Eine Freundin von mir, Kubanerin ist vor 20 Jahren zu ihrem deutschen Ehemann zugezogen. Jetzt ist sie geschieden und hat ein eigenständiges Aufenthaltsrecht.
Ihr Aufenthaltstitel ist am 31.03.2019 abgelaufen. Im Januar war sie in der
ABH. Sie wurde wieder nach Hause geschickt, Terminvergabe nur noch online. Damit ist sie nicht klar gekommen. Die Dame ist kurz vor dem Rentenalter.
Mit meiner Hilfe hat sie kurz vor Ablauf des
AT einen Termin für die Verlängerung bekommen. Der ist aber erst Ende Juni. Laut
ABH gilt der
AT so lange weiter, einen Nachweis gibt es aber nicht. Selbst für eine Fiktionsbescheinigung müsse man einen Termin vereinbaren.
Der Arbeitgeber will aber einen Nachweis haben. Die Kubanerin hat die Terminbestätigung vorgelegt, das reicht dem Arbeitgeber aber nicht.
Die Chefin hat mich gestern nachmittag angerufen. Sie war leider nicht zu überzeugen, dass der
AT weiter gilt. Sie hat mich gebeten, heute (Samstag) mit der Kubanerin zum Bürgeramt zu gehen und einen Nachweis zu bekommen. Die
ABH gehört zum Bürgeramt. Ich bin nicht sehr zuversichtlich, dass wir im Bürgeramt heute was erreichen. Gestern hat sie die Kubanerin schon nach Hause geschickt und bis die Kubanerin einen gültigen
AT hat, lässt sie sie nicht arbeiten.
Wie kann die Kubanerin kurzfristig einen Nachweis bekommen?