Hallo liebe Forum-mitglieder,
ich habe jetzt meinen Einbürgerungsantrag abgegeben und warte ..
Sollte mir die Einbürgerungszusicherung erteilt werden, und ich die alte Staatsbürgerschaft abgebe, so müsste ich dann bei die Einbürgerungsurkunde erteilt bekommen, wenn ich nachweise, dass ich die alte Staatsbürgerschaft nicht mehr habe.
Nun zur Frage: Online habe ich gelesen, dass das überwiegend feierlich gemacht wird (in meiner Stadt auch), und jetzt frage ich mich, ob man darauf warten muss? Angenommen, ich bekommen den Bescheid, dass ich ausgebürgert wurde, dann bin ich ja staatenlos, ich kann nicht 2-3 Monate warten, bis mir eine Einbürgerungsurkunde ausgestellt wird, weil Deutschland eine feier daraus machen möchte???
Kann mir jemand mehr dazu sagen? Ich bin echt ein bisschen schockiert. Online habe ich folgendes noch gefunden:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV96449Unten steht:
Die Einbürgerung soll zeitnah erfolgen. Die Einbürgerungsurkunde ist zu übergeben, sobald die materiellrechtlichen Voraussetzungen festgestellt sind.
Ein Zuwarten, bis mehreren Einbürgerungsbewerbern die Urkunden ausgehändigt werden können, kommt grundsätzlich nicht in Betracht. Die meisten Einbürgerungsbewerber sind auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit angewiesen, weil sie entweder bereits staatenlos sind, keinen sonstigen Ausweis oder Reisepass besitzen oder aus beruflichen Gründen die deutsche Staatsangehörigkeit dringend benötigen.