Hallo bulut,
Irgendwo steht geschrieben, dass man nur Voraufenthaltszeiten für die man bei der Ausreise eine Niederlassungserlaubnis besaß für eine
NE anrechnen könne.
Willst du nicht lieber eine Einbürgerung ins Auge fassen. Da kannst du bis zu 5 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt anrechnen lassen, ohne dass du bei Ausreise eine
NE im besitzen musstest. Wenn man dir 5 Jahre anrechnen würde, würde dir für eine § 10 Einbürgerung noch 3 Jahre fehlen. Du machst noch den 60 Stunden Orientierungskurs und dann mit
B1 und Orientierungsprüfung das Zertifikat Integrationskurs, und dann wärst du bei 7 Jahren und es würden 2 Jahre fehlen. Da du schon ein Jahr hier bist, alles ein Jahr weniger. Vielleicht hast du ja schon C1 oder gar C2 Sprachkenntnisse. Dann rede mit der Einbürgerungsbehörde ob man dann bei Vorlage eines C1 oder C2 Zertifikats auf 6 Jahre reduzieren kann. Dann ginge auch die Einbürgerung bzw. die Erteilung der Einbürgerungszusicherung auch schon ggf. Jetzt.
Du hast doch bereits solange in Deutschland gelebt, du hast doch auch hier gearbeitet. Wirst du nicht Rentenbeiträge gesammelt haben? Außerdem gibt es auch soweit ich weiß ein Abkommen zwischen Deutschland und der Türkei womit man. Auch türkische Rentenbeiträge in Deutschland bei der Deutschen Rentenversicherung anrechnen lassen kann. Vielleicht machst du dazu eine Kontenklärung bei der DRV.
Außerdem hast du schon deine Wehrpflicht abgeleistet, sodass die Einbürgerung nicht daran scheitern würde.