Hallo,
Zitat:Ich dachte bis dato, dass meine Einkommensverhältnisse, da ich Deutsche bin, keine Rolle beim Nachzug spielen.
Du denkst richtig.
Zitat:Ich arbeite, bin mir aber nicht sicher, ob ich genug Geld für zwei Personen verdiene.
Tust Du. Ihr könntet auch von Hartz4 leben, falls nötig.
Zitat:Muss ich diese Nachweise erbringen? Wie muss die Wohnsituation sein?
Ihr solltet eine Meldeadresse haben, damit die zuständige
ABH bestimmt werden kann.
Ansonsten könntet Ihr auch unter einer Brücke schlafen - wär auch kein Problem.
Eine Hauptwohnung vorweisen zu können,
wie auch immer diese aussieht, ist nur deshalb sinnvoll, damit die
AE des Ehegatten regulär um 3 Jahre verlängert werden kann und nicht nur aufgrund "drohender Obdachlosigkeit" eine Verlängerung um nur 1 Jahr im Raume stünde.
Zitat:Und hätte ein zu geringes Einkommen negative Auswirkungen auf den Nachzug?
Nein, wie schon dargelegt: 0 Auswirkung.
Zum Schlaulesen für Dich:
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum AufenthG.
Im Bereich des §28 (so ab S. 160) die für Euch zutreffenden Regelungen.
Gruß