Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Niederlassungserlaubnis (Gelesen: 1.547 mal)
GreenFinger
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubnis
27.02.2019 um 16:50:03
 
Guten Tag,

ich hoffe, dass hier vielleicht jemand meine Frage antworten könnte.

Ich habe mein Magister in Deutschland Anfang 2016 gemacht und bin seit September 2016 für einen Deutschen geheiratet. Er hat einen sehr guten Job (Vollzeit) und ich arbeite selbständig als Freiberuflerin.

Seit Ende Januar 2017 habe ich einen AE nach 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1. Kann ich eine NE in August beantragen? Ich habe Ende August einen Termin bei der ABH bekommen, und Anfang September werden wir 3 Jahre lang verheiratet sein.

Vielen Dank im Voraus!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.782

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis
Antwort #1 - 27.02.2019 um 17:19:50
 
Ich gehe davon aus, dass du weder Integrationskurs besucht noch das Abitur an einem deutschen Gymnasien erworben hast, jedoch ein deutschsprachiges Studium absolviert hast. Also solltest du, wenn du jetzt nicht gerade Rechtswissenschaften studiert hast, den Einbürgerungstest als Nachweis für die Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung absolvieren.

Wenn du das hast, dann sollte man die Frage mit Ja beantworten können Zwinkernd.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
GreenFinger
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis
Antwort #2 - 27.02.2019 um 17:58:13
 
Zitat:
Ich gehe davon aus, dass du weder Integrationskurs besucht noch das Abitur an einem deutschen Gymnasien erworben hast


Nein

Zitat:
jedoch ein deutschsprachiges Studium absolviert hast


Richtig Smiley

Ist der Einbürgerungstest nicht für diejenige, die die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen möchten?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.772

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis
Antwort #3 - 27.02.2019 um 18:06:45
 
GreenFinger schrieb am 27.02.2019 um 17:58:13:
Ist der Einbürgerungstest nicht für diejenige, die die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen möchten? 


Moin,

§9 Abs. 2 Nr. 8 AufenthG:

Zitat:
Einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn
     [...]
8.      er über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt ...


Gruß

Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
GreenFinger
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis
Antwort #4 - 27.02.2019 um 18:21:21
 
Vielen Dank!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.782

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis
Antwort #5 - 27.02.2019 um 21:26:51
 
Huch...

Hat mein Gedächtnis mir einen Streich gespielt?

Zitat:
(2) 1Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsinteresse besteht und er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt


Also quasi nur B1 notwendig. Keine Kenntnisse über die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung.

Entschuldigung.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
GreenFinger
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis
Antwort #6 - 28.02.2019 um 15:07:49
 
Danke Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema