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Besuchvisum (Gelesen: 1.428 mal)
Themen Beschreibung: Schwägerin einladem zu Besuch
Zaino
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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23.06.2019 um 23:41:07
 
Hallo ihr lieben,
ich brauch eure Hilfe.

meine Schwägerin 17 Jahre alt hängt sehr an meinen Mann. Da wir nicht die Möglichkeit haben, jedes Jahr nach Iran zu fliegen möchten wir sie zu uns einladen.

sie lebt zwar im Iran aber ist afghanische Staatsangehörige. Sie selbst und ihre Eltern haben nicht die finanziellen Mittel um für die Zeit, in der sie in Deutschland sein wird aufzukommen. Deshalben wollen wir eine Verpflichtserklärung abgeben.

Wisst ihr ob das geht: Mein Mann arbeitet als Verkäufer und hat ein Bruttoeinkommen von 900 Euro. Ich selbst bin Sozialbetreuerin und hab ein Bruttoeinkommen von ca.2500 Euro. Leider haben wir beide befristete Arbeitsverträge aber mit Aussicht auf Unbefristung. Zu unserer Wohnsituation ist das wir nur eine 2 Zimmer Wohnung haben.

1. Denkt ihr das wir die Möglichkeit haben sie zu uns einzuladen?
2. sie ist im Pass mit ihren Eltern zusammen? geht es dann wegen Visum.

ich hoffe ihr könnt mir helfen

LG
Zaino
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blubb


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Antwort #1 - 24.06.2019 um 00:14:32
 
Zaino schrieb am 23.06.2019 um 23:41:07:
1. Denkt ihr das wir die Möglichkeit haben sie zu uns einzuladen?


Hallo,

falls Ihr nicht irgendwelche zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen habt, könnte das Haushaltseinkommen von ca. 3500,- Brutto möglicherweise ausreichen. Das kann Euch verbindlich aber nur Eure zuständige ABH sagen, da sich die geforderten Einkommenshöhen von ABH zu ABH unterscheiden können.

Zitat:
2. sie ist im Pass mit ihren Eltern zusammen? geht es dann wegen Visum.


Nein, das geht definitiv nicht.
Sie benötigt seit 2012 ein eigenes Grenzübertrittspapier (Pass) zur Einreise in die EU (und damit auch zwecks Visierung).

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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lottchen
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Antwort #2 - 24.06.2019 um 10:06:12
 
Das Nettogehalt ist wichtig, nicht das Bruttogehalt. Über wieviel Einkommen auf die Hand verfügt ihr und was kostet die Miete der Wohnung.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #3 - 24.06.2019 um 14:36:55
 
Naja, aus dem Brutto bei üblicher Zusammenveranlagung und bei diesen Unterschieden üblicher Steuerklassenverteilung 3/5 kann man das Netto ja recht einfach einschätzen. Es liegt bei ca. 2500,- EUR.
Die Zahlungen für die Whg inkl. Nebenkosten spielen natürlich auch eine Rolle, das stimmt.

Trotzdem, mit diesem Netto gilt daher, was auch bei eine Brutto von 3400,- gilt: Kann reichen, kann verbindlich aber nur die zuständige ABH anhand der dort festgelegten Regelsätze sagen.
Das kann doch aus diesem Grund von hier aus überhaupt nicht realistisch eingeschätzt werden.
Eventuell lassen sich die Sätze ja einem Onlineauftritt der zuständigen ABH / Stadtverwaltung / Kreisverwaltung entnehmen.
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Saxonicus
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Antwort #4 - 24.06.2019 um 22:04:59
 
Zaino schrieb am 23.06.2019 um 23:41:07:
2. sie ist im Pass mit ihren Eltern zusammen? geht es dann wegen Visum.

Nein, eine Person - ein Pass.

Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt.

Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.

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lottchen
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Antwort #5 - 24.06.2019 um 23:42:39
 
Bei mir wollte vor ca. 12 Jahren niemand den Arbeitsvertrag sehen. Es reichten die Lohnzettel der letzten 3 Monate (und der Mietvertrag und die letzte Betriebskostenabrechnung). Ob das in Eurer Stadt auch so ist müsst Ihr Euch erkundigen. Ich könnte mir vorstellen, dass es nicht hilfreich ist, dass Eure Verträge nur befristet sind. Das Einkommen müsste aber an sich für eine VE reichen wenn die Wohnung nicht exorbitant teuer ist.

Ich kann mir aber vorstellen dass es nicht ganz einfach sein wird, für eine minderjährige Afghanin ein Besuchsvisum zu bekommen. Und Euch beiden ist schon klar was auf Euch zukäme falls sie das Visum bekommt und nach dem Besuch nicht wieder ausreist?
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