Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Ehegattennachzug Student (Gelesen: 2.594 mal)
Themen Beschreibung: Was beachten beim Ehegattennachzug zu deutschen Studenten
Jonydaparty
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehegattennachzug Student
21.06.2019 um 15:41:43
 
Hallo,

meine Verlobte und ich möchten in naher Zukunft heiraten und ein gemeinsames Leben in Deutschland aufbauen. Wir hoffen auf hilfreiche Antworten zu unserem Fall. Großes Dankeschön im Voraus !!!

Ich bin Deutscher/Student, meine Verlobte stammt aus Südamerika - ist Akademikerin.
Unser Plan ist nach einem Deutschkurs zum Erlangen des A1 Zertifikats bei mir in Deutschland nach Südamerika in ihr Heimatland zu fliegen und uns trauen zu lassen. Die Ehe ist in Deutschland voll anerkannt. Nach der Hochzeit wird meine Frau zusammen mit dem A1 Nachweis einen Antrag für ein Visum zum Familiennachzug an der deutschn Botschaft stellen und hoffentlich schnellst möglich wieder einreisen können.
Um frühzeitig Probleme zu verhindern stellen sich mir einige Fragen:

1. Es wird eine Wohnung mit mindestens 12qm pro Familienmitglied verlangt. Ich wohne momentan im Studentenwohnheim und werde meine Frau dort nicht anmelden können. Meine Oma hat sich deshalb bereit erklärt uns bei sich aufzunehmen.
Ich würde demzufolge meinen Hauptwohnsitz auf die Wohnung meiner Oma umändern und das Wohnheimzimmer als Nebenwohnsitz weiterlaufen lassen, im welchen ich mich 3 Tage die Woche fürs Studium aufhalte (andere Stadt-knapp 2h entfernt vom Wohnsitz der Oma).
Die Wohnung meiner Oma ist ihr Eigentum und ist etwas über 50qm/2 Zimmer. Das Zimmer in dem wir unterkommen ist knapp 18qm. Jetzt stellt sich mir die Frage wird die Ausländerbehörde dies so akzeptieren ?
Das Zimmer ist deutlich kleiner als die geforderten 12qm pro Person. Allerdings wohne ich bei meiner Familie/Oma - 12qm pro Familienmitglied ist deshalb doch gegeben ? Ist die Unterbringung für den Ehegattennachzug für die Behörde so akzeptabel ?

2. Nach unseren Informationen muss ich (eventuell) ausreichend Einkommen verfügen um den Lebensunterhalt meiner Ehefrau zu sichern. Als Student ist mein Einkommen momentan aber leider eher gering.  Für mich als Deutschen müsste der Ehegattennachzug ja genehmigt werden auch wenn mein Einkommen zu niedrig ist. Allerdings bin ich etwas verunsichert da einige Behörden auch bei Deutschen auf entsprechende Einkommen bestehen (laut Recherche im Inet).
Welches Einkommen müsste ich deshalb erreichen um Probleme zu vermeiden ? zählt Bafög in das Einkommen mit ein oder wäre dies eher hinderlich ? Könnte ich Zuwendungen meiner Eltern welche ich monatlich bekomme als Einkommen mit angeben ?

3. Ich bin gesetzlich krankenversichert. Die Aufnahme meiner Frau in meine Krankenversicherung sollte deshalb hoffentlich das kleinste Problem werden.

Im Großen und Ganzen wie schätzt ihr unseren Fall ein ? Ist die Erteilung des Visums zum Ehegattennachzug und spätere Aufenthaltgenehmigung gut denkbar - mit den Punkten 1-3 das Nötigste geklärt, oder seht ihr große Problem/ ungeklärte Fragen ?

Ich freue mich auf eure Antworten !
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tizedboy
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 119

Mittelfranken, Bayern, Germany
Mittelfranken
Bayern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug Student
Antwort #1 - 21.06.2019 um 15:45:32
 
Alle Punkte 1-3 sind in deinem Fall nicht zutreffend, da du Deutscher bist.
Mehr werden versierte Kollegen ausfühlich erläutern.
Zum Seitenanfang
  

There are no stupid questions, only stupid answers
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug Student
Antwort #2 - 21.06.2019 um 15:54:47
 
So ist es, beim Ehegattenachzug zu Deutschen spielen 1 und 2 keine Rolle. Die KV ist ja auch geklärt (das ist keine ausländerrechtliche Voraussetzung, es besteht nur KV-Pflicht) .
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Jasper Idle
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 29

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug Student
Antwort #3 - 22.06.2019 um 09:00:03
 
Falls Nachfrage nach Wohnraum etc. kommt sagst du was du hier geschrieben hast. Das geht dann in Ordnung. Keine Sorge. 1 und 2 ist nicht relevant bei Deutschen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Jonydaparty
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug Student
Antwort #4 - 14.10.2019 um 16:24:30
 
Hallo,
danke nochmal für eure Antworten !

kurzes Update: meine Frau hat erfolgreich das A1 Deutsch Zertifikat bestanden, in Südamerika geheiratet, Unterlagen vollständig in der Auslandsvertretung eingereicht, in einigen Tagen für mich Termin zur Vorsprache bei der Ausländerbehörde in Deutschland.

Gerne möchte ich zur Vorsprache alles richtig machen/ dieses ewig lange Verfahren nicht noch extra in die länge Ziehen. Deshalb wäre es großartig wenn Ihr mir nochmal eine Frage beantworten könntet.

Ich soll meinen Mietvertrag zur Vorsprache mitbringen (kurze Wiederholung - bin Student und wohne momentan im Wohnheim/hatte befürchtet dass die Behörde mit einer Unterbringung im Wohnheim nicht einverstanden wäre (Einzelzimmer 20m2) bzw.dürfte ich es nicht da sie keine Studentin ist (nur eingeschriebene Studenten dürfen im Wohnheim wohnen/ sie wird in den nächsten Monaten die Sprachschule besuchen) -deshalb hatte meine Oma sich bereit erklärt uns Ihre Wohnung zur Mitbenutzung bereit zu stellen (ist Eigentümerin) -  wäre dann 2 Tage an meinem Studienort - muss nur noch wenige Module meines Studiums nachholen - bzw. in der Uni vor Ort müsste ich eigentlich gar nicht mehr sein/ Rest der Woche bei meiner Frau/Oma.
Sollte ich einen Mietvertrag mit meiner Oma vorlegen oder wäre ein Schreiben besser in welchem meine Großmutter bestätigt dass ich/ meine Frau bei ihr wohnen können ? Welche Punkte müssten in dem Schreiben enthalten sein ? 
Wenn ein Mietvertrag besser ist -  welche Art von Mietvertrag wäre am günstigsten ? (wir hatten bisher nur einen mündlichen Mietvertrag) Wir hätten ein eigenes Zimmer/ allerdings nur 16 m2 groß - Bad/ Küche wird geteilt - alles unentgeltlich.
Es wurde bereits erwähnt dass die Wohnungsgröße für mich als Deutscher im Prinzip egal wäre, etwas Bammel hätte ich trotzdem dass es Beanstandungen der Ausländerbehörde gibt... 2 Leute in 16 m2 Zimmer zu klein etc.
Die komplette Wohnung könnte uns meine Oma ja nicht vermieten wenn sie selbst dort wohnen bleibt ? - dann würde die Quadratmeter-Zahl deutlich besser aussehen...benutzen werden wir alle Räume gemeinsam.

Ich bin gerade etwas ratlos wie ich jetzt vorgehen sollte.

Danke im Voraus für eure Antworten !  Smiley Smiley Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.764

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug Student
Antwort #5 - 14.10.2019 um 22:11:59
 
Wenn, dann reicht ein formloses Schreiben Deiner Oma, dass die Dame in ihrer Wohung / Haus wohnt und dort ihren Hauptwohnsitz begründen wird. Mach es doch nicht unnötig kompliziert...
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Jonydaparty
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug Student
Antwort #6 - 15.10.2019 um 14:27:19
 
Danke für deine Antwort !

Ja das stimmt, mache es wahrscheinlich komplizierter als es ist. Allerdings möchte ich gerne Fehler/ Zeit-Verzögerungen,so gut mir möglich, vermeiden.

Meine Oma müsste also ein Schreiben aufsetzen in welchem steht:
- dass wir bei Ihr wohnen können...sonst nichts ?

müssten eventuell noch Punkte wie:
- Angaben Größe
- Anzahl Zimmer
enthalten sein ? Bzw. sollten noch andere wichtige Merkmale vorkommen ?

Und dieses Schreiben wird dann als "Mietvertrag" anerkannt ?

Danke für eure Antworten ! Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.764

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug Student
Antwort #7 - 16.10.2019 um 03:43:06
 
Jonydaparty schrieb am 15.10.2019 um 14:27:19:
mache es wahrscheinlich komplizierter als es ist.


Ja.

Zitat:
Meine Oma müsste also ein Schreiben aufsetzen...


Sie muss nicht. Sie kann. Es könnte schlicht und ergreifend sinnvoll sein.

Zitat:
in welchem steht:
- dass wir bei Ihr wohnen können...sonst nichts ?


Dass Deine Frau (und meinetwegen auch Du) dort wohnen wird.

Zitat:
müssten eventuell noch Punkte wie:
- Angaben Größe
- Anzahl Zimmer
enthalten sein ? Bzw. sollten noch andere wichtige Merkmale vorkommen ?


Nein. Bestenfalls "Gültigkeitsdatum" im Sinne von "ab sofort" anführen.

Zitat:
Und dieses Schreiben wird dann als "Mietvertrag" anerkannt ?


Ihr, bzw. Deine Frau benötigt keinen Mietvertrag.

Es sollte nur geregelt sein, wo sie wohnen wird, damit im Prinzip eine melderechtliche Anmeldung umgesetzt und eine Zuständigkeit einer ABH begründet werden kann.

Es gibt zwar immer wieder ABHen, die Mietverträge forden. Aber dafür, für "Mietverträge" in Fällen wie Eurem, gibt es schlicht keine rechtliche Grundlage.
Ihr könntet auch zusammen, etwas provokativ ausgedrückt, o.f.W. ohne Mietvertrag unter den städtischen Brücken und im HBF "wohnen".

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
DerRalf
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 246

Northeim, Niedersachsen, Germany
Northeim
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug Student
Antwort #8 - 16.10.2019 um 08:43:34
 
T.P.2013 schrieb am 16.10.2019 um 03:43:06:
Es gibt zwar immer wieder ABHen, die Mietverträge forden.

Leider hast du recht, aber diese ABHs vergessen, dass Verträge in Deutschland mündlich geschlossen werden können und dazu gehören auch Mietverträge. Kein Vermieter kann dazu gezwungen werden, mit mir einen schriftlichen Mietvertrag abzuschließen. Allerdings ist der Vermieter in einigen Fällen verpflichtet eine Bescheinigung auszustellen, z.B. bei ALG2 Bezug bzw. Beantragung.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
BRADE3J
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ER DE SIE brasilianisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug Student
Antwort #9 - 03.06.2020 um 23:53:53
 
T.P.2013 schrieb am 16.10.2019 um 03:43:06:
Es sollte nur geregelt sein, wo sie wohnen wird, damit im Prinzip eine melderechtliche Anmeldung umgesetzt und eine Zuständigkeit einer ABH begründet werden kann.

Es gibt zwar immer wieder ABHen, die Mietverträge forden. Aber dafür, für "Mietverträge" in Fällen wie Eurem, gibt es schlicht keine rechtliche Grundlage.
Ihr könntet auch zusammen, etwas provokativ ausgedrückt, o.f.W. ohne Mietvertrag unter den städtischen Brücken und im HBF "wohnen".


Genau so ist es auch bei mir auf der Webseite der ABH in meinem Landkreis, wenn der
Deutsche seine Ehefrau eine Brasilianerin in D anmelden will.
Bei Antrag nach e AE nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG

befindet sich z.B ein Formular, welches Ausgefüllt werden soll, wenn

-Erklärung der Persönlichen Verhältnisse  (Nachweise bitte beifügen)
Dort steht ein Feld welches angekreuzt werden soll ( folgende weitere (regelmäßige) Einnahmen  (.z.B. Mieteinnahmen, selbständige Beschäftigung, Sozialleistungen)
Auch muss Auskunft erteilt werden ob Schulden vorhanden,  Kredit vorhanden, Unterhaltsverpflichtungen, Integrationskurs erfolgriech abgeschlossen  Pfändung anhängig, Eidesstattliche Versicherung abgegeben.

Sowie ein Formular Wohraumbescheinigung.
dort wird detailliert gefragt sogar nach Aufteilung der Wohnung in m2
und zimmer wie Küche, Esszimmer, Wohn, Kinderzimmer, WG etc. sowie Kaltmiete, Nebenkosten, Sonstige Kosten werden abgefragt.

Das verwundert mich, wenn das Einkommen und der Wohnraum keine Rolle spielen soll, wieso danach gefragt wird?

Oder ist das sogar gut gemeint, damit man einem gleich ans Jobcenter weitervermitteln könnte?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.764

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug Student
Antwort #10 - 04.06.2020 um 00:31:44
 
BRADE3J schrieb am 03.06.2020 um 23:53:53:
Das verwundert mich, wenn das Einkommen und der Wohnraum keine Rolle spielen soll, wieso danach gefragt wird?


Der Grund liegt auch darin, dass dies ein Textbaustein / Musterformular ist, der eben auch andere Fälle als den Standards erhellen soll, die ggf. bei ganz speziellen Konstellationen relevant sein könnten. Der Ehepartner des Standarddeutschen kreuzt eben nicht an oder schreibt "nicht erforderlich".

Zitat:
Oder ist das sogar gut gemeint, damit man einem gleich ans Jobcenter weitervermitteln könnte?


Auch diese Motivation kann hineinspielen, weniger wegen einer Weitervermittlung, aber z.B. wenn es um Gebührenbefreiungen etc. geht.

Wie auch immer - rechtliche Grundlagen werden nicht durch den inhaltlichen Aufbau von Antragsformularen außer Kraft gesetzt.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
BRADE3J
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ER DE SIE brasilianisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug Student
Antwort #11 - 04.06.2020 um 13:32:53
 
Danke für deine Erläuterung
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema