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Verfahren nach der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 1.596 mal)
LeTaa
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02.03.2019 um 09:01:02
 
Hallo!

Mein Mann verfügt aktuell über eine Aufenthaltsgestattung (abgelehnter Asylbewerber, laufendes Klageverfahren). Wir hoffen nun -nach Heirat Anfang letzten Jahres- endlich aus die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis. Ich habe ein paar Fragen dazu, wie es danach weiter geht:

-gilt das Asylverfahren danach automatisch als beendet?

-wird der eingezogene Pass wieder ausgehändigt?

-für die Zeit zwischen der Genehmigung und der Aushändigung des eAT, wird eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt? Darf man reisen?

Vielen, vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen. Augenrollen
LG, Lena
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reinhard
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Antwort #1 - 02.03.2019 um 11:45:45
 
Er muss selbst entscheiden, ob er das Asylverfahren weiter führt. Das würde ich von den Chancen abhängig machen. Im besten Fall kann er auch zwei Aufenthaltstitel haben.

Falls er das Asylverfahren aufgibt oder verliert, muss er ausreisen. Den Pass bekommt er normalerweise auf dem Flughafen zurück, BAMF oder Ausländerbehörde schicken ihn normalerweise an die Bundespolizei. Für die Familienzusammenführung benötigt er ein Visum und ein A1-Zertifikat. Solange er hier ist, kann er die Ausländerbehörde nach einer "Vorabzustimmung" zum Visum fragen, damit ginge das Verfahren schneller.

Wenn der Asylantrag positiv endet, bekommt er ja eine Aufenthaltserlaubnis, mit der er reisen und arbeiten darf.

Für alle anderen Fragen solltest Du Herkunftsland, Verfolgung und augenblicklichen Aufenthaltstitel schreiben. Oder ist es eine OU-Ablehnung mit Duldung?
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Saxonicus
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Antwort #2 - 02.03.2019 um 12:20:03
 
reinhard schrieb am 02.03.2019 um 11:45:45:
Für alle anderen Fragen solltest Du Herkunftsland, Verfolgung und augenblicklichen Aufenthaltstitel schreiben.

Hat sie doch, guckst Du hier:
LeTaa schrieb am 02.03.2019 um 09:01:02:
Mein Mann verfügt aktuell über eine Aufenthaltsgestattung (abgelehnter Asylbewerber, laufendes Klageverfahren).

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LeTaa
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Antwort #3 - 02.03.2019 um 15:03:01
 
Danke für die Antwort. Ich glaube ich habe mich nicht ganz verständlich ausgedrückt.
Also nach der Heirat im letzten Jahr haben wir die AE wg. Familienzusammenführung beantragt und alles Benötigte, wie A1-Zertifikat, Gehaltsnachweise etc. schon vorgelegt. Die Bearbeitung soll laut Ausländerbehörde nun endlich bald durch sein.
In das Asylverfahren können wir keine Hoffnungen setzen.
Daher die Fragen, wie es nun weiter geht, wenn er die Aufenthaltserlaubnis erhält.

Danke, LG Lena

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okatomy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 02.03.2019 um 15:53:05
 
Wenn das Asylverfahren scheitert bekommt er ohne Ausreise keine AE als Ehemann (im Normalfall).

Eventuell wartet die ABH also auf den Ausgang der Klage ?
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reinhard
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Antwort #5 - 03.03.2019 um 18:05:47
 
Wenn er die Aufenthaltserlaubnis erhält, lässt er sich beraten (oder entscheidet alleine), ob er das Asylverfahren abbricht oder weiterführt.

Und dann macht er den Intergrationskurs, sucht Arbeit, bekommt die Niederlassungserlaubnis (wenn die Vorausetzungen erfüllt sind) und, wenn er will, die Einbürgerung.
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