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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Scheidung
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Beitrag begonnen von Nimalin am 15.06.2019 um 00:01:20

Titel: Scheidung
Beitrag von Nimalin am 15.06.2019 um 00:01:20
Mein kenianischer Ehemann, hat sich nach 5 Jahren Ehe und 3 jährigen Aufenthalt in Deutschland, 2 Monate nach der Niederlassungserlaubnis (letzten Oktober) von mir getrennt. :(
Ich habe Wohneigentum und es kam noch ständig Post von Gerichten, Gerichtsvollziehern und anderen Stellen wo er Geld säumig ist, zu mir.
Ich habe alles an den jeweiligen Adressat inklusive einem kurzen Schreiben mit der neuen Adresse seinerseits (teilte er mir Ende letzen Jahres mit) zurückgeschickt. Seine neue Adresse ist 200 km weg von meinem Wohnsitz.
Gestern Abend wieder Post eines Gerichtvollziehers in meinem Briefkasten. Ich habe dort heute angerufen und die Dame teilte mir mit, dass er die neue Adresse nur als Nebenwohnsitz angegeben hat. Ich dachte, er hat alles (wie mir mitgeteilt) umgemeldet hat.
Die Dame sagte ebenfalls ich kann ihn einfach beim Bürgerbüro abmelden, da es sich wie gesagt um mein Wohneigentum handelt.
Das Bürgerbüro teilte mir heute mit, das dies so leider nicht geht, sondern er das machen muss.
Ich erklärte dort das er sich scheinbar weigert und Sie wollte nun eine Nachricht an die zuständige neue Wohnbehörde machen um ihn zu BITTEN das zu tun.
Die Ausländerbehörde wurde von mir ebenfalls darüber informiert.
Die Scheidung wurde von mir auch mit mit dem Anwalt besprochen und Anfang nächster Woche eingereicht.
Mein (Noch) Ehemann ist wohl arbeits und obdachlos, schlägt sich scheinbar mit Besuchswohnen hier und da durch.
Die Adresse die er als Nebenwohnsitz angegeben hat, ist ein 8 Einheiten - Appartment Haus eine Firma, allerdings zur Zeit leerstehend (Warum auch immer). Sein Briefkasten und Klingel ist pro forma beschriftet.
Gibts es für mich noch etwas zu tun?
Meine Nerven liegen blank.....

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von Aras am 15.06.2019 um 08:38:27

Nimalin schrieb am 15.06.2019 um 00:01:20:
Das Bürgerbüro teilte mir heute mit, das dies so leider nicht geht, sondern er das machen muss.

Das ist falsch. Schreib einen Antrag:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein von mir getrennter Ehemann, Herr X Y, ist auf meine Wohnung in der X Straße in 12345 Stadt gemeldet. Er ist seit Oktober 2018 ausgezogen. Ich habe erfahren, dass er sich nicht um- oder abgemeldet hat.

Sie teilten mir am Freitag mit, dass die Abmeldung meines ausgezogenen und von mir getrennten Ehemannes nicht so leicht sei. Darum begehre ich mein Anliegen hiermit weiter.

Ich melde hiermit, dass das Melderegister unrichtig ist, da mein baldiger Ex-Mann seit Oktober 2018 ausgezogen ist. Sie können gerne Ihre Kollegen vom Ordnungsamt zum Inspektionsbesuch vorbeischicken. Sie werden sehen, dass sein Name nicht am Briefkasten hängt und da er vollständig aus meiner Wohnung ausgezogen ist auch nichts von ihm in meiner Wohnung mehr ist. Meine Telefonnummer lautet 0123/4567890 um einen zeitnahen Termin vereinbaren zu können.

Ich habe ein rechtliches Interesse an der Abmeldung meines baldigen Ex-Mannes von meiner Wohnung. Zum einen hat er in Vertrauen darauf, dass er seine Meldepflichten nachkommt den Rechtsschein aufrecht erhalten, in relativ geordneten Verhältnissen zu leben mit der Folge, dass er weiterhin Schulden macht und ich von Gerichtsvollzieher und Gerichten Briefe, die nicht für mich bestimmt sind, erhalte. Ich beantworte diese immer mit dem Hinweis, dass mein baldiger Ex-Mann seit Oktoberr 2018 ausgezogen ist.
Ich möchte nicht um mein Eigentum bangen weil mir mit Besuchen von Gerichtsvollziehern zum Pfändung meiner Wertgegenstände gedroht wird obwohl mein baldiger Ex-Mann den Rechtsschein aufrecht erhält und so ggü. Gerichten vorgaukelt dass er bei mir  eine ladungsfähige Adresse habe.
Was kommt als nächstes? Polizeieinsatz, weil diese denkt, dass er bei mir wohnt?

Darum melde ich pflichtbewusst, dass in diesem konkreten Fall dass das Melderegister unrichtig ist, § 6 Abs. 3 BMG und darum die Meldebehörde von Amts wegen den Sachverhalt ermitteln und korrigieren muss.

Mit freundlichen Grüß
X Y

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von Nimalin am 15.06.2019 um 09:44:17
Vielen Dank für das ausführliche Schreiben. Das ist eine wirklich große Hilfe.
Der Brief geht an das Meldeamt meiner Stadt? Auch an die Ausländerbehörde? Oder haben die gar nichts mehr zu tun?
Die Paragraphen sind alle korrekt?

Danke Aras!

Vg N

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von Aras am 15.06.2019 um 10:39:31
Ja die Paragraphen stimmen.

Nur eine Korrektur:


Zitat:
Zum einen hat er in Vertrauen darauf, dass er seine Meldepflichten nachkommt den Rechtsschein aufrecht erhalten, in relativ geordneten Verhältnissen zu leben mit der Folge, dass er weiterhin Schulden macht und ich von Gerichtsvollzieher und Gerichten Briefe, die nicht für mich bestimmt sind, erhalte.


Soll natürlich heißen:


Zitat:
Zum einen hat er - entgegen meinem vertrauen darauf, dass er seiner Meldepflicht nachkommt - durch Beibehaltung des falschen Meldeadresse den Rechtsschein aufrecht erhalten, in relativ geordneten Verhältnissen zu leben mit der Folge, dass er weiterhin Schulden macht und ich von Gerichtsvollzieher und Gerichten Briefe, die nicht für mich bestimmt sind, erhalte.

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von Nimalin am 15.06.2019 um 16:03:22
Dankeschön. Ich hatte es als solches verstanden.

Das Schreiben geht ans Meldeamt und die Ausländerbehörde?
Ich war bis dato der Auffassung, dass die AB automatisch ummeldet  wenn denen eine entsprechende Nachricht zugeht.

Vielen Dank und VG N

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von T.P.2013 am 15.06.2019 um 16:32:26

Nimalin schrieb am 15.06.2019 um 16:03:22:
Das Schreiben geht ans Meldeamt und die Ausländerbehörde?
Ich war bis dato der Auffassung, dass die AB automatisch ummeldetwenn denen eine entsprechende Nachricht zugeht. 


Zuständige Behörde für das Melderegister ist das (jew. dafür bestimmte) Einwohnermeldeamt. Das kann, in Ausnahmefällen in kleinen Kommunen, vielleicht mal eine dazu bestimmte Behörde sein, die zugleich auch ausländerrechtliche Angelegenheiten regelt.
Aber grundsätzlich meldet die ABH niemanden an, ab oder um, sondern meldet bestenfalls der zuständigen Behörde ihre Erkenntnisse. Im Gegenteil- die ABH greift auf die Daten der Meldebehörde zu, um ggf. eine Adresse zu korrigieren oder den "Fortzug nach unbekannt" im AZR zu konstatieren.

Also Schreiben an die Meldebehörde, Kopie zur Kenntnis an die ABH schadet nicht.

Gruß

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von Aras am 15.06.2019 um 17:08:30
Jetzt beim drüberlesen fallen mir schon Ausdrucksfehler auf. Die kannst du ja korrigieren.  Ging mir ja darum, dass du die richtige Stoßrichtung kennst.

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von Nimalin am 15.06.2019 um 20:58:22
Vielen Dank Aras! Kein Thema, ich krieg das hin.

VG N

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von Nimalin am 18.06.2019 um 15:23:30
Update.
Ich habe die Meldung wie o.g. erledigt und gestern alles mit meinem Anwalt bezüglich der Scheidung besprochen.

Er sagte nur: Oh je, wenn mein (Noch)Ehemann nur eine Fakeadresse besitzt....und wenn sich die Scheidungsunterlagen nicht an ihn zustellen lassen kann das seeeehr sehr lange dauern  :o

Hat da jemand Erfahrung?

Ich dachte wenn man in D gemeldet ist, muss sich doch Post zustellen lassen?!
Er hat ja eine Niederlassungserlaubnis, die AB ist also immer noch zuständig und die müssten doch im Zweifelsfall wissen wo er wohnt.

Danke schonmal und VG N

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von Aras am 18.06.2019 um 19:42:44
Dann informier dich bei deinem Ordnungsamt ob die sowas haben wo sich die Obdachlosen die Post zustellen lassen. Und dann sagst du deinem Ex, dass er sich bei dem Ordnungsamt als ladungsfähige Adresse angibt.

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von lottchen am 19.06.2019 um 09:51:07

Nimalin schrieb am 15.06.2019 um 00:01:20:
Die Adresse die er als Nebenwohnsitz angegeben hat...Sein Briefkasten und Klingel ist pro forma beschriftet.


Reicht das nicht? Wenn das Einwohnermeldeamt seine Daten bereinigt (also den alten Hauptwohnsitz löscht) müsste doch der gemeldete Nebenwohnsitz in Hauptwohnsitz umgewandelt werden. Dann hat er doch eine zustellfähige Adresse. Zumindest solange wie die Behörden diese nicht auch von Amts wegen streichen. 

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von Nimalin am 19.06.2019 um 22:11:05
Das sollte eigentlich so sein, ja.
Ich hoffe erstmal des Beste und das vorallem bei Zustellung der Briefkasten noch beschriftet ist....insofern es sich (nach eventueller Prüfung - ich weiß nicht wie so etwas von Amts wegen gehandhabt wird) herausstellt, dass es eine bewohnbare Adresse ist.
Heute kam wieder einer Brief für Ihn vom Landratsamt (ich vermute AB), welchen ich wieder mit Anschreiben retour geschickt habe. Obwohl die Herrschaften letzte Woche von mir ja informiert worden sind bzgl. Meldeamt und dem jetzigen und einzigen Wohnsitz von ihm.
Ich kann es gerade nicht einordnen.
VG

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von lottchen am 19.06.2019 um 22:25:38
Ist bei Euch Ordnungsamt und Meldebehörde dieselbe Behörde? Wenn nein ruf doch mal beim Ordnungsamt an und frage, was Du gegen diese Ordnungswidrigkeit Deines Mannes (Nicht-Ummeldung) tun kannst.

Also ich habe aufgrund meines Jobs ab und an Besuch (oder schriftliche Anfragen) von Ordnungsamt und Polizei wo sich die Leute danach erkundigen ob diese oder jene Person da und da (noch) wohnt. Und wenn nicht, dann meldet Polizei/Ordnungsamt das der Meldebehörde und die Adresse wird gelöscht. Von Amts wegen. Aber offenbar wird das in jeder Stadt anders gehandhabt.

Hast Du denselben Nachnamen wie Dein Mann? Das ist zu vermuten, wenn seine Post in Deinen Briefkasten geworfen wird. Hast Du nicht die Möglichkeit, auf dem Briefkasten einen Zettel mit der Information anzubringen, dass Herr X Y hier nicht mehr wohnt?



Titel: Re: Scheidung
Beitrag von Nimalin am 19.06.2019 um 23:03:59
Ordnungsamt und Meldebehörde sitzen im selben Gebäude, das nennt sich Bürgerbüro.
Das mit dem Briefkasten ist eine wirklich gute Idee. Und ja, ich besitze denselben Nachnamen.
Dankeschön für die Tipps
VG

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von lottchen am 19.06.2019 um 23:57:02
Der Vermieter weiß auch Bescheid dass Dein Mann nicht mehr da wohnt? Laut Bundesmeldegesetz darf das Ordnungsamt beim Vermieter/Verwalter anfragen ob XY da und da wohnt.

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von Nimalin am 20.06.2019 um 22:52:40
Ich habe Wohneigentum, daher gibt es kein Vermieter. Wer der Vermieter des angemeldeten Nebenwohnsitzes ist ist mir natürlich nicht bekannt.
VG

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von lottchen am 21.06.2019 um 09:19:13

Nimalin schrieb am 20.06.2019 um 22:52:40:
Ich habe Wohneigentum, daher gibt es kein Vermieter.


Das ist ja eigentlich noch einfacher. Du als Eigentümer hast das Recht zu erfahren wer bei Dir gemeldet ist. Und Du hast das Recht eine Korrektur der Eintragungen zu verlangen, wenn die Angaben falsch sind. Bei uns hier kein Problem. Das Einwohnermeldeamt ist sogar dankbar, wenn falsche Einträge gemeldet werden so dass die die korrigieren können. 

z.B. in Berlin wird das so gehandhabt:
https://service.berlin.de/dienstleistung/326215/

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von Nimalin am 21.06.2019 um 11:26:17
So dachte ich mir das auch und war über die Aussage der Meldebehörde bei mir auch mehr als verwundert.

Nachdem ich nun AB und auch das Meldeamt nochmals informiert habe, hoffe ich das die Sache geklärt ist.

Ich werde nochmal nachfragen und eine nun korrekte Antwort bekommen.

VG

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von Aras am 21.06.2019 um 13:07:36
Ich hab meine Ex-Frau nach ihrem Auszug noch vereinbarungsgemäß bei mir mit Briefkasten und Namen auf dem Klingelschild gelassen. Als diese mir jedoch mich ihre Briefe hinterhertragen lies (obwohl es eine Holschuld und keine Bringschuld oder gar Schickschuld ist), und dass sie doch in die Wohnung kommen und irgendwelche Gegenstände nehmen wolle ggf. mit der Polizei, habe ich schlicht beim Bürgerbüro vorgesprochen und schriftlich ihre Abmeldung von meiner Wohnung beantragt.

Trennung heißt Trennung. Den Undankbaren sollte man nicht helfen.

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von Nimalin am 21.06.2019 um 23:17:28
Ja Aras, genauso sehe ich das auch.
Den Part mit der Hol - nicht Bringschuld wusste ich so nicht. Ich hatte echt immer eine komisches Gefühl, habe (kein Scherz) glaube mehr als 100 Briefe zu Ihm oder Retour geleitet.
Er scheint nur die Post auf "seiner" Adresse anzunehmen die ihm passt, alles andere geht als "Empfänger unbekannt" zurück.
Ein Brief von mir an ihn kam ihm Januar mit diesem Vermerk zurück.

Anyw

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von Nimalin am 04.07.2019 um 13:30:36
Ich hab nochmal ein Frage in die Runde.
Gilt die Niederlassungserlaubnis nur für Deutschland? Oder kann man sich damit in der ganzen EU aufhalten?

Danke und VG N

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von fab87 am 04.07.2019 um 13:53:32

Nimalin schrieb am 04.07.2019 um 13:30:36:
Ich hab nochmal ein Frage in die Runde.
Gilt die Niederlassungserlaubnis nur für Deutschland? Oder kann man sich damit in der ganzen EU aufhalten?

Danke und VG N


Zu Besuchszwecken (!) darf sich bis zu 90 aus 180 Tagen im Schengenraum* (ungleich EU) aufgehalten werden. Das beinhaltet natürlich keinen Daueraufenthalt, Arbeit etc.


*Sowie HR,RO,BG,CY

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von Nimalin am 04.07.2019 um 14:31:06
Ok, herzlichen Dank.

Aber was heißt: bis zu 90 aus 180 Tagen?


Titel: Re: Scheidung
Beitrag von Saxonicus am 04.07.2019 um 14:37:51

Nimalin schrieb am 04.07.2019 um 14:31:06:
Aber was heißt: bis zu 90 aus 180 Tagen? 

Innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen, für 90 Tage.

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von DerRalf am 04.07.2019 um 14:39:19
Das man sich innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen bis zu 90 Tage in den anderen Schengen Staaten aufhalten darf.

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von Nimalin am 04.07.2019 um 15:32:57
Ok, dass heißt dann wiederum, im gesamten Jahr (365) die Hälfte davon, also 180?

Für mich war vorallem wichtig zu wissen, ob man im Schengenraum einer Arbeit nachgehen darf.

Gibt es eine Sonderregelung, wenn ein Arbeitgeber jemand mit einer NE für Deutschland ins Ausland (Schengenraums) zum arbeiten schickt?


Titel: Re: Scheidung
Beitrag von lottchen am 04.07.2019 um 16:15:21

Nimalin schrieb am 04.07.2019 um 15:32:57:
Ok, dass heißt dann wiederum, im gesamten Jahr (365) die Hälfte davon, also 180?


Nein. Es heißt das, was da steht: 90 Tage innerhalb von 180 Tagen.
Es ist entscheidend, wann genau man ausreist, einreist und wieder ausreist.
Wenn man komplett Januar bis März im Ausland war (90 Tage wenn kein Schaltjahr) muss man erst mal eine Weile in D bleiben ehe man wieder ins Ausland darf. Wie lange hängt davon ab, wie lange man dann beim nächsten Mal wieder bleiben will....Zu dem Thema gibt es auch mehrere Rechner im Internet und hier im Forum auch mehrere Themen, z.B. das hier:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1561202648/4#4


Nimalin schrieb am 04.07.2019 um 15:32:57:
Gibt es eine Sonderregelung, wenn ein Arbeitgeber jemand mit einer NE für Deutschland ins Ausland (Schengenraums) zum arbeiten schickt?


Nein. Da muss sich der AG eben darum kümmern, ob, wie und für wie lange sein AN eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für das andere Land bekommt. Wenn ihm das wichtig ist. Unmöglich ist das ja nicht, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Wird von Land zu Land etwas variieren.

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von Petersburger am 04.07.2019 um 20:47:48

lottchen schrieb am 04.07.2019 um 16:15:21:

Nimalin schrieb am 04.07.2019 um 15:32:57:
Gibt es eine Sonderregelung, wenn ein Arbeitgeber jemand mit einer NE für Deutschland ins Ausland (Schengenraums) zum arbeiten schickt?

Nein. Da muss sich der AG eben darum kümmern, ob, wie und für wie lange sein AN eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für das andere Land bekommt.

Doch, klar gibt es die.

Ohne jetzt auf den Unterschied zwischen EU und Schengen-Raum einzugehen:
Eine deutsche Firma darf selbstverständlich Dienstleistungen überall in der EU erbringen und dort auch mit ihr in Deutschland angestelltes Personal einsetzen - unabhängig von der Staatsangehörigkeit ihrer Arbeitnehmer.

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