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Frage zur aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 1.884 mal)
Themen Beschreibung: Ich habe
darkmen2018
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28.02.2019 um 10:45:35
 
Hallo  Leute
Meine frage ist
Meine Nachbarin hat eine Schwester  sie ist 13 Jahre alt sie ist von marokko
Nach Frankreich jetzt in Deutschland sie hat keine Eltern mehr sie gerne bei ihre großen Schwester bleiben  was kann Mann tuen das sie in Deutschland bleibt
Danke um Hilfe
Darkmen 2018
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reinhard
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Antwort #1 - 28.02.2019 um 10:51:45
 
Am besten wäre es, wenn die Nachbarin sich hier registriert und zunächst viel mehr Informationen liefert.

Sie könnte auch mit der Schwester zu einer Migrationsberatung gehen, müsste aber alle Unterlagen mitnehmen.

1. Frage: "Sie ist von Marokko". Was soll das bedeuten? Welche Staatsangehörigkeit hat sie?

2. Frage: "Nach Frankreich jetzt in Deutschland": Welche Staatsangehörigkeit hat die Schwester? Hat sie in Frankreich einen Aufenthaltstitel?
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darkmen2018
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Antwort #2 - 28.02.2019 um 11:00:41
 
Ja sie ist aus Marokko in Frankreich  ist die Tante
Sie möchte  gerne bei ihre Schwester bleiben
Lg
Darkmen2018

Ich glaube sie hat in Frankreich einen  Besucher Visum genau weiß ich das nich müsste sie mal fragen

Darkmen2018
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« Zuletzt geändert: 28.02.2019 um 20:43:10 von Tippi » 
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Antwort #3 - 28.02.2019 um 11:09:00
 
darkmen2018 schrieb am 28.02.2019 um 11:03:19:
genau weiß ich das nich müsste sie mal fragen


dann frag mal.
Allerdings: mit einem franz. Schengenvisum (für Besuch) kann man in D keine AE bekommen.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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lottchen
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Antwort #4 - 28.02.2019 um 11:36:16
 
Du müsstest noch ein paar mehr Informationen liefern:

Ist die Nachbarin volljährig? Sie ist Marokkanerin und hat eine AE oder eine NE? Oder ist sie deutsche Staatsbürgerin?

Die kleine Schwester lebt normal in Marokko oder in Frankreich? Wenn in Frankreich mit was für einem Aufenthaltstitel?
Wenn in Marokko wo lebt sie dort? Bei irgendwelchen Verwandten? Wie ist der Verwandtschaftsgrad? Onkel/Tanten oder entferntere Verwandte?
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darkmen2018
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Antwort #5 - 28.02.2019 um 11:41:23
 
Ja dienachbarin ist 33jahre alt  ist Marokkanerin und lebt seit 10jahre in Deutschland und hat AE

Die kleine Schwester lebt noch in Marokko die Größe Schwester sie lebt in Dortmund seit 10jahre und hat einen AE
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« Zuletzt geändert: 28.02.2019 um 20:43:52 von Tippi » 
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Antwort #6 - 28.02.2019 um 12:00:25
 
Hallo,

Deine Beiträge sind sehr, sehr wirr. Kannst du bitte jemanden mit besseren Deutschkenntnissen darum bitten hier zu schreiben?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #7 - 28.02.2019 um 12:09:41
 
Ich habe sehr gute deutschkenntnisse
Weil ich alles  vom Handy schreibe  kann sein das ich mich vertippe
Lg
Darkmen2018

Also noch mal meine Nachbarin ist Marokkanische abstammung lebt seit10jahre in Deutschland Hat Eine AE,die kleine Schwester ist 13
Jahre lebt in Marokko aber zur Zeit war sie auf Besuch bei ihre Tante
In Frankreich aber seit 3tagen ist sie bei ihre Schwester in Deutschland ihre große Schwester die in Deutschland lebt  möchte sie hier behalten meine frage war wie kann ihre Schwester für sie einen Aufenthaltstietel bekommen das sie hier auch zur Schule gehen kann

sie will gerne bei ihre Schwester bleiben die in Deutschland lebt
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« Zuletzt geändert: 28.02.2019 um 20:44:28 von Tippi »  
 
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Aras
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Antwort #8 - 28.02.2019 um 12:21:09
 
Ich tippe meist auch mit Handy und kann trotzdem nachvollziehbare Beiträge mit Satzzeichen verfassen.

Setz dich bitte an einen Computer und tippe mit einer Tastatur.

13 Jährige Vollwaise wird ja in Marokko auch bei Verwandten gelebt haben. Also ich sehe jetzt noch keine außergewöhnliche Härte im Sinne des § 36 II AufenthG.
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« Zuletzt geändert: 28.02.2019 um 20:45:28 von Tippi » 
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #9 - 28.02.2019 um 12:37:10
 
Die große Schwester kann die kleine Schwester nicht einfach hier behalten. Solange das Besuchsvisum für Frankreich gültig ist kann sie zu Besuch bei der Schwester in Deutschland bleiben. Aber danach muss sie nach Marokko ausreisen.

Wenn sie einen Daueraufenthalt in D abstrebt muss das bei der deutschen Botschaft in Marokko beantragt werden. Also vom Ausland aus. Und die Chancen sind sicher nicht groß dass sie dafür ein Visum bekommt. 

Die große Schwester könnte mit der kleinen Schwester mal zur ABH gehen und die Situation schildern. Ob dabei was rauskommt vermag ich nicht zu sagen.

Kann die große Schwester ihren Lebensunterhalt hier in D selber sichern? Geht sie arbeiten? Könnte sie ihre Schwester ernähren?
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