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Aufenthalt in Deutschland über 90 Tage (Gelesen: 1.485 mal)
davidov007
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthalt in Deutschland über 90 Tage
22.06.2019 um 13:24:08
 
Hallo zusammen,
es geht hier hauptsächlich um meine Mutter (aus nicht EU-Land). Meine Eltern kommen regelmässig mich besuchen und das seit Jahren. Es gab mit der Deutschlandsvertretung in der Heimatland nie Probleme mit dem Visum. Es gab immer je nach Pass-Ablaufdatum manchmal 4 J. Visum.

Anfang April meine Ehefrau (aus Nicht-EU Land) und ich sind Eltern geworden. Meine Eltern waren kurz vor und nach dem Geburt insgesamt 36 Tage hier um dabei zu sein und uns zu Unterstützen ggfs.

Meine Frau lernt aktuell Deutsch und bei unserem letztem Ausländerbehörden-Termin wurde Sie zur Teilnahme eines Integrationskurzes verpflichtet bzw. Der Sachbearbieter meinte, beim nächsten Mal mindestens B1 Zertifikat Vorlegen.

Da meine Frau an der Uni deutsch lernt, momentan Niveau A2 und sie will es bis mindestens B1 durchziehen, versuchten/versuchen wir gerade alles zu planen. Da meine Mutter uns auch dabei gerne unterstützen kann/will, ist Sie jetzt wieder gekommen. So kann Sie morgend auf den kleenen aufpassen währen dich auf der Arbeit bin und meine Frau an der uni ist (4Mal/Woche/insg.20 Unterrichtstunden).

Man darf max 90 Tage/180% sich in der EU bzw. In Deutschland aufhalten.  Da der Deutschkurs 4,5 Monate Dauert, stehen wir gerade in einer Dilema.
Der kleene ist noch zu klein für eine Tagesmutter/Kita  (birngen wir auch nicht übers Herz ihn so früh abzugeben).
Aktuelle kann meine Mutter bis Theorethisch Ende des Kurses. Dann wäre Sie insgesamt inklusive Aufenthalt in Märs bei 97 Tage. Nehmen wir an, sie reist bei 89 Tage wieder zurück. kann sie laut Gesetz erst nach 90Tagen wieder einreisen.
Da der nächste Kurz im Oktober anfängt, hätten wir ein Problem, wer sich dann um den Kleinen kümmert.

Gäbe es eine Möglichkeit/Ausnahme, dass man ein Sondererlaubnis für meine Mutter zu bekommen damit sie sich länger als 90 Tage hier bei uns aufhalten kann? Wir beabsichtigen diese Ausnahmen NUR bis zum Erreichen des SPrachniveau B1.

Danke für eure Hilfen/Ratschläge.
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Antwort #1 - 22.06.2019 um 14:39:29
 
Nein, eine solche Ausnahme gibt es nicht.

Für die Verlängerung eines Kurzaufenthalts sind hier keine der in Art. 25 VK genannten Voraussetzungen erkennbar, für ein Visum zum Langzeitaufenthalt keine Rechtsgrundlage im AufenthG.
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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blubb


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Antwort #2 - 22.06.2019 um 14:41:37
 
Hallo,

kurz und knapp: nein.
Eine Verlängerung eines Visums zum kurzfristigen Aufenthalt ist grundsätzlich nicht vorgesehen, der von Dir genannte Grund ermöglicht keine Ausnahme.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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davidov007
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 22.06.2019 um 14:57:22
 
Vielen Dank für eure Rückmeldungen.

Es ist wohl eideutig nein.

Eine  letzte Frage: Ab wann fängt der Countdown von den 180 Tagen. Ich bin immer davon ausgegangen, ab der ersten Einreise, ist es wirklich so?
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blubb


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Antwort #4 - 22.06.2019 um 17:01:08
 
Mit "Countdown" meinst Du, ab wann ein Verbrauch beginnt bzw. welche Tage als verbraucht gelten?

Für die Zählung der verbrauchten Tage gelten grundsätzlich die Tage innerhalb der zeitlichen Gültigkeit des Visums, in denen sie sich in Deutschland bzw. Schengenstaaten aufgehalten hat, einschließlich des Ein- und Ausreisetages.

Für die Zählung der verbrauchten Tage, grob beschrieben, innerhalb des (beliebigen...) Zeitraums von 180 Tagen musst Du in der Praxis vom letzten geplanten Aufenthaltstag 180 Tage zurückgehen und die "verbrauchten" Tage innerhalb dieses dann zugrundeliegenden Zeitraums zählen. Diese dürfen die Zahl 90 nicht überschreiten.

Es gibt einen Aufenthaltsrechner hier: Klick oder hier: Klick

Gruß

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