Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Touristenvisum allgemein (Gelesen: 1.887 mal)
Jorn
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 20

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Touristenvisum allgemein
03.03.2019 um 18:39:57
 
Guten Abend,

ich werde in Kürze dann ins Ausland fliegen um bei der Geburt meines Kindes anwesend sein zu können und alle Formalitäten zu erledigen.

Knackpunkt ist das Problem mit dem Familien-Visum, vorgeburtlich durften wir es nicht mehr stellen, und nach der Geburt wird sich die Geschichte Monate hinziehen.

Bleibt nur das Touristenvisum für den ersten Besuch (Ende Juli muss Frau sowieso zurück)
Fragen dazu: 

Darf ich als Reisezweck Besuch der Familie angeben? Es wäre ja zutreffend, nur ist es in Ordnung bei einem Touristenvisum? Ein Besuchervisum können wir dagegen nicht beantragen da eine Verpflichtungserklärung von mir nicht ausreichen dürfte.

Wie ist das mit der Dauer des Touristenvisums, - wenn wir jetzt gleich 3 Monate beantragen, wird im Zweifel dann der Antrag gleich abgelehnt oder nur auf eine kürzeren Zeitraum begrenzt?

Für jeden Tag muss man ja 45€ nachweisen, wird genauso viel für ein 4 Jähriges Kind angesetzt?  bei 45€ für 2 Personen wirds doch sehr knapp wenn wir 3 Monate wollen.

LG
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.681

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Touristenvisum allgemein
Antwort #1 - 03.03.2019 um 19:04:11
 
Jorn schrieb am 03.03.2019 um 18:39:57:
Darf ich als Reisezweck Besuch der Familie angeben?


ja, sicher

Jorn schrieb am 03.03.2019 um 18:39:57:
Es wäre ja zutreffend, nur ist es in Ordnung bei einem Touristenvisum? 

???
Besuchsvisum und Torusitenvisum ist das gleiche Visum, es ist das Schengenvisum Typ C.
nur ist beim Besuchsvisum der Zweck "Besuch" und für Touristen der Zweck "Tourismus".

Jorn schrieb am 03.03.2019 um 18:39:57:
Ein Besuchervisum können wir dagegen nicht beantragen da eine Verpflichtungserklärung von mir nicht ausreichen dürfte.


Aha, und fürs Touristenvisum wird eine komplette Tour mit Hotelaufenthalt gebucht?
Nein, weil sie bei Dir wohnen wird? Dann ist der Zweck Besuch und nicht Tourismus.
Jorn schrieb am 03.03.2019 um 18:39:57:
Wie ist das mit der Dauer des Touristenvisums, - wenn wir jetzt gleich 3 Monate beantragen, wird im Zweifel dann der Antrag gleich abgelehnt oder nur auf eine kürzeren Zeitraum begrenzt?


Wenn Ihr eine Urlaubsreisebuchung inkl. Hotel für 3 Monate habt, wird auch drei Monate gegeben, WENN ein Rückkehrgrund glaubhaft gemacht wird.
Was ihr vorhabt, ist aber Schmarrn.


Euer größeres Problem wird sein, dass die Kindsmutter wohl keinen Rückkehrgrund hat, wenn sie mit ihrem Neugeborenen dt. Kind nach D fährt und ohne es zurückkehren soll (ja, bei einem Schengenvisum "soll")
Sie muss den Rückkehrgrund glaubhaft machen.

Je nach Land, aus welchem Deine Frau kommt, wird es gehen oder auch nicht.



Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Jorn
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 20

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Touristenvisum allgemein
Antwort #2 - 03.03.2019 um 23:15:00
 
Hallo, naja es klingt zwar ungewöhnlich, aber meine Verlobte ist da besser aufgestellt als ich,
und wie gesagt, wäre es nur Sie allein würde das für 3 Monate reichen mit dem Geld.

Da noch ein Kind dabei ist muss ich halt noch herausfinden wie viel Geld ich da organisieren muss.

Wegen dem Rückkehrgrund, Sie hätte  da weiterhin eine feste Arbeit, zweitens haben wir vor parallel ein nationales Visum zu beantragen was auch mit Sicherheit erteilt wird.

Unser Fall hat ja auch schon eine längere Vorgeschichte, dem zuständigen Sachbearbeiter wird diese ersichtlich sein und sollte zu unseren Gunsten sprechen.

Daher, kein Schmarn sondern die einzige Möglichkeit in den nächsten Monaten für uns Deutschland zu besuchen.

Wenn der Zweck des Visums in unserem Fall als "Besuch" angegeben werden muss, läuft das zwingend auf eine Verpflichtungserklärung von mir hinaus?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.218

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Touristenvisum allgemein
Antwort #3 - 04.03.2019 um 01:44:12
 
Jorn schrieb am 03.03.2019 um 23:15:00:
Wenn der Zweck des Visums in unserem Fall als "Besuch" angegeben werden muss, läuft das zwingend auf eine Verpflichtungserklärung von mir hinaus? 



Wenn Sie nachweislich eine große Menge Geld auf dem eigenen Konto hat und auch nachweislich erklären kann das sie das Geld selbst erwirtschaftet hat (und nicht erst seit 3 Wochen von dir überwiesen wurde)...könnte es klappen....muss es aber nicht

Über welches LAnd reden wir? Das macht eine Antwort leichter
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.389

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Touristenvisum allgemein
Antwort #4 - 04.03.2019 um 04:46:42
 
Jorn schrieb am 03.03.2019 um 18:39:57:
Knackpunkt ist das Problem mit dem Familien-Visum, vorgeburtlich durften wir es nicht mehr stellen, und nach der Geburt wird sich die Geschichte Monate hinziehen.

Neben der Staatsangehörigkeit der Mutter wäre noch interessant, wie das zu verstehen ist. Und für eine Antwort hier nicht unwesentlich.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Jorn
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 20

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Touristenvisum allgemein
Antwort #5 - 04.03.2019 um 07:45:43
 
Hallo,

Das Herkunftsland ist also entscheidend, das habe ich mir schon gedacht :| Es ist weder Japan noch Russland, sondern Thailand. Kann nur hoffen dass man in der Botschaft unvoreingenommen über unseren Fall entscheidet und die Vorgaben nicht zu restriktiv sind.

Was das Visum für Familie angeht, dazu hatte ich hier gefragt und mir wurde damals gesagt dass es manchmal durchaus noch vor der Geburt erteilt wird, auch wenn abzusehen ist dass das Kind im Ausland geboren wird. (Es hat lange Zeit gedauert bis der Nachweis übers Sorgerecht beschafft werden konnte und nochmal ungewöhnlich lange für die Legalisierung)

Leider kann ich das nicht für uns nicht bestätigen. Es wurde kurz und knapp abgelehnt.
Sie steht seit vielen Jahren im festen Beschäftigungsverhältnis und hat eine gute Arbeit und abgeschlossenes Studium. Also dürfte es nicht allzu ungewöhnlich sein wenn Sie das Konto etwas auffüllt Zwecks Visum.

Und ja es geht nur um Besuch und ein erstes Kennenlernen von Land und Leuten hier. Würde es Helfen wenn ich beim Visumsantrag unseren Fall ausführlich schriftlich schildere?

Würde ein zuvor gestellter Antrag auf ein nationales Visum zusätzlich helfen?


deerhunter schrieb am 04.03.2019 um 01:44:12:
Wenn Sie nachweislich eine große Menge Geld auf dem eigenen Konto hat und auch nachweislich erklären kann das sie das Geld selbst erwirtschaftet hat (und nicht erst seit 3 Wochen von dir überwiesen wurde)...könnte es klappen....muss es aber nicht


Die Empfehlung wäre also ein Schengenvisum zwecks Besuch stellen, finanziert vom eigenem Geld?
Natürlich spielt auch der touristische Aspekt eine Rolle, Sie will das Land sehen würde dabei nur nicht so oft ein Hotel benötigen.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 04.03.2019 um 07:58:15 von Jorn »  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.389

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Touristenvisum allgemein
Antwort #6 - 04.03.2019 um 08:30:25
 
Was da durch wen "kurz und knapp" abgelehnt wurde, habe ich zwar immer noch nicht verstanden, aber sei es drum:

Ein Visum zu Besuchszwecken bedarf - wie jedes andere Schengen-Visum auch - plausiblen Reisezwecks, gesicherter Finanzierung und "keine Zweifel an der rechtzeitigen Rückkehr".

Der Zweck scheint hier zunächst klar.

Die Finanzierung einer Kurzreise kann u.U. auch durch einen Kontoauszug eines "frisch aufgefüllten" Kontos belegt werden, besser sind aber laufende, landesüblich vernünftige Einkünfte.


Die Zweifel scheinen mir hier das größte der drei genannten Probleme, denn auch ein vernünftiger Arbeitsplatz zieht als Argument nicht, wenn er ohnehin in naher Zukunft aufgegeben werden soll.

In Ländern, wo allein schon die Flugkosten für einen Rückflug in die Heimat + "zurück nach Deutschland" ein plausibles Argument für den Versuch sind, nicht fürs Visumverfahren zurückzukehren (von eventuellen Terminvorlaufzeiten von einigen Monaten will ich gar nicht erst reden), wird es dann entsprechend schlechte Erfahrungen geben.
Und geringe Bereitschaft, die nächste schlechte Erfahrung zu machen.


Ein zuvor gestellter Antrag auf ein nationales Visum zeigt grundsätzlich, dass der Antragsteller sich an die Regeln hält, ist also eher positiv.
Ebenso eine etwa vorhandene Visa- und Reise-Historie.

Hier im Forum und auch sonst aus der Ferne kann höchstens spekuliert werden. Versuch macht klug.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Jorn
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 20

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Touristenvisum allgemein
Antwort #7 - 04.03.2019 um 09:47:58
 
Vielen Dank Petersburger,

es ist wohl eine realistische Einschätzung und das obwohl alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Das kann aber so nicht beabsichtigt sein oder?

Viel Hoffnung macht es jetzt nicht, daher bitte ich um Hinweise was noch hilfreich sein könnte. Gerne auch über PN

Davon hängt nicht zuletzt die Beziehung ab und wo das Kind aufwachsen wird, Sie könnte es sich noch komplett anders überlegen wenn Sie jetzt nicht einreisen darf. Und ich selbst kann auch nicht Dauerhaft nach Thailand. Dem Kind würde somit von Amts wegen eine bessere Zukunft in einer kompletten Familie verbaut.

Genauso wie zuvor beim Visum zum Nachzug zum deutschen Kind wo die Erlaubnis zur Antragstellung vom voraussichtlichen Geburtsort abhängig gemacht wurde. Die Frage mit dem Besuchervisum würde sich jetzt gar nicht stellen hätten wir den Antrag abgeben dürfen. Auch da waren alle Voraussetzungen mehr als erfüllt. Ist so eine Entscheidung eigentlich das letzte Wort?

Ist man in der Botschaft eher geneigt ein Visum das nicht über volle 3 Monate geht erstmalig auszustellen? 2 Monate würden wohl schon genügen für eine kurze Einführung in das Leben hier.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.389

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Touristenvisum allgemein
Antwort #8 - 04.03.2019 um 10:31:26
 
Jorn schrieb am 04.03.2019 um 09:47:58:
Genauso wie zuvor beim Visum zum Nachzug zum deutschen Kind wo die Erlaubnis zur Antragstellung vom voraussichtlichen Geburtsort abhängig gemacht wurde.

Klingt unglücklich.

Einen Nachzug zum Kind kann man logischerweise nur beantragen, wenn das Kind bereits geboren ist.
Ein Visum zur Geburt eines deutschen Kindes dagegen logischerweise nur vor der Geburt.

Eine Erlaubnis zur Antragstellung gibt es nicht, kann es nicht geben. Höchstens einen Termin.

Mir scheint es denkbar, dass da wieder mal jemand eine Frage unglücklich formuliert hat und dann die entsprechende, korrekte Antwort von jemandem bekam, der nur die Frage beantwortet - ohne über den Hintergrund nachzudenken und/oder nachzufragen. Vielleicht hatte der auch nicht wirklich die Möglichkeit zu nachdenken/nachfragen.

Jorn schrieb am 04.03.2019 um 09:47:58:
Dem Kind würde somit von Amts wegen eine bessere Zukunft in einer kompletten Familie verbaut.

Sicher nicht "von Amts wegen".

Es gibt Regeln, es gibt Mängel (auch z.B. von Terminen zur Visumantragstellung) und es gibt Missbrauch.
Mit den Folgen müssen wir alle leben.
Und nicht jede dieser Folgen kann von Behördenmitarbeitern "ausgebügelt" werden.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.218

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Touristenvisum allgemein
Antwort #9 - 04.03.2019 um 11:39:52
 
Jorn schrieb am 04.03.2019 um 09:47:58:
Ist man in der Botschaft eher geneigt ein Visum das nicht über volle 3 Monate geht erstmalig auszustellen? 2 Monate würden wohl schon genügen für eine kurze Einführung in das Leben hier.


Man muss einen massiven Grund anführen, um zurück in das Heimatland zu gehen...das ist das wichtigste Argument für ein Schengenvisum!
Wenn eh eine Einreise geplant ist, um dauerhaft hier zu leben ist dieser Grund eben nur sehr klein!
Man würde viel Geld und Stress sparen, wenn man eben mit dem Schengenvisum einreist und dann hier bleibt und es aussitzt / klagt!

Dieses Argument gilt es zu widerlegen....was vermutlich sehr schwer fällt
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema