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Nachweis für Arbeitgeber dass AT weiter gilt (Gelesen: 2.296 mal)
juanito
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06.04.2019 um 08:44:45
 
Eine Freundin von mir, Kubanerin ist vor 20 Jahren zu ihrem deutschen Ehemann zugezogen. Jetzt ist sie geschieden und hat ein eigenständiges Aufenthaltsrecht.

Ihr Aufenthaltstitel ist am 31.03.2019 abgelaufen. Im Januar war sie in der ABH. Sie wurde wieder nach Hause geschickt, Terminvergabe nur noch online. Damit ist sie nicht klar gekommen. Die Dame ist kurz vor dem Rentenalter.

Mit meiner Hilfe hat sie kurz vor Ablauf des AT einen Termin für die Verlängerung bekommen. Der ist aber erst Ende Juni. Laut ABH gilt der AT so lange weiter, einen Nachweis gibt es aber nicht. Selbst für eine Fiktionsbescheinigung müsse man einen Termin vereinbaren.

Der Arbeitgeber will aber einen Nachweis haben. Die Kubanerin hat die Terminbestätigung vorgelegt, das reicht dem Arbeitgeber aber nicht.

Die Chefin hat mich gestern nachmittag angerufen. Sie war leider nicht zu überzeugen, dass der AT weiter gilt. Sie hat mich gebeten, heute (Samstag) mit der Kubanerin zum Bürgeramt zu gehen und einen Nachweis zu bekommen. Die ABH gehört zum Bürgeramt. Ich bin nicht sehr zuversichtlich, dass wir im Bürgeramt heute was erreichen. Gestern hat sie die Kubanerin schon nach Hause geschickt und bis die Kubanerin einen gültigen AT hat, lässt sie sie nicht arbeiten.

Wie kann die Kubanerin kurzfristig einen Nachweis bekommen?

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reinhard
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Antwort #1 - 06.04.2019 um 13:11:58
 
Sie hat Anspruch auf eine Fiktionsbescheinigung, auch ohne Termin.
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juanito
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Antwort #2 - 06.04.2019 um 19:39:08
 
Im Bürgeramt haben wir natürlich heute nichts erreicht. Wir haben nur eine Email-Adresse für die Terminvereinbarung und eine Telefonnummer bekommen.
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Antwort #3 - 06.04.2019 um 20:47:13
 
juanito schrieb am 06.04.2019 um 19:39:08:
Im Bürgeramt haben wir natürlich heute nichts erreicht. Wir haben nur eine Email-Adresse für die Terminvereinbarung und eine Telefonnummer bekommen. 


Schriftliche (Brief kein E-Mail) an den Behördenleiter der ABH, das sie nun mit der Entlassung rechnen muss, bereits ohen Bezüge beurlaubt ist, bis sie eine Fiktionsbescheinigung beibringt. Man doch um Schnelle Austellung einer solchen bittet, ggf ansonsten der nächste Gang zum Jobcenter ist.

Wenn man will kann man auch mal das Wort Schadensersatz fallen lassen.

Der Arbeitgeber will etwas schriftliches, er ist verpflichtet den Zollbehörden die Arbeitserlaubnis von Ausländern nachzuweisen.
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Antwort #4 - 06.04.2019 um 23:57:05
 
grisu1000 schrieb am 06.04.2019 um 20:47:13:
ohen Bezüge beurlaubt

heißt auch: Keine Krankenversicherung.

Hier entsteht ein konkreter Schaden aufgrund behördlichen (Nicht-)Handelns, der nicht vertretbar ist.
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Aras
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Antwort #5 - 07.04.2019 um 01:17:33
 
Die Kubanerin sollte aber weiterhin die Bereitschaft zeigen die aus ihrem Arbeitsvertrag ergebene Arbeitspflicht nachkommen zu wollen. Wenn die Arbeitgeberin die Arbeitsleistung nicht annimmt, obwohl die Kubanerin ja alles richtig macht, dann kann sie ggf. nicht einfach den Lohn kürzen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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juanito
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Antwort #6 - 07.04.2019 um 10:05:26
 
Aras schrieb am 07.04.2019 um 01:17:33:
Die Kubanerin sollte aber weiterhin die Bereitschaft zeigen die aus ihrem Arbeitsvertrag ergebene Arbeitspflicht nachkommen zu wollen. Wenn die Arbeitgeberin die Arbeitsleistung nicht annimmt, obwohl die Kubanerin ja alles richtig macht, dann kann sie ggf. nicht einfach den Lohn kürzen.

Das mag ja in der Theorie richtig sein. Aber die Dame hat die Arbeit erst am 01.04. angetreten und ist noch in der Probezeit. D.h. wenn sie zu "aufmüpfig" wird und Rechte einfordert, kann sie schnell die Kündigung ohne Angabe von Gründen bekommen. Der Niedriglohnsektor ist nun mal kein Ponyhof.

Außerdem hat sie sich im Arbeitsvertrag verpflichtet, bei der Arbeit gültige Dokumente bei sich zu tragen, eben wegen der Zollkontrollen. Das kann sie nicht und das ist wohl nicht dem Arbeitgeber anzulasten.
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Aras
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Antwort #7 - 07.04.2019 um 10:47:40
 
In Düsseldorf kriegt man zum Terminnachweis ein Schreiben worin auch geschrieben steht, dass der Aufenthalt gem. § 81 IV AufenthG weiterbesteht. Des Weiteren ist der Besitz einer Fiktionsbescheinigung kein gesetzlich vorgeschriebenes Aufenthaltsdokument.

Sie soll aber trotzdem pflichtbewusst die Arbeitskraft dem Unternehmen anbieten und so das Unternehmen in Annahmeverzug bringen. Sollte Sie entlassen werden, dann kann Sie ggf. zumindest den Lohn einklagen, wenn sie es denn überhaupt will.
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Antwort #8 - 07.04.2019 um 12:10:05
 
Hier in Erfurt gibt es die Terminbestätigung per Email und die ABH schreibt auf der Webseite https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/sv/aemter/stelle-135.htmc

Zitat:
Mein Aufenthaltstitel wird vor dem gebuchten Termin ungültig - ist das ein Problem?
Ihr Aufenthaltstitel war am Tag der Buchung des Termins noch gültig? Dann wird der Aufenthaltstitel im Bundesgebiet bis zum gebuchten Termin als fortbestehend betrachtet. Dies gilt auch für die Nebenbestimmungen zu Ihrem Aufenthaltstitel. Das bedeutet, Sie können bis zum Termin weiter arbeiten oder studieren.


Das reicht dem AG aber leider nicht.
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reinhard
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Antwort #9 - 07.04.2019 um 14:28:00
 
Dann hat sie also nachgewiesen, dass sie Aufenthaltserlaubnis und Beschäftigungserlaubnis hat.

Wenn der Arbeitgeber sagt, es reicht ihm nicht, würde ihm die Plastikkarte vermutlich auch nicht reichen.

Das heißt: Er will sie entlassen und nimmt dazu jeden Vorwand, auch wenn er noch so dumm ist. Sie wird sich früher oder später Arbeit suchen müssen. Die Entlassung muss schriftlich sein. Sie sollte sich vorsorglich am Montag oder Dienstag beim Arbeitsamt melden.
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juanito
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Antwort #10 - 10.04.2019 um 10:02:28
 
Das Problem ist gelöst.

Ich habe der ABH noch am Sonntag eine Email geschickt und dabei auch auf die mögliche Zollkontrolle hingewiesen. Die ABH hat auch am Montag reagiert und der Kubanerin einen Termin für Dienstag Nachmittag gegeben. Zum Termin hat die Dame eine Fiktionsbescheinigung bekommen. Heute (Mittwoch) arbeitet sie wieder.

Ich danke Euch (mal wieder) für Eure Hilfe.
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