Wenn du ins Grundgesetz schaust, dann wirst du erkennen, dass die Bürgerrechte relativ überschaubar sind.
Artikel 8
GG Versammlungsfreiheit
Artikel 9
GG Vereinigungsfreiheit
Artikel 11
GG Freizügigkeitsrecht
Artikel 12
GG Berufsfreiheit
Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit aus Artikel 8 und 9
GG sind auch in Artikel 11 der EMRK gegeben. Somit sind das auch nicht nur Bürgerrechte sondern gleichzeitig Menschenrechte. Beide können eingeschränkt werden, aber die Schranken sind praktisch nicht spürbar anders.
Auf der anderen Seite ist es grundsätzlich weder verfassungswidrig noch menschenrechtswidrig im öffentlichen Recht aufgrund von Staatsangehörigkeit diskriminiert zu werden. Also kein Verstoß gegen Artikel 3
GG, wenn man bestimmte Staatsangehörige bevorzugt und andere nicht.
Somit bleiben hauptsächlich drei große Konstellationen, wo man als Deutscher Vorteile haben kann.
Berufsfreiheit
Man kann als Deutscher deutscher Beamter oder deutscher Richter werden, § 7 Bundesbeamtengesetz, § 9 Richtergesetz.
Man kann als Deutscher Schöffe werden.
Man kann als Deutscher deutscher Soldat werden, § 37 SG
Man hat als Deutscher Anspruch auf Studienplätze, sofern dieser die Hochschulzugangsberechtigung besitzt und keine Versagungsgründe vorliegen.
Man hat als Deutscher den Anspruch vom zuständigen Gericht als Übersetzer ermächtigt zu werden.
Man kann als deutscher Regisseur Leistungen nach dem Filmförderungsgesetz erhalten.
Man kann als Deutscher einen richtigen Jagdschein erwerben.
Man kann als Deutscher grundsätzlich Sprengstoff kaufen, § 27 Sprengstoffgesetz (LOL).
Und viele weitere Regelungen zur Berufswahl...
Freizügigkeitsrecht
Die deutsche Staatsangehörigkeit verliert man nicht bei einer dauerhaften Ausreise bzw. einem Auslandsaufenthalt von mehr als 6 Monaten, § 51
AufenthG - das Aufenthaltsrecht in der Regel schon.
Diskriminierung aufgrund von Staatsangehörigkeit
Man kann als Deutscher seine Geburt und Eheschließung in die deutschen Register registrieren, § 36, § 34 PStG.
Man unterliegt als Deutscher nicht mehr dem
AufenthG (keine Besuche der
ABH mehr), § 1
AufenthG.
Ehegattennachzug kann ohne Sicherung des Lebensunterhaltes erfolgen, § 28 I
AufenthG.
Mit dem deutschen Reisepass kann man 188 Staaten und Gebiete ohne Visum bzw. mit Visa-on-Arrival besuchen, mit dem Indonesischen nur 88 Staaten und Gebiete.
Und vieles mehr
Sonstiges
Man ist Unionsbürger und genießt weitreichende Rechte und Diskriminierungsschutz in den anderen EU-Staaten, Artt. 20 ff. AEUV.