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Schengen-visumsantrag und Remonstration Abgelehnt, Was tun? (Gelesen: 2.446 mal)
joajoa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Portugal
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22.05.2019 um 21:21:02
 
Hallo zusammen,

Erstmal vielen dank für das tolle forum!

ich bin neu hier und habe sehr viele threads über das oben genannte Thema bereits gelesen, habe aber keinen konkreten Antworten auf meine Fragen bekommen, von daher, wende ich mich jetzt an euch.

Ich bin in Deutschland lebende EU Staatsbürger (Portugiese) und meine Freundin ist Marokkanerin.

Sie hat vor kurzem einen Antrag zum kurzfristigen Aufenthalt (Touristen/Besucher Schengenvisum) erstellt, und diese wurde abgelehnt aufgrund der bekannte Rückkherwilligkeit (Punkt 9). Sie hat eine remonstration geschrieben und heute kam wieder erneut eine absage per post - ausschließlich auf Deutsch verfasst (!).

Für das Visumantrag wurden alle nötigen Dokumente eingereicht inklusive eine Verpflichtungserklärung von mir (ohne Bonität da mein Gehalt nicht ausreichend ist).

Meine Freundin ist 28, Ledig ohne kinder, ausreichende Finanzielle mittel (Ihre Familie hat Vermögen so sie hatte rund um €8000 auf Ihre Konto zu beweisen. Sie übt doch einen sehr bescheidenen job als Receptionist aber sie ist Festangestellt seit fast 4 Jahre in einem berühmte Institution in Marokko. Der Rückflug MA-DE-MA war schon vorher bezahlt. 3 Wochen wurden beantragt als Sie war noch nicht in Europa und wie wollen ein bisschen verreisen. Bei der remonstration wurden zwar keine neuen Dokumente hinzugefügt aber die Kontakte von Ihre Arbeitgeber wurden dort eingegeben die sozusagen ihre berufliche und persönliche Integrität beweisen könnten, und z.B. auch dass jedes mal Sie im Ausland war (Nicht EU Ausland) Sie ist zurückgekommen und hat ihre Urlaubstage nicht überschreitet. 

Also, wir sind beide verwirrt. Meine Meinung nach sie hat alle Bedingungen erfüllt, nur mit Ausnahme von drei: Sie ist "jung", nicht verheiratet ohne kinder und hat keinen “status-job”. Also, als ob es handelte sich hier bei diese Ablehnung fast um Geschmacksache.

Eine klage bei VG Berlin (wo ich lebe) einzureichen wurde laut viele  zu lange dauern (Sie hat nur Urlaub in Juli) und mir/uns eventuell zu teuer werden.

Meine frage dann an euch alle:

1. Gibts es irgendwelche Empfehlungen hier im forum, wie man weitergehen soll? Sollen bestimmte Dokumente hinzugefügt werden beim nächsten mal? Wie kann mann Rückkehrbereitschaft besser nachweisen?

2. Gibt es tatsächlich EU- Länder wo man bekommt ein Schengenvisum ein weniger problemlos und dass unsere Chancen auf ein Visum erhöhen könnten? z.B. Frankreich, Litauen, Portugal u.a.?


Ich dachte immer dass als EU Bürger wäre immer alles sehr easy gewesen aber ich stoße jetzt gegen die dicke Wände dass die EU sich herum gegen alle Afrikaner weiterhin einbaut Was die EU mir sagt ist: “Wir wollen nicht menschen wie deine Freundin hier rein” Das mach mich so wütend. Hab das Gefühl manchmal dass das wird nur klappen wenn wir heiraten würden, und vielleicht auch so, immer noch nicht so einfach wie oft man hier liest.

Ich bitte um Verzeihung wegen mögliche Schreibfehler und bedanke mich im Voraus für alle hilfreiche Kommentare.  Smiley
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 22.05.2019 um 21:31:44
 
Die Rückkehrwilligkeit kann man nur mit dem nachweisen, was man hat. Wenn sie verheiratet ist und Kinder hat, ist das ein gutes Argument. Wenn sie das nicht hat, wird ein solches Visum oft abgelehnt.

Wenn sie ein anderes Land besuchen will, beantragt sie natürlich dort ein Visum. Aber es gibt gemeinsame Visa-Bestimmungen – ob es woanders dann klappt, kann sie vorher nicht wissen. Auf jeden Fall muss bei einem Visum für Litauen ebenso klar sein, was sie in Litauen will und wen oder was sie dort besucht. "Ich will nur das Visum, besuchen will ich Deutschland" ist eine sichere Ablehnung.
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okatomy
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Antwort #2 - 23.05.2019 um 02:36:34
 
Neben ihrer ledigkeit ist halt ihr gering bezahlter Job das Problem (Vermögen anderer wie der Eltern ist doch bei einer 28 jährigen irrelevant) und deine VE jwegen fehlender Bonität ja auch unnütz.

Also von dem was du schreibst scheint die Ablehnung ja berechtigt zu sein.
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Saxonicus
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Antwort #3 - 23.05.2019 um 09:52:44
 
joajoa schrieb am 22.05.2019 um 21:21:02:
Sie hat eine remonstration geschrieben und heute kam wieder erneut eine absage per post -

Eine Remonstration gegen die Visumsablehnung macht nur dann einen Sinn,
wenn stichhaltige neue Nachweise vorgelegt werden können, welche die Rückkehrbereitschaft glaubhaft machen.
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Aras
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Antwort #4 - 23.05.2019 um 13:36:45
 
Also ich dachte mir gerade, wie sie 8000€ haben könne wenn sie bescheiden verdient
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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joajoa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #5 - 23.05.2019 um 14:07:05
 
reinhard schrieb am 22.05.2019 um 21:31:44:
Die Rückkehrwilligkeit kann man nur mit dem nachweisen, was man hat. Wenn sie verheiratet ist und Kinder hat, ist das ein gutes Argument. Wenn sie das nicht hat, wird ein solches Visum oft abgelehnt.


okatomy schrieb am 23.05.2019 um 02:36:34:
Also von dem was du schreibst scheint die Ablehnung ja berechtigt zu sein.



Vielen Dank für eure schnellen Antworten.

Ich kann verstehen dass bestimmte Ländern ein höheres Immigrations Risiko darstellen, aber wie kann eine solche Entscheidung berechtig sein wenn mann alle Bedingungen für ein Visum erfüllt hat, außer man hatte das “falsche Profil”?

Wie ich die Sache sehe, alle Kriterien die hier einer Ablehnung unterstützen sind sehr subjektiv und diskriminierende. Wenn eine langjährige Festanstellung besteht sowie ein bereits gebuchte Rückflug auch vorhanden ist, über eine nicht-Rückkerwilligkeit kann man nur bezweifeln aber auch nicht beweisen. Sind unbegründete Vermutungen gesetzlich gesehen auch rechtskräftig? Würde das VG die Sache auch so sehen oder ist meine Denkweise irgendwie falsch?

Und ja, die VE ist klar völlig nutzlos wenn kein Bonität geprüft werden kann und eigentlich soll man die nur beantragen wenn der eingeladene Person nicht in der Lage ist sich selber zu finanzieren was in unserem fall nicht stimmte. Wurde aber trotzdem von der Deutsche Botschaft in Rabat verlangt.

danke nochmals in vorab,




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lottchen
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Antwort #6 - 23.05.2019 um 14:19:02
 
Sie erfüllt nur gerade nicht alle Bedingungen. Job/Einkommen wurden ja nun offenbar als nicht ausreichend angesehen um die Rückkehrwilligkeit zu unterstreichen. Daher wurde ja eine VE gefordert und die konntest Du nicht vorlegen. Hast Du niemandem im Bekannten-/Verwandtenkreis der eine VE hätte abgeben können, wobei die Bonität nachgewiesen ist?

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf ein Schengen-Visum. Sie hat nur einen Anspruch darauf, dass nicht willkürlich entschieden wird. Und so willkürlich sieht mir dieser Fal nicht aus. Vielleicht sieht das ein Richter anders, aber wie Du selber schon schreibst macht eine Klage keinen Sinn, da diese nicht bis Juli entschieden sein wird.   
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Antwort #7 - 23.05.2019 um 17:48:53
 
joajoa schrieb am 22.05.2019 um 21:21:02:
absage per post - ausschließlich auf Deutsch verfasst (!). 


natürlich, die Amtssprache bei deutschen Behörden ist ausschliesslich deutsch.

joajoa schrieb am 22.05.2019 um 21:21:02:
Verpflichtungserklärung von mir (ohne Bonität

damit ist sie als VE nichts wert.

joajoa schrieb am 22.05.2019 um 21:21:02:
Der Rückflug MA-DE-MA war schon vorher bezahlt.

das ist absolut KEIN Kriterium für ein Visum
wird auch nicht empfohlen, macht man also auf eigenes Risiko. Würde ich nie tun und habe auch noch nie einen Flug gebucht, beovr das Visum da war.

joajoa schrieb am 22.05.2019 um 21:21:02:
Bei der remonstration wurden zwar keine neuen Dokumente hinzugefügt aber die Kontakte von Ihre Arbeitgeber wurden dort eingegeben die sozusagen ihre berufliche und persönliche Integrität beweisen könnten,

damit war die Remonstartion von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Die Nachweise fuer berufliche und pers. Integrität muss sie schon selber liefern und nicht jemanden benennen, der das könnte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man für ein Schengenvisum anfängt, fremde Leute zu interviewen um einen Nachweis oder auch nur den Anschein zu erhalten, den der Antragsteller selber liefern muss.

joajoa schrieb am 22.05.2019 um 21:21:02:
Meine Meinung nach sie hat alle Bedingungen erfüllt

nein, die Glaubhaftmachung der Rückkehrbereitschaft offenbar nicht.

Auch die finanziellen Mittel sind zweifelhaft, wenn die 8000€ auf ihrem Konto kurz vor dem Antrag aufs Visum eingezahlt wurden und nicht schon lange da lagen oder sich aufgespart hatten.

joajoa schrieb am 22.05.2019 um 21:21:02:
Gibts es irgendwelche Empfehlungen hier im forum, wie man weitergehen soll? Sollen bestimmte Dokumente hinzugefügt werden beim nächsten mal? 

Eine VE, die wirklich eine VE ist.

und: du hast hier keinen Grund aufgeführt, warum sie wieder aus dem Schengenraum ausreisen sollte.
Keine Familie (Konder, Mann) --- das zieht sie nicht zurück.
Schlecht bezahlter Job -- das gibt man gerne auf.
Freund lebt in Schengen.
Was also würde sie dazu bewegen, doch wieder nach Marokko zu kommen.
Apropos: in welchen anderen Nicht EU Ländern war sie? Wenn sie verlgeichbar mit Marokko sind, wird das auch kein Rückkehrgrund sein.


joajoa schrieb am 22.05.2019 um 21:21:02:
Ich dachte immer dass als EU Bürger wäre immer alles sehr easy gewesen

wenn sie EU Bürger wäre, hätte sie das Problem auch nicht.
Aber sie ist kein EU Bürger ... und auch nicht Familienmitglied eines EU-Bürgers.







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joajoa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #8 - 23.05.2019 um 19:02:41
 
lottchen schrieb am 23.05.2019 um 14:19:02:
Sie erfüllt nur gerade nicht alle Bedingungen. Job/Einkommen wurden ja nun offenbar als nicht ausreichend angesehen um die Rückkehrwilligkeit zu unterstreichen. Daher wurde ja eine VE gefordert und die konntest Du nicht vorlegen. 


erne schrieb am 23.05.2019 um 17:48:53:
Auch die finanziellen Mittel sind zweifelhaft, wenn die 8000€ auf ihrem Konto kurz vor dem Antrag aufs Visum eingezahlt wurden und nicht schon lange da lagen oder sich aufgespart hatten. 


Die VE wurde schon vorher von der Botschaft verlangt, bevor der Antrag eingereicht wurde.

Ich dachte mir Ihre Einkommen wurde keine große role spielen, solange sie könnte ihren Aufenthalt mit eigenen mittel finanzieren (egal ob gespartes/geschenkt bekommen/im Lotto gewonnen usw) aber da lag ich leider falsch.

erne schrieb am 23.05.2019 um 17:48:53:
Eine VE, die wirklich eine VE ist.

und: du hast hier keinen Grund aufgeführt, warum sie wieder aus dem Schengenraum ausreisen sollte.
Keine Familie (Konder, Mann) --- das zieht sie nicht zurück.
Schlecht bezahlter Job -- das gibt man gerne auf.
Freund lebt in Schengen.
Was also würde sie dazu bewegen, doch wieder nach Marokko zu kommen.

Apropos: in welchen anderen Nicht EU Ländern war sie? Wenn sie vergleichbar mit Marokko sind, wird das auch kein Rückkehrgrund sein


Ihre Freunde und Familie wären ein Grund. Sie liebt ihren Job auch als sie arbeitet in einem bekannte Museum und hat abwechslungsreichen aufgaben und viel sozialem Kontakt. Aber das ist hochstwarscheinlich irrelevante Informationen für die zuständige Behörde. 

Marrokanische Staatsbürger haben Visum Freiheit für Länder wie die Turkei oder Brasilien die nicht vergleichbar mit Marokko sind

erne schrieb am 23.05.2019 um 17:48:53:
natürlich, die Amtssprache bei deutschen Behörden ist ausschliesslich deutsch.


Ich sehe es anders, dagegen könnte man auch argumentieren, ist aber nicht das ziel des threads  Zwinkernd


Wir werden beim nächsten mal mit einer richtigen VE probieren, mal sehen was daraus kommt.

Ich bedanke mich herzlich für alle Kommentare und Antworten, waren sehr hilfreich!! Smiley

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Antwort #9 - 23.05.2019 um 19:36:17
 
joajoa schrieb am 23.05.2019 um 19:02:41:
Marrokanische Staatsbürger haben Visum Freiheit für Länder wie die Turkei oder Brasilien die nicht vergleichbar mit Marokko sind

erne schrieb am Heute um 17:48:53:
natürlich, die Amtssprache bei deutschen Behörden ist ausschliesslich deutsch.


Ich sehe es anders, dagegen könnte man auch argumentieren, ist aber nicht das ziel des threads  


Gut die Länder sind dann aber doch nicht mit westlichen Industrie- und Einwanderungsnationen vergleichbar.

Hm, du magst es anders sehen aber welche SPrache (außer regional Minderheitensprache) soll sonst die Amtssprache Deutshclands sein?
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Antwort #10 - 23.05.2019 um 22:10:14
 
fab87 schrieb am 23.05.2019 um 19:36:17:
Hm, du magst es anders sehen aber welche SPrache (außer regional Minderheitensprache) soll sonst die Amtssprache Deutshclands sein?


Na ja, die Diskussion ist schon am Rand des Themas aber Ich sehe es definitiv anders, es handelt sich hier nur um ein einfaches Verfahren, müssen jetzt alle Visumantragsteller die Deutschland besuchen wollen auch Deutsch verstehen? Schon die erste Ablehnung kam nur auf Deutsch geschrieben, ich finde es nicht korrekt und kommt mir etwas unhöflich vor muss ich Ihnen ehrlich sagen.

Stellen Sie sich vor, Sie würden von der Marokkanische Botschaft in DE immer nur Antworten auf Ihr Anliegen nur auf Darija/verfasst in Arabische-Schrift bekommen. Was würden Sie darüber denken wenn Sie die Sprache nicht können?
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Antwort #11 - 23.05.2019 um 22:52:24
 
joajoa schrieb am 23.05.2019 um 22:10:14:
Na ja, die Diskussion ist schon am Rand des Themas aber Ich sehe es definitiv anders,

Nicht aber die deutschen Behörden.

Ich spreche fließend und schreibe russisch. Ein Schreiben, das vor Gericht Bestand haben soll, würde ich aber auch nicht selbst verfassen.

Und dann:
Ein Remonstrationsbescheid wird, gibt man sich damit nicht zufrieden, dem VG Berlin im Klageverfahren vorgelegt.
Was glaubst Du wohl, ist die Gerichtssprache in Deutschland?
Und möchtest Du dann auch noch eine Übersetzung fürs Gericht bezahlen?

joajoa schrieb am 23.05.2019 um 22:10:14:
Stellen Sie sich vor, Sie würden von der Marokkanische Botschaft in DE immer nur Antworten auf Ihr Anliegen nur auf Darija/verfasst in Arabische-Schrift bekommen. Was würden Sie darüber denken wenn Sie die Sprache nicht können?

Dann kenne ich bei einem Antrag auf ein Besuchsvisum jemanden, der die Amtssprache des Ziellandes i.d.R. verstehen sollte. Und weiter siehe oben.
Nebenbei: Es gibt genug Länder, die genau so handeln.
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Antwort #12 - 24.05.2019 um 19:22:43
 
Petersburger schrieb am 23.05.2019 um 22:52:24:
Nicht aber die deutschen Behörden.

Ich spreche fließend und schreibe russisch. Ein Schreiben, das vor Gericht Bestand haben soll, würde ich aber auch nicht selbst verfassen.

Und dann:
Ein Remonstrationsbescheid wird, gibt man sich damit nicht zufrieden, dem VG Berlin im Klageverfahren vorgelegt.
Was glaubst Du wohl, ist die Gerichtssprache in Deutschland?
Und möchtest Du dann auch noch eine Übersetzung fürs Gericht bezahlen?



Ok, ich verstehe deine Argumentation, aber meine Einwände haben mit der Tat zu tun dass alle Kommunikation “nur” auf Deutsch erfolgte. Ein zweisprachiges Dokument wäre nett und würde niemand schaden mmn. Ablehnungen dieser Art sind sowieso immer via copy paste erstellt..
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Antwort #13 - 25.05.2019 um 09:05:51
 
joajoa schrieb am 24.05.2019 um 19:22:43:
Ablehnungen dieser Art sind sowieso immer via copy paste erstellt..

Falsch.

Die Ablehnung selbst wird auf einem Formblatt mit Ankreuzfeldern bekanntgegeben.
Eine Remonstration wird im Einzelfall formuliert. Natürlich nicht völlig ohne Kopierpaste - die Rechtsgrundlagen (§ x Abs. y) muss man wirklich nicht jedesmal aufschreiben.

Rechtssichere (!) Kenntnis der Landessprache ist ohnehin nur in den allerwenigsten Fällen von einem Diplomaten zu erwarten, der nur für wenige Jahre an einem Standort ist. Und Gefälligkeitsübersetzungen sind nicht Aufgabe eine AV.

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