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AE 18 Abs.4 S.1. - wann darf man die NE beantragen (Gelesen: 3.098 mal)
bulut
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Beiträge: 28

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE 18 Abs.4 S.1. - wann darf man die NE beantragen
Antwort #15 - 10.03.2019 um 21:36:21
 
Aras schrieb am 10.03.2019 um 21:19:49:
Oder du beantragst wie Bayraqiano schrieb als assoziationsberechtigte Türke eine AE gem. § 4 Abs. 5 AufenthG für 28,80€.


ich glaube, ich darf es momentan nicht beantragen, weil ich wie geschrieben seit 10 Monaten arbeite, ein Jahr nocht nicht erreicht. Bis Ablauf der AE werde ich ein Jahr vollendet haben,
oder ab jetzt kann man darauf beantragen?


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