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Ehegattennachzug: Nachweis über das Einkommen und Wohnraum (Gelesen: 1.639 mal)
Kath54
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehegattennachzug: Nachweis über das Einkommen und Wohnraum
14.11.2019 um 17:39:37
 
Hallo,
mein Mann kommt aus Marokko und ich bin deutsche Staatsbürgerin und lebe auch in Deutschland. Wir haben uns bei der deutschen Botschaft zwecks Ehegattennachzugs registriert. Ich habe dann bereits Kontakt mit der hiesigen Zuwanderungsbehörde aufgenommen und die haben mir schon mitgeteilt, welche Unterlagen sie von mir benötigen, nachdem mein Mann seinen Termin bei der Botschaft hatte. Unter anderem stand da: Nachweis über die Gehälter der letzten drei Monate und den Mietvertrag. Ich dachte bis dato, dass meine Einkommensverhältnisse, da ich Deutsche bin, keine Rolle beim Nachzug spielen. Ich arbeite, bin mir aber nicht sicher, ob ich genug Geld für zwei Personen verdiene. Außerdem wohne ich in einer Wohngemeinschaft, in der ich zwar zwei Zimmer beziehe, aber eben noch eine dritte Person wohnt?
Muss ich diese Nachweise erbringen? Wie muss die Wohnsituation sein? Und hätte ein zu geringes Einkommen negative Auswirkungen auf den Nachzug?

Vielen Dank für eine Antwort.
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 14.11.2019 um 19:23:51
 
Hallo,

Zitat:
Ich dachte bis dato, dass meine Einkommensverhältnisse, da ich Deutsche bin, keine Rolle beim Nachzug spielen.


Du denkst richtig.

Zitat:
Ich arbeite, bin mir aber nicht sicher, ob ich genug Geld für zwei Personen verdiene.


Tust Du. Ihr könntet auch von Hartz4 leben, falls nötig.

Zitat:
Muss ich diese Nachweise erbringen? Wie muss die Wohnsituation sein?


Ihr solltet eine Meldeadresse haben, damit die zuständige ABH bestimmt werden kann.
Ansonsten könntet Ihr auch unter einer Brücke schlafen - wär auch kein Problem.
Eine Hauptwohnung vorweisen zu können, wie auch immer diese aussieht, ist nur deshalb sinnvoll, damit die AE des Ehegatten regulär um 3 Jahre verlängert werden kann und nicht nur aufgrund "drohender Obdachlosigkeit" eine Verlängerung um nur 1 Jahr im Raume stünde.

Zitat:
Und hätte ein zu geringes Einkommen negative Auswirkungen auf den Nachzug?

Nein, wie schon dargelegt: 0 Auswirkung.

Zum Schlaulesen für Dich: Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum AufenthG.
Im Bereich des §28 (so ab S. 160) die für Euch zutreffenden Regelungen.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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BRADE3J
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 03.06.2020 um 23:34:42
 
Wenn der Ehepartner allerdings kein Deutscher ist sondern Ausländer und in Deutschland lebt, dann ist das Einkommen nicht egal und man muss ausreichend Einkommen nachweisen können.

Wenn man Deutscher ist, dort angemeldet ist und seine Ehefrau auch nach Deutschland zu ihm ziehen soll, dann ist das Einkommen egal.
Beide könnten dann sogar ARLG2 beziehen?

Das wäre dann kein Problem und die Frau dürfte dann trotzdem bei ihrem Mann in Deutschland leben?

Lediglich wenn es um den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft der Frau geht - frühestens nach 3 Jahren möglich -  dann spielt das Einkommen der "importieren" nicht Europäischen Frau eine Rolle. Sie darf dann kein ARLG 2 beziehen und es kann sein, dass sie dann eben nicht nach 3 Jahren auch die deutsche Staatsbürgerschaft erhält.

Habe ich das so richtig verstanden?
Danke für die Aufklärung.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #3 - 04.06.2020 um 00:14:13
 
Das hast Du im Prinzip richtig verstanden.
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BRADE3J
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 04.06.2020 um 13:29:11
 
T.P.2013 schrieb am 04.06.2020 um 00:14:13:
Das hast Du im Prinzip richtig verstanden.

Danke für die Erläuterung
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