben genug Möglichkeiten auf Arbeit, einen Dach über den Kopf und sind zusammen. 

Geht es in jedem EU Land? Danke für diesen Tipp!!!! :*
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Melanny
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Antwort #9 - 20.07.2019 um 10:43:29
 
Und was wird mit deinem Kind? Du schriebst, der leibliche Vater würde einem Umzug ins Ausland nicht zustimmen.
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Antwort #10 - 20.07.2019 um 10:50:09
 
Serbien ist nicht in der EU, das war seine Begründung. Ich denke, dass man es nochmal versuchen kann, eine Bescheinigung für ein EU Land von ihm zu bekommen. Ob man da sogar überhaupt eine Zustimmung braucht? Innerhalb der EU darf ich ja auch ohne seine Bescheinigung reisen..  aber das wäre schonmal ein Ansatz und ein versuch Wert, um mit dem Erzeuger des Kindes drüber zu sprechen.

Wie gesagt, uns geht es nicht darum, strickt auf ein Land zu bestehen. Wir möchten alles erdenkliche versuchen, um gemeinsam irgendwo leben zu können.

Natürlich wäre der beste Weg, den Aufenthalt über Deutschland, einfach aus dem Grund, dass ich hier festen Fuß und eine Wohnung habe. Wir können beide die Sprache von hier und er hätte sogar sofort eine Arbeit. 

Aber wenn wir hier wirklich keine Chance haben,  bleibt uns ja nichts anderes übrig....

Jeden erdenklichen Weg möchten wir wenigstens versuchen.. denn unter der dauerhaften Trennung leiden wir alle 3...
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« Zuletzt geändert: 20.07.2019 um 11:08:38 von M.m »  
 
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Antwort #11 - 20.07.2019 um 11:03:03
 
"gemeinsam irgendwo" ... Einen Umzug, womöglich dauerhaft, solltes du dir im Interesse deines Kindes (schon schulpflichtig?) genau überlegen. Ist meine persönliche Meinung.

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Antwort #12 - 20.07.2019 um 11:18:32
 
Melanny, das lass mal meine Sorge sein. Wenn du kein Wissen über das Alter des Kindes hast, brauchst du nicht denken ich reiße das Kind aus der Schule oder sonst wo raus.

1. Sieht er meinen Ehemann als Papa, berichte vom Kinderarzt, dass es das beste für das Kind wäre, das Kind nicht von meinem Ehemann zu trennen. Das Kind leidet leider sehr stark unter die dauernde Trennung.

2. Ist eine intakte Familie immer besser für ein Kind. Wie sie sicherlich lesen können, sage ich auch ständig, ein Ort wo wir Chance auf Arbeit haben und eine Wohnung. Unüberlegt werde ich nicht meine Koffer packen und auswandern.

Ich bitte nur um Kommentaren von Menschen, die eine Idee oder einen Rat haben, anstatt ständig diese Vorurteile und gemeckereien.

Also nochmal,

Meine ursprungafrage war, ob wir eine Chance hier in Deutschland haben. 

Sollte das nicht so sein, werde ich ganz sicher nicht diese Ehe aufgeben, gerade auch für mein Kind. Denn während der leibliche Vater sein Kind nicht sehen will, war mein jetziger Ehemann in der Schwangerschaft, bei der Geburt und bei  den ersten Schritten, Worten und alles dabei.

Ich rede nicht von einem Land in Afrika oder sonst wo. Hier waren gute Vorschläge mit innerhalb der EU, alles Ansätze die man zur Not in Erwägung ziehen kann. Aber wie gesagt, ich habe in Deutschland festen fuss, mein Ehemann hätte sofort Arbeit und wir beide können die Sprache perfekt.

Sollten wir hier aber keine Chance auf ein gemeinsames Leben haben, bleibt uns keine andere wahl, als andere Möglichkeiten in Erwägung zu ziehen.


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Antwort #13 - 20.07.2019 um 15:03:28
 
M.m schrieb am 20.07.2019 um 11:18:32:
Ich bitte nur um Kommentaren von Menschen, die eine Idee oder einen Rat haben, anstatt ständig diese Vorurteile und gemeckereien. 


Nein.
Wenn Du öffentlich fragst, hat auch jeder hier das Recht, öffentlich zu antworten. Auch wenn Dir die Antworten nicht gefallen mögen, handelt es sich deshalb nicht automatisch um Gemecker oder Vorurteile...

Es wurden Dir die Umstände erläutert, die offenbar zu Euren gegenwärtigen Problemen geführt haben.
Dasselbe gilt für die angeblichen Vorurteile - Du hast selbst die Historie geschildert. Man hat also einen Input, anhand dessen man sich ein Urteil bilden kann. Die ABH hat das offenbar getan. Die Frage ist lediglich, ob dies Urteil so zutreffend sein muss und wie man agieren sollte, um dieses Urteil zu widerlegen.

Zitat:
Meine ursprungafrage war, ob wir eine Chance hier in Deutschland haben.


Eben. Und entsprechende Einschätzungen wurden Dir doch hier mitgeteilt. Was nützen Dir Antworten, die Du vielleicht lieber gehört hättest, die aber unzutreffend wären?

Was die ... Vorschläge des Foristen frisbeescheibe angeht:
Der Weg über die EU-Freizügigkeit ist grundsätzlich machbar. Allerdings nur, wenn die Erfüllung der Voraussetzungen dafür auch vorhanden sind.

Ich will hier diesbezüglich (EU-Freizügigkeit) keine Büchse der Pandora öffnen, die möglicherweise wieder zu ellenlangen fruchtlosen Diskussionen unter den Mitgliedern führt.
Der bloße Umzug innerhalb der EU, wie von frisbeescheibe dargestellt, löst aber m. E. die grundsätzliche Problematik bzgl. der Frage "Scheinehe / Rechtsmissbrauch" nicht zwingend automatisch.
Es gab schon Rechtsprechung in Deutschland, die die Inanspruchnahme der Rückkehrer-Freizügigkeit in bestimmten Fällen als rechtsmissbräuchlich festgestellt hat.
Soll heißen: Ein Selbstläufer wird das auch nicht.
Wie dem auch sei, ich trage mal mit einer Quelle zur Eigenrecherche bzgl. der anempfohlenen Nutzung der EU-Freizügigkeit bei:
https://www.migrationsrecht.net/kommentar-freizuegg-eu-freizuegigkeitsgesetz-ges...

Alles andere und Näheres dazu wird Dir der Forist frisbeescheibe sicherlich noch erläutern.

In diesem Sinne.
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reinhard
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Antwort #14 - 20.07.2019 um 15:39:29
 
Du kannst Dich ja erst mal darauf konzentrieren, dass der Antrag durchläuft. Es sind ja noch ein paar Monate bis zu seinem Termin. Erst wenn er das Visum beantragt hat, bekommt die Ausländerbehörde vier Wochen später die Akte und muss dann erst wirklich entscheiden.

Haltet normal Kontakt, lernt Eure Familien gegenseitig noch besser kennen, sprecht über Eure Zukunftspläne.

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