joajoa schrieb am 22.05.2019 um 21:21:02:absage per post - ausschließlich auf Deutsch verfasst (!).
natürlich, die Amtssprache bei deutschen Behörden ist ausschliesslich deutsch.
joajoa schrieb am 22.05.2019 um 21:21:02:Verpflichtungserklärung von mir (ohne Bonität
damit ist sie als
VE nichts wert.
joajoa schrieb am 22.05.2019 um 21:21:02:Der Rückflug MA-DE-MA war schon vorher bezahlt.
das ist absolut KEIN Kriterium für ein Visum
wird auch nicht empfohlen, macht man also auf eigenes Risiko. Würde ich nie tun und habe auch noch nie einen Flug gebucht, beovr das Visum da war.
joajoa schrieb am 22.05.2019 um 21:21:02:Bei der remonstration wurden zwar keine neuen Dokumente hinzugefügt aber die Kontakte von Ihre Arbeitgeber wurden dort eingegeben die sozusagen ihre berufliche und persönliche Integrität beweisen könnten,
damit war die Remonstartion von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Die Nachweise fuer berufliche und pers. Integrität muss sie schon selber liefern und nicht jemanden benennen, der das könnte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man für ein Schengenvisum anfängt, fremde Leute zu interviewen um einen Nachweis oder auch nur den Anschein zu erhalten, den der Antragsteller selber liefern muss.
joajoa schrieb am 22.05.2019 um 21:21:02:Meine Meinung nach sie hat alle Bedingungen erfüllt
nein, die Glaubhaftmachung der Rückkehrbereitschaft offenbar nicht.
Auch die finanziellen Mittel sind zweifelhaft, wenn die 8000€ auf ihrem Konto kurz vor dem Antrag aufs Visum eingezahlt wurden und nicht schon lange da lagen oder sich aufgespart hatten.
joajoa schrieb am 22.05.2019 um 21:21:02:Gibts es irgendwelche Empfehlungen hier im forum, wie man weitergehen soll? Sollen bestimmte Dokumente hinzugefügt werden beim nächsten mal?
Eine
VE, die wirklich eine
VE ist.
und: du hast hier keinen Grund aufgeführt, warum sie wieder aus dem Schengenraum ausreisen sollte.
Keine Familie (Konder, Mann) --- das zieht sie nicht zurück.
Schlecht bezahlter Job -- das gibt man gerne auf.
Freund lebt in Schengen.
Was also würde sie dazu bewegen, doch wieder nach Marokko zu kommen.
Apropos: in welchen anderen Nicht EU Ländern war sie? Wenn sie verlgeichbar mit Marokko sind, wird das auch kein Rückkehrgrund sein.
joajoa schrieb am 22.05.2019 um 21:21:02:Ich dachte immer dass als EU Bürger wäre immer alles sehr easy gewesen
wenn sie EU Bürger wäre, hätte sie das Problem auch nicht.
Aber sie ist kein EU Bürger ... und auch nicht Familienmitglied eines EU-Bürgers.