Jorn schrieb am 03.03.2019 um 18:39:57:Darf ich als Reisezweck Besuch der Familie angeben?
ja, sicher
Jorn schrieb am 03.03.2019 um 18:39:57:Es wäre ja zutreffend, nur ist es in Ordnung bei einem Touristenvisum?
???
Besuchsvisum und Torusitenvisum ist das gleiche Visum, es ist das Schengenvisum Typ C.
nur ist beim Besuchsvisum der Zweck "Besuch" und für Touristen der Zweck "Tourismus".
Jorn schrieb am 03.03.2019 um 18:39:57:Ein Besuchervisum können wir dagegen nicht beantragen da eine Verpflichtungserklärung von mir nicht ausreichen dürfte.
Aha, und fürs Touristenvisum wird eine komplette Tour mit Hotelaufenthalt gebucht?
Nein, weil sie bei Dir wohnen wird? Dann ist der Zweck Besuch und nicht Tourismus.
Jorn schrieb am 03.03.2019 um 18:39:57:Wie ist das mit der Dauer des Touristenvisums, - wenn wir jetzt gleich 3 Monate beantragen, wird im Zweifel dann der Antrag gleich abgelehnt oder nur auf eine kürzeren Zeitraum begrenzt?
Wenn Ihr eine Urlaubsreisebuchung inkl. Hotel für 3 Monate habt, wird auch drei Monate gegeben, WENN ein Rückkehrgrund glaubhaft gemacht wird.
Was ihr vorhabt, ist aber Schmarrn.
Euer größeres Problem wird sein, dass die Kindsmutter wohl keinen Rückkehrgrund hat, wenn sie mit ihrem Neugeborenen dt. Kind nach D fährt und ohne es zurückkehren soll (ja, bei einem Schengenvisum "soll")
Sie muss den Rückkehrgrund glaubhaft machen.
Je nach Land, aus welchem Deine Frau kommt, wird es gehen oder auch nicht.