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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Niederlassungserlaubnis https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1551282603 Beitrag begonnen von GreenFinger am 27.02.2019 um 16:50:03 |
Titel: Niederlassungserlaubnis Beitrag von GreenFinger am 27.02.2019 um 16:50:03
Guten Tag,
ich hoffe, dass hier vielleicht jemand meine Frage antworten könnte. Ich habe mein Magister in Deutschland Anfang 2016 gemacht und bin seit September 2016 für einen Deutschen geheiratet. Er hat einen sehr guten Job (Vollzeit) und ich arbeite selbständig als Freiberuflerin. Seit Ende Januar 2017 habe ich einen AE nach 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1. Kann ich eine NE in August beantragen? Ich habe Ende August einen Termin bei der ABH bekommen, und Anfang September werden wir 3 Jahre lang verheiratet sein. Vielen Dank im Voraus! |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Beitrag von Aras am 27.02.2019 um 17:19:50
Ich gehe davon aus, dass du weder Integrationskurs besucht noch das Abitur an einem deutschen Gymnasien erworben hast, jedoch ein deutschsprachiges Studium absolviert hast. Also solltest du, wenn du jetzt nicht gerade Rechtswissenschaften studiert hast, den Einbürgerungstest als Nachweis für die Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung absolvieren.
Wenn du das hast, dann sollte man die Frage mit Ja beantworten können ;). |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Beitrag von GreenFinger am 27.02.2019 um 17:58:13 Zitat:
Nein Zitat:
Richtig :) Ist der Einbürgerungstest nicht für diejenige, die die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen möchten? |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Beitrag von T.P.2013 am 27.02.2019 um 18:06:45 GreenFinger schrieb am 27.02.2019 um 17:58:13:
Moin, §9 Abs. 2 Nr. 8 AufenthG: Zitat:
Gruß |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Beitrag von GreenFinger am 27.02.2019 um 18:21:21
Vielen Dank!
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Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Beitrag von Aras am 27.02.2019 um 21:26:51
Huch...
Hat mein Gedächtnis mir einen Streich gespielt? Zitat:
Also quasi nur B1 notwendig. Keine Kenntnisse über die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung. Entschuldigung. |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Beitrag von GreenFinger am 28.02.2019 um 15:07:49
Danke :)
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