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Feierliche Bekenntnis (Gelesen: 4.883 mal)
QuasiDeutscher
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i4a rocks!


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30.06.2019 um 10:46:06
 
Hallo liebe Forum-mitglieder,

ich habe jetzt meinen Einbürgerungsantrag abgegeben und warte ..
Sollte mir die Einbürgerungszusicherung erteilt werden, und ich die alte Staatsbürgerschaft abgebe, so müsste ich dann bei die Einbürgerungsurkunde erteilt bekommen, wenn ich nachweise, dass ich die alte Staatsbürgerschaft nicht mehr habe.

Nun zur Frage: Online habe ich gelesen, dass das überwiegend feierlich gemacht wird (in meiner Stadt auch), und jetzt frage ich mich, ob man darauf warten muss? Angenommen, ich bekommen den Bescheid, dass ich ausgebürgert wurde, dann bin ich ja staatenlos, ich kann nicht 2-3 Monate warten, bis mir eine Einbürgerungsurkunde ausgestellt wird, weil Deutschland eine feier daraus machen möchte???

Kann mir jemand mehr dazu sagen? Ich bin echt ein bisschen schockiert. Online habe ich folgendes noch gefunden: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV96449
Unten steht:

Die Einbürgerung soll zeitnah erfolgen. Die Einbürgerungsurkunde ist zu übergeben, sobald die materiellrechtlichen Voraussetzungen festgestellt sind. Ein Zuwarten, bis mehreren Einbürgerungsbewerbern die Urkunden ausgehändigt werden können, kommt grundsätzlich nicht in Betracht. Die meisten Einbürgerungsbewerber sind auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit angewiesen, weil sie entweder bereits staatenlos sind, keinen sonstigen Ausweis oder Reisepass besitzen oder aus beruflichen Gründen die deutsche Staatsangehörigkeit dringend benötigen.
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reinhard
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Antwort #1 - 30.06.2019 um 12:51:06
 
Am besten ist es, erst einmal das Einbürgerungsverfahren selbst zu überstehen.

Angenommen, die Einbürgerung klappt, und die Feier ist dann gerade eine Woche später: Was spricht dagegen? Ich finde es sinnvoll, solch eine Feier öffentlich und mit Presse zu machen, damit das Ziel der Behörden klar wird.

Sollte es dann bei Dir irgendwie anders sein, könntest Du Dich bei der Behörde erkundigen, ob Du die Urkunde bekommen kannst und dann zur Feier nochmal mitbringst, um sie nochmal "feierlich" überreicht zu bekommen.
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QuasiDeutscher
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Antwort #2 - 30.06.2019 um 13:13:45
 
Also, die Einbürgerung wird klappen, weil es kein komplizierter Fall ist (Lebenspartner eines Deutschen) mit gesichertem Lebensunterhalt und hoher akademischer Grad und sonst stimmt alles (hat der Sachbearbeiter auch gesagt). Das Problem ist, dass ich dann staatenlos bleiben würde, weil die Aufgabe der alten Staatsbürgerschaft erfolgt ja VOR der Einbürgerungsurkunde, also werden ich staatenlos bleiben. Wegen einer Woche würde ich nichts sagen, aber ich möchte nicht auf meine Einbürgerungsurkunde warten müssen (obwohl alle Bedingungen erfüllt sind = Verfahren vollendet) - da ich ja wie schon mehrmals erwähnt, staatenlos werde.

Wie sehen die Erfahrungen aus mit solchen Sachen? Wie schnell organisieren die Behörden das mit der Einbürgerungsurkunde?
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reinhard
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Antwort #3 - 30.06.2019 um 13:34:56
 
Jede Behörde anders. Wir haben rund 500 Einbürgerungsbehörden und rund 500 Gewohnheiten, mit Problemen umzugehen – aber eines haben alle Einbürgerungsbehörden gemeinsam: Sie wollen nur zur Lösung von Problemen aufgefordert werden, die tatsächlich existieren. "Was-wäre-wenn"-Befürchtungen sollte man, wenn man wirklich beunruhigt ist, ansprechen, wenn man sowieso dort sitzt.
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QuasiDeutscher
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Antwort #4 - 30.06.2019 um 13:47:13
 
Ich habe den Antrag schon abgegeben, das werde ich dann ansprechen, wenn er mir die Zusicherung schickt.
Ich dachte, dass man nach der Entlassung, zusammen mit der ausgehändigten Zusicherung, einfach zu ihm geht und ihm die Unterlagen gibt, und dann bekommt man auch die Einbürgerungsurkunde.

Ich wollte ja nur wissen, wie das mit der Einbürgerungsurkunde ist - wie lange man wartet, bis man die Urkunde abholen kann. Ich würde nicht länger als eine Woche warten wollen, sonst würde ich rechtlich vorgehen ... staatenlos bleiben ist nicht cool!
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reinhard
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Antwort #5 - 30.06.2019 um 14:40:51
 
Die Urkunde muss immer erst ausgestellt und unterschrieben werden. "Sofort" geht da nichts.

Aber wie das Aushändigen bei Deiner Behörde organisiert ist, erfährst Du bei Deiner Behörde. Wo ich wohne, bekommen das immer 10 oder 20 gleichzeitig.  Aber die sind schnell beisammen.
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deerhunter
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Antwort #6 - 30.06.2019 um 15:53:44
 
Kann mal von Brandenburg berichte,
Einbürgerung war durch und Urkunde ging zum Regierungspräsidium...dann 2 Wochen später zur Behörde und Urkunde bekommen...Deutsch!!
1 Jahr später zur Einbürgerungsfeierlichkeit in Potsdam (1x Jahr) eingeladen und die Feierlichkeit mitgemacht
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Newman
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Antwort #7 - 01.07.2019 um 09:15:58
 
Mit der Abgabe der Entlassungsbescheinigung ist das Einbürgerungsverfahren sowieso nicht sofort beendet. Vielmehr wird dann nochmals geprüft, ob die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt sind. Das dauert in der Regel länger als eine Woche ...
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QuasiDeutscher
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Antwort #8 - 03.07.2019 um 08:45:25
 
Und wenn die dann merken, dass man vielleicht doch eine Voraussetzung nicht erfüllt, zB. Lebensunterhalt, oder was auch immer, dann soll man staatenlos bleiben?
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deerhunter
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Antwort #9 - 03.07.2019 um 08:52:18
 
QuasiDeutscher schrieb am 03.07.2019 um 08:45:25:
dann soll man staatenlos bleiben? 


Dann nimmt man seine alte STA wieder an...
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fab87
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Antwort #10 - 03.07.2019 um 09:45:44
 
deerhunter schrieb am 03.07.2019 um 08:52:18:
Dann nimmt man seine alte STA wieder an...


Was natürlich voraussetzt, dass das möglich ist Zwinkernd
und das ist nicht in jedem Herkunftsstaat (so einfach) möglich. Im worst case könnte es in manchen Konstellationen wirklich zur Staatenlosigkeit kommen.
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Newman
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Antwort #11 - 04.07.2019 um 15:16:48
 
fab87 schrieb am 03.07.2019 um 09:45:44:
Im worst case könnte es in manchen Konstellationen wirklich zur Staatenlosigkeit kommen.


Richtig, ist aber wirklich der absolute Ausnahmefall. In der Regel passt auch nach der Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit alles und dann kommt es auch zur Einbürgerung. Aber man muss eben prüfen, ob die Voraussetzungen immer noch vorliegen, und diese Prüfung umfasst u.a. die Beteiligung anderer Behörden. Deshalb lässt es sich nicht vermeiden, dass der Einbürgerungsbewerber nach der Entlassung aus seiner bisherigen Staatsangehörigkeit noch ein Weilchen auf die Einbürgerung warten muss.

Im Übrigen ist auch die Einbürgerungsbehörde daran interessiert, die Einbürgerung schnell durchzuziehen, wenn einmal alles fertig geprüft ist. Keiner lässt dann die Leute noch ewig warten.
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QuasiDeutscher
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Antwort #12 - 05.07.2019 um 08:42:08
 
Die Logik des Gesetzes und/oder der Behörde:
- Sie dürfen ihre jetzige Staatsbürgerschaft nicht beibehalten
- Sie bekommen eine Einbürgerungszusicherung
- Beantragen Sie eine Entlassung aus der vorherigen Staatsbürgerschaft
- Zeigen Sie den Beschluss über die Entlassung
- Warten Sie, bis wir nochmal geprüft haben, ob die Voraussetzungen weiterhin bestehen
- Bleiben Sie staatenlos, es macht Spaß!

Und ein Tag nach der Einbürgerung können Sie direkt jemanden umbringen, ist egal - aber bloß nicht den Tag davor, sonst können Sie kein Staatsbürger werden ..  Zwinkernd
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Nilreb
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Antwort #13 - 05.07.2019 um 09:07:55
 
Nur eine hypothetische Frage. Die Behörde hat den Antrag zugesagt (§ 9 Einbürgerung von Ehegatten Deutscher). Die Antragstellerin hat eine Einbürgerungszusicherung bekommen. Nach der Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit hat die Antragstellerin die Entlassungsurkunde vorgeliegt. Die Behörde hat einen Einbürgerungstermin für die Aushändigung der Urkunde gemacht. Aber kurz vor diesem Termin stirbt der deutsche Ehegatte wegen eines Unfalls. Es gibt kein deutsches Kind aus dieser Ehe. Seit 4 oder 5 Jahren wohnt die Antragstellerin in Deutschland. Sie hat eigenes Einkommen. Außerdem wurde eine Risikoversicherung abgeschlossen. Auf diesem Fall was könnte passiert sein? Wäre die Aushändigung der Urkunde unbedingt nicht mehr möglich? Hätte die Behörde einen Spielraum oder gar nicht?
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dim4ik
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Antwort #14 - 05.07.2019 um 10:54:32
 
Nilreb schrieb am 05.07.2019 um 09:07:55:
Auf diesem Fall was könnte passiert sein?

Die Einbürgerungszusicherung kann widerrufen werden und Einbürgerung scheitern, da nicht mehr alle gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Nilreb schrieb am 05.07.2019 um 09:07:55:
Hätte die Behörde einen Spielraum oder gar nicht?

Ja, hat sie.
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