Newman schrieb am 04.09.2019 um 11:01:23:Zur Einbürgerung:
Du kannst davon ausgehen, dass die Einbürgerungsbehörde Dich auffordern wird, vor der Einbürgerung die ukrainische Staatsangehörigkeit aufzugeben. Meines Wissens lässt sich keine deutsche Einbürgerungsbehörde auf den automatischen Verlust der ukrainischen Staatsangehörigkeit ein
Das normale Einbürgerungsverfahren dauert oft 1-2 Jahre und geht üblicherweise so:
1. Beratung und Einbürgerungsantrag bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde
EBH, ggf Liste der einzureichenden Unterlagen
2. Die
EBH prüft die Voraussetzungen für eine mögliche Einbürgerung nach
StAG §10 (zB Einkommen), fordert ggf Unterlagen nach oder legt Antrag "auf Eis", wenn Voraussetzungen (zB Zeiten) noch nicht erfüllt sind,
3. Nach erfolgreicher Prüfung erteilt die
EBH eine
Einbürgerungszusicherung (das ist noch keine Einbürgerung), die idR 2 Jahre gültig ist (aber auch verlängert werden kann)
4. Erst
mit dieser Einbürgerungszusicherung kann die Ausbürgerung bei der zuständigen
AV (Botschaft oder Konsulat) des Herkunftsstaates (oder direkt im Herkunftsstaat) beantragt werden,
5. Der Herkunftsstaat genehmigt nach Prüfung die Ausbürgerung, oft aber erst unter Bedingungen (zB Steuern, Schuldentilgung, Wehrdienst etc.),
6. Erst wenn alle diese Bedingungen erfüllt sind erteilt der Herkunftsstaat die Ausbürgerungsurkunde, oft unter der Bedingung, daß innerhalb eines bestimmten Zeitraumes der Vollzug der dt. Einbürgerung nachgewiesen wird. Der alte Pass wird für grenzüberschreitendes Reisen unbrauchbar gelocht. Das sollte in Deutschland geschehen, weil ohne gültigen Pass nicht mehr gereist werden kann.
7. Diese Ausbürgerungsurkunde des Herkunftsstaaates wird der dt. Einbürgerungsbehörde
EBH vorgelegt, womit §12
StAG erfüllt ist,
8. Die
EBH prüft, ob alle Voraussetzungen zur EB immer noch vorliegen (zB Einkommen),
erst dann wird die dt. Einbürgerungsurkunde erstellt und oft in einer Freier übergeben.
9. Mit der dt. Einbürgerungsurkunde und dem ungültigen Pass, der als Identitätsnachweis noch tauglich ist, wird der dt. BPA und der neue dt. Pass beantragt.