Nimalin schrieb am 15.06.2019 um 00:01:20:Das Bürgerbüro teilte mir heute mit, das dies so leider nicht geht, sondern er das machen muss.
Das ist falsch. Schreib einen Antrag:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein von mir getrennter Ehemann, Herr X Y, ist auf meine Wohnung in der X Straße in 12345 Stadt gemeldet. Er ist seit Oktober 2018 ausgezogen. Ich habe erfahren, dass er sich nicht um- oder abgemeldet hat.
Sie teilten mir am Freitag mit, dass die Abmeldung meines ausgezogenen und von mir getrennten Ehemannes nicht so leicht sei. Darum begehre ich mein Anliegen hiermit weiter.
Ich melde hiermit, dass das Melderegister unrichtig ist, da mein baldiger Ex-Mann seit Oktober 2018 ausgezogen ist. Sie können gerne Ihre Kollegen vom Ordnungsamt zum Inspektionsbesuch vorbeischicken. Sie werden sehen, dass sein Name nicht am Briefkasten hängt und da er vollständig aus meiner Wohnung ausgezogen ist auch nichts von ihm in meiner Wohnung mehr ist. Meine Telefonnummer lautet 0123/4567890 um einen zeitnahen Termin vereinbaren zu können.
Ich habe ein rechtliches Interesse an der Abmeldung meines baldigen Ex-Mannes von meiner Wohnung. Zum einen hat er in Vertrauen darauf, dass er seine Meldepflichten nachkommt den Rechtsschein aufrecht erhalten, in relativ geordneten Verhältnissen zu leben mit der Folge, dass er weiterhin Schulden macht und ich von Gerichtsvollzieher und Gerichten Briefe, die nicht für mich bestimmt sind, erhalte. Ich beantworte diese immer mit dem Hinweis, dass mein baldiger Ex-Mann seit Oktoberr 2018 ausgezogen ist.
Ich möchte nicht um mein Eigentum bangen weil mir mit Besuchen von Gerichtsvollziehern zum Pfändung meiner Wertgegenstände gedroht wird obwohl mein baldiger Ex-Mann den Rechtsschein aufrecht erhält und so ggü. Gerichten vorgaukelt dass er bei mir eine ladungsfähige Adresse habe.
Was kommt als nächstes? Polizeieinsatz, weil diese denkt, dass er bei mir wohnt?
Darum melde ich pflichtbewusst, dass in diesem konkreten Fall dass das Melderegister unrichtig ist, § 6 Abs. 3 BMG und darum die Meldebehörde von Amts wegen den Sachverhalt ermitteln und korrigieren muss.
Mit freundlichen Grüß
X Y