T.P.2013 schrieb am 16.10.2019 um 03:43:06:Es sollte nur geregelt sein, wo sie wohnen wird, damit im Prinzip eine melderechtliche Anmeldung umgesetzt und eine Zuständigkeit einer
ABH begründet werden kann.
Es gibt zwar immer wieder ABHen, die Mietverträge forden. Aber dafür, für "Mietverträge" in Fällen wie Eurem, gibt es schlicht keine rechtliche Grundlage.
Ihr könntet auch zusammen, etwas provokativ ausgedrückt, o.f.W. ohne Mietvertrag unter den städtischen Brücken und im HBF "wohnen".
Genau so ist es auch bei mir auf der Webseite der
ABH in meinem Landkreis, wenn der
Deutsche seine Ehefrau eine Brasilianerin in D anmelden will.
Bei Antrag nach e
AE nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
AufenthG befindet sich z.B ein Formular, welches Ausgefüllt werden soll, wenn
-Erklärung der Persönlichen Verhältnisse (Nachweise bitte beifügen)
Dort steht ein Feld welches angekreuzt werden soll ( folgende weitere (regelmäßige) Einnahmen (.z.B. Mieteinnahmen, selbständige Beschäftigung, Sozialleistungen)
Auch muss Auskunft erteilt werden ob Schulden vorhanden, Kredit vorhanden, Unterhaltsverpflichtungen, Integrationskurs erfolgriech abgeschlossen Pfändung anhängig, Eidesstattliche Versicherung abgegeben.
Sowie ein Formular Wohraumbescheinigung.
dort wird detailliert gefragt sogar nach Aufteilung der Wohnung in m2
und zimmer wie Küche, Esszimmer, Wohn, Kinderzimmer, WG etc. sowie Kaltmiete, Nebenkosten, Sonstige Kosten werden abgefragt.
Das verwundert mich, wenn das Einkommen und der Wohnraum keine Rolle spielen soll, wieso danach gefragt wird?
Oder ist das sogar gut gemeint, damit man einem gleich ans Jobcenter weitervermitteln könnte?