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Freizügigkeitsrecht - Einreisevisum für Schwester meiner Frau nach (EG) Nr. 539/2001 möglich ? (Gelesen: 2.120 mal)
Steve Dash
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14.05.2019 um 22:50:35
 
Haben Drittstaats - Familienangehörige von EU Bürgern,

die Seitenverwandte sind

ein Recht auf ein kostenloses  einfaches  Einreisevisum nach (EG) Nr. 539/2001 ?

In dem Fall ist es die Schwester meiner  Frau, kann die Schwester ein einfaches Einreisevisum innerhalb 14 Tagen bekommen  ?
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Bayraqiano
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Antwort #1 - 14.05.2019 um 23:11:08
 
Nein, Geschwister haben keinen Anspruch auf Freizügigkeit. Nach der RL 2004/38/EG richtet sich deren Nachzug nach dem nationalen Recht.
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Steve Dash
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Antwort #2 - 15.05.2019 um 06:40:00
 
Danke für die Info
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Steve Dash
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Antwort #3 - 20.05.2019 um 22:11:49
 
Zitat:
Nein, Geschwister haben keinen Anspruch auf Freizügigkeit. Nach der RL 2004/38/EG richtet sich deren Nachzug nach dem nationalen Recht.


Wir nehmen die Freizügigkeit wahr,

Wenn die Schwester meiner Frau aus Asien ( Seitenverwandte ) uns

im EU Ausland besuchen will, ist es möglich als Familienangehörige

ein kostenloses einfaches Einreisevisum für Sie

zu bekommen oder ist das volle Programm erforderlich mit Prüfung

der Rückkehrbereitsschaft wie bei einem normalen Touristen / Besuchsvisum erforderlich ?
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Aras
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Antwort #4 - 20.05.2019 um 22:14:38
 
Das volle Programm.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Steve Dash
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Antwort #5 - 20.05.2019 um 22:45:05
 
Aras schrieb am 20.05.2019 um 22:14:38:
Das volle Programm.


Danke für die Info,

werde mal morgen bei der Immigration nachfragen,... was bei denen für ein D-Visum verlangt wird, wahrscheinlich wird kein  Interesse bestehen

Wenn ich 280 EUR bezahle was ich nicht will, geben die das  D- Visum im Rahmen einer Workpermit für 1 Jahr, voraussetzungslos,



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Saxonicus
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Antwort #6 - 20.05.2019 um 23:57:46
 
Steve Dash schrieb am 20.05.2019 um 22:45:05:
werde mal morgen bei der Immigration nachfragen,... was bei denen für ein D-Visum verlangt wird,

Wenn ich 280 EUR bezahle was ich nicht will, geben die das  D- Visum im Rahmen einer Workpermit für 1 Jahr, voraussetzungslos,

Seit wann ist eine Immigrationsbehörde (welche?) für die Vergabe eines Visums für Deutschland zuständig? Das obliegt doch einzig und allein den deutschen Auslandsvertretungen.
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fab87
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Antwort #7 - 21.05.2019 um 09:21:46
 
Saxonicus schrieb am 20.05.2019 um 23:57:46:
Seit wann ist eine Immigrationsbehörde (welche?) für die Vergabe eines Visums für Deutschland zuständig? Das obliegt doch einzig und allein den deutschen Auslandsvertretungen.



Steve Dash meint vermutlich wieder die ungarische Fremdenpolizei. Der User neigt etwas zu begrifflichen Ungenauigkeiten.
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Antwort #8 - 21.05.2019 um 09:36:01
 
fab87 schrieb am 21.05.2019 um 09:21:46:
Steve Dash meint vermutlich wieder die ungarische Fremdenpolizei.

Aber auch die ungarische Fremdenpolizei vergibt keine Visa.
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Antwort #9 - 21.05.2019 um 20:15:19
 
fab87 schrieb am 21.05.2019 um 09:21:46:
Steve Dash meint vermutlich wieder die ungarische Fremdenpolizei. Der User neigt etwas zu begrifflichen Ungenauigkeiten.


Wir sind nicht in DACH

War heute morgen auf der Ausländerbehörde / Immigration, das läuft in dem Schengen Staat anders als in Deutschland oder Österreich

Der Beamte hat davon abgeraten für  "Sonstige
Familienangehörige" einen Antrag auf Familennachzug zu stellen.

Ich soll  für die  "Sonstiges Familienangehörigen "einen Antrag auf

Workpermit / Arbeitserlaubnis stellen  und 280,50 ER pro Person bezahlen, dann wäre die Ausstellung des Visums und Einreise kein Problem

viele Arbeitskräfte werden auf dem Bau und im Hotelgewerbe gesucht, mit EU Bürgern ist der Arbeitskräftebedarf nicht zu decken.

Nach ca. 2 - 4 Wochen  wird ein Dokument zum abholen ausgestellt und kann  per Express Kurier dann ins Heimatland der "Sonstigen Familienangehörigen " geschickt werden.

Mit dem Dokument der Ausländerbehörde / Immigration wir dann auf der Botschaft das D-Visum ausgedruckt und ab zum Flughafen.

Ein Visumantrag wie bei der deutschen/östereichischen  Botschaft muss nicht gestellt werden


Ist auch kein Wunder, warum das so einfach ist ein D-Visum / Arbeitserlaubnis  zur Einreise in die EU / Schengen zu bekommen,

denn welcher EU Bürger wer will auf dem Bau und in der

Tourismusbranche für 4,75 EUR/h Brutto  arbeiten ?



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fab87
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Antwort #10 - 21.05.2019 um 22:30:42
 
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Mick
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Antwort #11 - 22.05.2019 um 07:16:30
 
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Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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