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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Freizügigkeit Ehepartner eines EU-Bürgers in Deutschland
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Beitrag begonnen von ammoniumnitrat am 25.03.2019 um 21:42:53

Titel: Freizügigkeit Ehepartner eines EU-Bürgers in Deutschland
Beitrag von ammoniumnitrat am 25.03.2019 um 21:42:53
Hallo zusammen,

ein Freund von mir hat neben der ukrainischen eine rumänische Staatsbürgerschaft, ist dort aber nur der Abstammung nach verwurzelt.
Auf Basis der rumänischen Staatsangehörigkeit möchte er nach Deutschland einreisen und auf Arbeitssuche gehen. Er ist verheiratet mit einer Ukrainerin und möchte sie wiederum auf Basis der Freizügigkeit mit nach Deutschland nehmen.
Seine Freizügigkeit ist - soweit ich verstanden habe - für die ersten drei Monate bedingungslos gegeben, vom dritten bis zum sechsten Monat über nachgewiesene Arbeitssuche abgedeckt, danach wird es schwierig. Korrekt? Bedingung ist natürlich, dass er sich ordnungsgemäß meldet.
Seine Frau kann über Visafreiheit für Ukrainer erst einmal problemlos einreisen und kann darüber auch theoretisch 90 Tage hier bleiben. Ab dem 91. Tag müsste Sie aber bereits über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen, die an die EU-Bürgerschaft meines Freundes gekoppelt ist. Gerade nach den ersten drei Monate ist ja aber auch sein Status hier an Bedingungen geknüpft.

Meine konkreten Fragen:

Fall 1: Er findet Arbeit innerhalb der ersten drei Monate.
Kann seine Frau bei einer deutschen Ausländerbehörde einen legalen Aufenthaltsstatus bekommen, unter welchen Bedingungen (Höhe des Gehalts? Wohnungsgröße? sonstiges?) und für wie lange?

Fall 2: Er findet innerhalb der ersten drei Monate keine Arbeit.
Kann seine Frau bei einer deutschen Ausländerbehörde einen legalen Aufenthaltsstatus bekommen, unter welchen Bedingungen (Rücklagen zum Führen des Lebensunterhaltes? in welcher Höhe? Wohnung?) und für wie lange?

Könnte er ohne Mietvertrag/mit einer formlosen Erklärung der Gewährung von Unterkunft bei uns wohnhaft sein und sich unter dieser Adresse beim Einwohnermeldeamt melden?

Ihr könnt mich auch gerne auf einen anderen Thread verweisen, soweit vorhanden. Bei einer ersten Suche wurde ich nicht fündig.

Ich danke im Voraus!

ammoniumnitrat

Titel: Re: Freizügigkeit Ehepartner eines EU-Bürgers in Deutschland
Beitrag von Aras am 25.03.2019 um 22:06:03
Du mischst da paar Sachen ineinander.

Es gibt erstmal eine effektive Staatsangehörigkeit, wenn er hier wäre und das wäre die rumänische Staatsangehörigkeit. Ob er diese Staatsangehörigkeit besonders mag oder nicht ist egal.

Wenn die Frau mit dem Ehemann in einem EU-Staat außer Rumänien aufhält gilt nicht das Schengenrecht sondern das Freizügigkeitsrecht.

Zu Frage 1:
Innerhalb der ersten drei Monaten ist der Aufenthalt wie du geschrieben hast bedingungslos. Er braucht einen rumänischen Pass oder Personalausweis, seine Frau benötigt einen Reisepass.

Wohnraum oder Gehalt muss nicht nachgewiesen werden.

Zu Frage 2:
Ab dem dritten Monat muss sie und er Krankenversicherungsschutz nachweisen. Keine billige Reisekrankenversicherung sondern richtige Krankenvollversicherung. Und es darf auch nicht unangemessener Bezug von Sozialleistungen vorliegen. Die würden ihm aber vermutlich eh abgelehnt werden.

Also einfach genug Kohle haben um die Krankenversicherung zahlen zu können und sonst keine Sozialleistungen beziehen.

Wenn er bei euch wohnen will, dann muss er zur Anmeldung beim Einwohnermeldeamt auch eine Wohnungsgeberbestätigung vorlegen. Google danach.

Titel: Re: Freizügigkeit Ehepartner eines EU-Bürgers in Deutschland
Beitrag von grisu1000 am 26.03.2019 um 00:07:40

ammoniumnitrat schrieb am 25.03.2019 um 21:42:53:
Fall 1: Er findet Arbeit innerhalb der ersten drei Monate.
Kann seine Frau bei einer deutschen Ausländerbehörde einen legalen Aufenthaltsstatus bekommen, unter welchen Bedingungen (Höhe des Gehalts? Wohnungsgröße? sonstiges?) und für wie lange?


Da ja sein Aufenthalt auf Dauer angelegt ist (er will hier Arbeiten) hat er sich und seine Frau erstmal innerhalb von zwei Wochen bei der Meldestelle anzumelden. Vom Wohnungsgeber braucht es hierüber eine Bescheinigung.

-Er braucht darüber hinaus überhaupt nichts an Behördengängen
-Der Aufenthalt der Ehefrau ist an seine Aufenthalt gekoppelt, deshalb kann sie keinen legalen Aufenthaltstatus bekommen. den hat sie von Rechts wegen mit Grenzübertritt. -Was Sinn macht, ist das sie schnell eine Aufenthaltkarte bei der ABH beantragt, bei Bantragung bekommt sie eine Bescheinigung und hat einen Nachweises Ihres legalen Aufenthaltes über die drei Monate hinaus. Sie darf auch nach Einreise direkt Arbeit annehmen, der Arbeitgeber wird aber eben eine Bescheinigung des legalen Aufenthalt sehen wollen.

Die Aufenthaltkarte selber kann bis zu sechs Monaten dauern, die ABH wird wahrscheinlich vorher sehen wollen, ob der Ehemann arbeit gefunden hat.

Titel: Re: Freizügigkeit Ehepartner eines EU-Bürgers in Deutschland
Beitrag von ammoniumnitrat am 18.04.2019 um 12:20:17
Ich wollte nur nochmal danke sagen!  [danke=dankeschoen.gif] Habe auch nochmal mit der örtlichen ABH telefoniert, die bestätigten eure Beiträge und sind recht pragmatisch unterwegs. :up:

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