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Scheidung (Gelesen: 7.924 mal)
Nimalin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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15.06.2019 um 00:01:20
 
Mein kenianischer Ehemann, hat sich nach 5 Jahren Ehe und 3 jährigen Aufenthalt in Deutschland, 2 Monate nach der Niederlassungserlaubnis (letzten Oktober) von mir getrennt. Griesgrämig
Ich habe Wohneigentum und es kam noch ständig Post von Gerichten, Gerichtsvollziehern und anderen Stellen wo er Geld säumig ist, zu mir.
Ich habe alles an den jeweiligen Adressat inklusive einem kurzen Schreiben mit der neuen Adresse seinerseits (teilte er mir Ende letzen Jahres mit) zurückgeschickt. Seine neue Adresse ist 200 km weg von meinem Wohnsitz.
Gestern Abend wieder Post eines Gerichtvollziehers in meinem Briefkasten. Ich habe dort heute angerufen und die Dame teilte mir mit, dass er die neue Adresse nur als Nebenwohnsitz angegeben hat. Ich dachte, er hat alles (wie mir mitgeteilt) umgemeldet hat.
Die Dame sagte ebenfalls ich kann ihn einfach beim Bürgerbüro abmelden, da es sich wie gesagt um mein Wohneigentum handelt.
Das Bürgerbüro teilte mir heute mit, das dies so leider nicht geht, sondern er das machen muss.
Ich erklärte dort das er sich scheinbar weigert und Sie wollte nun eine Nachricht an die zuständige neue Wohnbehörde machen um ihn zu BITTEN das zu tun.
Die Ausländerbehörde wurde von mir ebenfalls darüber informiert.
Die Scheidung wurde von mir auch mit mit dem Anwalt besprochen und Anfang nächster Woche eingereicht.
Mein (Noch) Ehemann ist wohl arbeits und obdachlos, schlägt sich scheinbar mit Besuchswohnen hier und da durch.
Die Adresse die er als Nebenwohnsitz angegeben hat, ist ein 8 Einheiten - Appartment Haus eine Firma, allerdings zur Zeit leerstehend (Warum auch immer). Sein Briefkasten und Klingel ist pro forma beschriftet.
Gibts es für mich noch etwas zu tun?
Meine Nerven liegen blank.....
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Aras
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Antwort #1 - 15.06.2019 um 08:38:27
 
Nimalin schrieb am 15.06.2019 um 00:01:20:
Das Bürgerbüro teilte mir heute mit, das dies so leider nicht geht, sondern er das machen muss.

Das ist falsch. Schreib einen Antrag:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein von mir getrennter Ehemann, Herr X Y, ist auf meine Wohnung in der X Straße in 12345 Stadt gemeldet. Er ist seit Oktober 2018 ausgezogen. Ich habe erfahren, dass er sich nicht um- oder abgemeldet hat.

Sie teilten mir am Freitag mit, dass die Abmeldung meines ausgezogenen und von mir getrennten Ehemannes nicht so leicht sei. Darum begehre ich mein Anliegen hiermit weiter.

Ich melde hiermit, dass das Melderegister unrichtig ist, da mein baldiger Ex-Mann seit Oktober 2018 ausgezogen ist. Sie können gerne Ihre Kollegen vom Ordnungsamt zum Inspektionsbesuch vorbeischicken. Sie werden sehen, dass sein Name nicht am Briefkasten hängt und da er vollständig aus meiner Wohnung ausgezogen ist auch nichts von ihm in meiner Wohnung mehr ist. Meine Telefonnummer lautet 0123/4567890 um einen zeitnahen Termin vereinbaren zu können.

Ich habe ein rechtliches Interesse an der Abmeldung meines baldigen Ex-Mannes von meiner Wohnung. Zum einen hat er in Vertrauen darauf, dass er seine Meldepflichten nachkommt den Rechtsschein aufrecht erhalten, in relativ geordneten Verhältnissen zu leben mit der Folge, dass er weiterhin Schulden macht und ich von Gerichtsvollzieher und Gerichten Briefe, die nicht für mich bestimmt sind, erhalte. Ich beantworte diese immer mit dem Hinweis, dass mein baldiger Ex-Mann seit Oktoberr 2018 ausgezogen ist.
Ich möchte nicht um mein Eigentum bangen weil mir mit Besuchen von Gerichtsvollziehern zum Pfändung meiner Wertgegenstände gedroht wird obwohl mein baldiger Ex-Mann den Rechtsschein aufrecht erhält und so ggü. Gerichten vorgaukelt dass er bei mir  eine ladungsfähige Adresse habe.
Was kommt als nächstes? Polizeieinsatz, weil diese denkt, dass er bei mir wohnt?

Darum melde ich pflichtbewusst, dass in diesem konkreten Fall dass das Melderegister unrichtig ist, § 6 Abs. 3 BMG und darum die Meldebehörde von Amts wegen den Sachverhalt ermitteln und korrigieren muss.

Mit freundlichen Grüß
X Y
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 15.06.2019 um 09:44:17
 
Vielen Dank für das ausführliche Schreiben. Das ist eine wirklich große Hilfe.
Der Brief geht an das Meldeamt meiner Stadt? Auch an die Ausländerbehörde? Oder haben die gar nichts mehr zu tun?
Die Paragraphen sind alle korrekt?

Danke Aras!

Vg N
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Antwort #3 - 15.06.2019 um 10:39:31
 
Ja die Paragraphen stimmen.

Nur eine Korrektur:

Zitat:
Zum einen hat er in Vertrauen darauf, dass er seine Meldepflichten nachkommt den Rechtsschein aufrecht erhalten, in relativ geordneten Verhältnissen zu leben mit der Folge, dass er weiterhin Schulden macht und ich von Gerichtsvollzieher und Gerichten Briefe, die nicht für mich bestimmt sind, erhalte.


Soll natürlich heißen:

Zitat:
Zum einen hat er - entgegen meinem vertrauen darauf, dass er seiner Meldepflicht nachkommt - durch Beibehaltung des falschen Meldeadresse den Rechtsschein aufrecht erhalten, in relativ geordneten Verhältnissen zu leben mit der Folge, dass er weiterhin Schulden macht und ich von Gerichtsvollzieher und Gerichten Briefe, die nicht für mich bestimmt sind, erhalte.
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Antwort #4 - 15.06.2019 um 16:03:22
 
Dankeschön. Ich hatte es als solches verstanden.

Das Schreiben geht ans Meldeamt und die Ausländerbehörde?
Ich war bis dato der Auffassung, dass die AB automatisch ummeldet  wenn denen eine entsprechende Nachricht zugeht.

Vielen Dank und VG N
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Antwort #5 - 15.06.2019 um 16:32:26
 
Nimalin schrieb am 15.06.2019 um 16:03:22:
Das Schreiben geht ans Meldeamt und die Ausländerbehörde?
Ich war bis dato der Auffassung, dass die AB automatisch ummeldetwenn denen eine entsprechende Nachricht zugeht. 


Zuständige Behörde für das Melderegister ist das (jew. dafür bestimmte) Einwohnermeldeamt. Das kann, in Ausnahmefällen in kleinen Kommunen, vielleicht mal eine dazu bestimmte Behörde sein, die zugleich auch ausländerrechtliche Angelegenheiten regelt.
Aber grundsätzlich meldet die ABH niemanden an, ab oder um, sondern meldet bestenfalls der zuständigen Behörde ihre Erkenntnisse. Im Gegenteil- die ABH greift auf die Daten der Meldebehörde zu, um ggf. eine Adresse zu korrigieren oder den "Fortzug nach unbekannt" im AZR zu konstatieren.

Also Schreiben an die Meldebehörde, Kopie zur Kenntnis an die ABH schadet nicht.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Aras
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Antwort #6 - 15.06.2019 um 17:08:30
 
Jetzt beim drüberlesen fallen mir schon Ausdrucksfehler auf. Die kannst du ja korrigieren.  Ging mir ja darum, dass du die richtige Stoßrichtung kennst.
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Antwort #7 - 15.06.2019 um 20:58:22
 
Vielen Dank Aras! Kein Thema, ich krieg das hin.

VG N
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Antwort #8 - 18.06.2019 um 15:23:30
 
Update.
Ich habe die Meldung wie o.g. erledigt und gestern alles mit meinem Anwalt bezüglich der Scheidung besprochen.

Er sagte nur: Oh je, wenn mein (Noch)Ehemann nur eine Fakeadresse besitzt....und wenn sich die Scheidungsunterlagen nicht an ihn zustellen lassen kann das seeeehr sehr lange dauern  Schockiert/Erstaunt

Hat da jemand Erfahrung?

Ich dachte wenn man in D gemeldet ist, muss sich doch Post zustellen lassen?!
Er hat ja eine Niederlassungserlaubnis, die AB ist also immer noch zuständig und die müssten doch im Zweifelsfall wissen wo er wohnt.

Danke schonmal und VG N
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Antwort #9 - 18.06.2019 um 19:42:44
 
Dann informier dich bei deinem Ordnungsamt ob die sowas haben wo sich die Obdachlosen die Post zustellen lassen. Und dann sagst du deinem Ex, dass er sich bei dem Ordnungsamt als ladungsfähige Adresse angibt.
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Antwort #10 - 19.06.2019 um 09:51:07
 
Nimalin schrieb am 15.06.2019 um 00:01:20:
Die Adresse die er als Nebenwohnsitz angegeben hat...Sein Briefkasten und Klingel ist pro forma beschriftet.


Reicht das nicht? Wenn das Einwohnermeldeamt seine Daten bereinigt (also den alten Hauptwohnsitz löscht) müsste doch der gemeldete Nebenwohnsitz in Hauptwohnsitz umgewandelt werden. Dann hat er doch eine zustellfähige Adresse. Zumindest solange wie die Behörden diese nicht auch von Amts wegen streichen. 
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Antwort #11 - 19.06.2019 um 22:11:05
 
Das sollte eigentlich so sein, ja.
Ich hoffe erstmal des Beste und das vorallem bei Zustellung der Briefkasten noch beschriftet ist....insofern es sich (nach eventueller Prüfung - ich weiß nicht wie so etwas von Amts wegen gehandhabt wird) herausstellt, dass es eine bewohnbare Adresse ist.
Heute kam wieder einer Brief für Ihn vom Landratsamt (ich vermute AB), welchen ich wieder mit Anschreiben retour geschickt habe. Obwohl die Herrschaften letzte Woche von mir ja informiert worden sind bzgl. Meldeamt und dem jetzigen und einzigen Wohnsitz von ihm.
Ich kann es gerade nicht einordnen.
VG
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Antwort #12 - 19.06.2019 um 22:25:38
 
Ist bei Euch Ordnungsamt und Meldebehörde dieselbe Behörde? Wenn nein ruf doch mal beim Ordnungsamt an und frage, was Du gegen diese Ordnungswidrigkeit Deines Mannes (Nicht-Ummeldung) tun kannst.

Also ich habe aufgrund meines Jobs ab und an Besuch (oder schriftliche Anfragen) von Ordnungsamt und Polizei wo sich die Leute danach erkundigen ob diese oder jene Person da und da (noch) wohnt. Und wenn nicht, dann meldet Polizei/Ordnungsamt das der Meldebehörde und die Adresse wird gelöscht. Von Amts wegen. Aber offenbar wird das in jeder Stadt anders gehandhabt.

Hast Du denselben Nachnamen wie Dein Mann? Das ist zu vermuten, wenn seine Post in Deinen Briefkasten geworfen wird. Hast Du nicht die Möglichkeit, auf dem Briefkasten einen Zettel mit der Information anzubringen, dass Herr X Y hier nicht mehr wohnt?


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Antwort #13 - 19.06.2019 um 23:03:59
 
Ordnungsamt und Meldebehörde sitzen im selben Gebäude, das nennt sich Bürgerbüro.
Das mit dem Briefkasten ist eine wirklich gute Idee. Und ja, ich besitze denselben Nachnamen.
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Antwort #14 - 19.06.2019 um 23:57:02
 
Der Vermieter weiß auch Bescheid dass Dein Mann nicht mehr da wohnt? Laut Bundesmeldegesetz darf das Ordnungsamt beim Vermieter/Verwalter anfragen ob XY da und da wohnt.
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