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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Welchen Mehrwert habe ich bei Einbürgerung und Aufgabe der Niederlassungserlaubnis ?
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Beitrag begonnen von Ego am 25.02.2019 um 23:01:30

Titel: Welchen Mehrwert habe ich bei Einbürgerung und Aufgabe der Niederlassungserlaubnis ?
Beitrag von Ego am 25.02.2019 um 23:01:30
Liebe Foristi,

ich habe eine jahrelange Niederlassungserlaubnis.

Wenn ich mich jetzt einbürgern lassen würde, verliere ich meine alte indonesische Staatsangehörigkeit. Mir also bekannt.

Als Mehrwert der Einbürgerung ist mir lediglich die Möglichkeit der Teilnahme an Wahlen bekannt. Das ist mir zu wenig und reizt mich wenig.

Ist das der einzige Mehrwert oder gibt es noch mehr Möglichkeiten als Mehrwert?

Speziell frage ich hier an, ob ich z.B. größere, also umfangreichere Rechtsansprüche, als NEU-Deutsche, gegenüber Behörden hätte?

Wenn ja, welche?

Ich bin ernsthaft in Überölegung den Schritt zu gehe4n, aber nur wählen zu können als einzigen Mehrwert gegenüber meiiner Niederlassungserlaubnis wäre mir eventuell doch zu wenig.

WEr ist so freundlich und klärt mich bitte fachkundig dazu auf?

Herzlichen Dank!

Ego
   

Titel: Re: Welchen Mehrwert habe ich bei Einbürgerung und Aufgabe der Niederlassungserlaubnis ?
Beitrag von lottchen am 25.02.2019 um 23:12:50
Wenn man sich Deutschland nicht verbunden fühlt muss man sich auch nicht einbürgern lassen. Warum auch? Wer das nur tut wenn er irgendwelche Vorteile davon hat ist da falsch.
Welche Vorteile? Zu Beispiel dass man mit einem deutschen Pass fast überall hin auf der Welt problemlos reisen kann bzw. schnell ein Visum bekommt. Man hat nichts mehr mit der Ausländerbehörde zu tun. Kann in jedes EU-Land gehen und dort leben als wäre man in D.   

Welche umfangreicheren Rechtsansprüche willst Du als Deutscher haben? Wenn Du einen Nicht-EU-Ausländer heiratest und hierher holen möchtest dann ja, dann wird es bedeutend einfacher. Aber sonst? Zivilrecht, Strafrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht....nein, da haben Ausländer immer dieselben Rechte wie Deutsche. Bringt Dir also nichts. 

Titel: Re: Welchen Mehrwert habe ich bei Einbürgerung und Aufgabe der Niederlassungserlaubnis ?
Beitrag von Ego am 25.02.2019 um 23:29:05
Doch ich fühle mich mit DE sehr verbunden. Da ich mit meiner Niederlassungserlaubnis Deutsche fast gleich gestellt bin, jedoch nicht wählen kann ist kein Indiz meiner Nichtverbundenheit.

Mein deutscher Ehemann wählt schon lange nicht mehr.

Wäre also juristisch allein die Reisefreiheit wie ein Deutscher und der Wegfall des Konbtaktes zur Ausländerbehörde der Mehrwert?

Sind Sie Jurist/in um diese Antwort mir in der Form zu geben? 

Ich vermute, mein MEhrwert ist doch größer als Sie hier schreiben. Das will ich noch sehr viel genauer ergründen.

Trotzdem ermal danke für Ihren Beitrag und Grüße.

Titel: Re: Welchen Mehrwert habe ich bei Einbürgerung und Aufgabe der Niederlassungserlaubnis ?
Beitrag von Aras am 26.02.2019 um 00:05:22
Wenn du ins Grundgesetz schaust, dann wirst du erkennen, dass die Bürgerrechte relativ überschaubar sind.

Artikel 8 GG Versammlungsfreiheit
Artikel 9 GG Vereinigungsfreiheit
Artikel 11 GG Freizügigkeitsrecht
Artikel 12 GG Berufsfreiheit

Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit aus Artikel 8 und 9 GG sind auch in Artikel 11 der EMRK gegeben. Somit sind das auch nicht nur Bürgerrechte sondern gleichzeitig Menschenrechte. Beide können eingeschränkt werden, aber die Schranken sind praktisch nicht spürbar anders.

Auf der anderen Seite ist es grundsätzlich weder verfassungswidrig noch menschenrechtswidrig im öffentlichen Recht aufgrund von Staatsangehörigkeit diskriminiert zu werden. Also kein Verstoß gegen Artikel 3 GG, wenn  man bestimmte Staatsangehörige bevorzugt und andere nicht.

Somit bleiben hauptsächlich drei große Konstellationen, wo man als Deutscher Vorteile haben kann.

Berufsfreiheit

Man kann als Deutscher deutscher Beamter oder deutscher Richter werden, § 7 Bundesbeamtengesetz, § 9 Richtergesetz.
Man kann als Deutscher Schöffe werden.
Man kann als Deutscher deutscher Soldat werden, § 37 SG
Man hat als Deutscher Anspruch auf Studienplätze, sofern dieser die Hochschulzugangsberechtigung   besitzt und keine Versagungsgründe vorliegen.
Man hat als Deutscher den Anspruch vom zuständigen Gericht als Übersetzer ermächtigt zu werden.
Man kann als deutscher Regisseur Leistungen nach dem Filmförderungsgesetz erhalten.
Man kann als Deutscher einen richtigen Jagdschein erwerben.
Man kann als Deutscher grundsätzlich Sprengstoff kaufen, § 27 Sprengstoffgesetz (LOL).
Und viele weitere Regelungen zur Berufswahl...

Freizügigkeitsrecht

Die deutsche Staatsangehörigkeit verliert man nicht bei einer dauerhaften Ausreise bzw. einem Auslandsaufenthalt von mehr als 6 Monaten, § 51 AufenthG - das Aufenthaltsrecht in der Regel schon.

Diskriminierung aufgrund von Staatsangehörigkeit

Man kann als Deutscher seine Geburt  und Eheschließung in die deutschen Register registrieren, § 36, § 34 PStG.
Man unterliegt als Deutscher nicht mehr dem AufenthG (keine Besuche der ABH mehr), § 1 AufenthG.
Ehegattennachzug kann ohne Sicherung des Lebensunterhaltes erfolgen, § 28 I AufenthG.
Mit dem deutschen Reisepass kann man 188 Staaten und Gebiete ohne Visum bzw. mit Visa-on-Arrival besuchen, mit dem Indonesischen nur 88 Staaten und Gebiete.
Und vieles mehr

Sonstiges
Man ist Unionsbürger und genießt weitreichende Rechte und Diskriminierungsschutz in den anderen EU-Staaten, Artt. 20 ff. AEUV.

Titel: Re: Welchen Mehrwert habe ich bei Einbürgerung und Aufgabe der Niederlassungserlaubnis ?
Beitrag von Saxonicus am 26.02.2019 um 09:09:02

Ego schrieb am 25.02.2019 um 23:01:30:
Wenn ich mich jetzt einbürgern lassen würde, verliere ich meine alte indonesische Staatsangehörigkeit. 

Wieso willst Du Dich einbürgern lassen? In Deinem Profil hast Du doch angegeben, dass Du schon deutscher Staatsangehöriger bist.

Titel: Re: Welchen Mehrwert habe ich bei Einbürgerung und Aufgabe der Niederlassungserlaubnis ?
Beitrag von Aras am 26.02.2019 um 09:22:38

Ego schrieb am 25.02.2019 um 23:29:05:
Sind Sie Jurist/in um diese Antwort mir in der Form zu geben? 

Also das klingt ja wirklich überheblich. Hier gibt es freiwillige kostenfreie Hilfe. Wenn man eine juristische Antwort will, dann sollte man einen Rechtsanwalt aufsuchen und entsprechend bezahlen.


Ego schrieb am 25.02.2019 um 23:29:05:
Wäre also juristisch allein die Reisefreiheit wie ein Deutscher 

Reisefreiheit ist ja auch damit verbunden, dass man als Deutscher im Ausland auch konsularische Betreuung durch Deutschland erhält, die ggf. qualitativ besser ist als die der anderen Staaten.


Ego schrieb am 25.02.2019 um 23:29:05:
Mein deutscher Ehemann wählt schon lange nicht mehr.

Und? Wir haben ja auch keine Wahlpflicht. Wenn er keine Stimme geben will, dann ist das seine Entscheidung. Seine Entscheidung kann aber uns als aktive Wähler aber egal sein.

Achja, das offensichtlichste habe ich vergessen:
Man kann sich natürlich auch als Deutscher in Ämter wählen lassen.

Titel: Re: Welchen Mehrwert habe ich bei Einbürgerung und Aufgabe der Niederlassungserlaubnis ?
Beitrag von Ego am 26.02.2019 um 13:22:39

Saxonicus schrieb am 26.02.2019 um 09:09:02:
Wieso willst Du Dich einbürgern lassen? In Deinem Profil hast Du doch angegeben, dass Du schon deutscher Staatsangehöriger bist


Ich habe für meine Ehefrau gefragt.

Titel: Re: Welchen Mehrwert habe ich bei Einbürgerung und Aufgabe der Niederlassungserlaubnis ?
Beitrag von Ego am 26.02.2019 um 13:25:10

Aras schrieb am 26.02.2019 um 09:22:38:
Also das klingt ja wirklich überheblich. Hier gibt es freiwillige kostenfreie Hilfe. Wenn man eine juristische Antwort will, dann sollte man einen Rechtsanwalt aufsuchen und entsprechend bezahlen.


Nein, ich frage immer präzise nach und möchte gerne auch juristisch gesicherte Antworten erhalten.

Das ist der klare Grund dafür. Das überheblich zu nennen ist eine Überreaktion. Schwamm drüber.

Titel: Re: Welchen Mehrwert habe ich bei Einbürgerung und Aufgabe der Niederlassungserlaubnis ?
Beitrag von Ego am 26.02.2019 um 13:29:03
Nachfrage:

Ist ein deutscher Staatsbürger im Sozialrecht, was Rechtsansprüche gegenüber dem Fiskus angeht bevorzugt gegenüber einem Nichtdeutschen ?

Denke hier z.B. an den Rechtsanspruch auf Grundsicherung und weitere Leistungen die im Notfall das
sozialamt an Kosten auf Antrag zu übernehmen hätte?

Im hohen Alter später, könnte die bei Tod des dt. Ehepartners eventuel mal sehr wichtig werden!

Titel: Re: Welchen Mehrwert habe ich bei Einbürgerung und Aufgabe der Niederlassungserlaubnis ?
Beitrag von lottchen am 26.02.2019 um 13:31:04

Ego schrieb am 26.02.2019 um 13:25:10:
ich frage immer präzise nach und möchte gerne auch juristisch gesicherte Antworten erhalten.


Und auch die bekommt man nur und ausschließlich bei einem Anwalt gegen Bezahlung und nicht in einem Forum, wo alle möglichen Leute, also auch ein Haufen Laien, ihre (vermeintlichen) Kenntnisse zum Besten geben. Genau das hat Aras doch auch geschrieben.


Ego schrieb am 26.02.2019 um 13:22:39:
Ich habe für meine Ehefrau gefragt. 


Das mal im Eingangsthread erwähnen und es gibt nicht so viel Durcheinander.

Titel: Re: Welchen Mehrwert habe ich bei Einbürgerung und Aufgabe der Niederlassungserlaubnis ?
Beitrag von Aras am 26.02.2019 um 13:47:43
Leider bin ich kein Rechtsanwalt. Kann dir also leider keine juristisch gesicherte Antwort geben. 

Aber ich verstehe auch nicht was der Fiskus, meinst doch damit das Finanzamt, mit Sozialrecht zu tun hat?

Glaub das letzte Mal dass eine politische Partei den Rauswurf von Ausländern bei sozialen Krisen befürwortet hat war die NSDAP, Punkt 7 des 25 Punkte Programms der NSDAP von 1920.

Außerdem ist der Entzug der Niederlassungserlaubnis wegen Sozialhilfebeuzug nicht im § 51 AufenthG geregelt. Auch ein Widerruf einer NE ist wegen Sozialhilfebeuzug vorgesehen, § 52 Aufenthg.

Titel: Re: Welchen Mehrwert habe ich bei Einbürgerung und Aufgabe der Niederlassungserlaubnis ?
Beitrag von Ego am 26.02.2019 um 14:02:34

Aras schrieb am 26.02.2019 um 13:47:43:
Aber ich verstehe auch nicht was der Fiskus, meinst doch damit das Finanzamt, mit Sozialrecht zu tun hat?

===> Mit dem Fiskus meine ich den Staat insgesamt. Hier das Sozialamt für den Fall der Fälle.

Außerdem ist der Entzug der Niederlassungserlaubnis wegen Sozialhilfebeuzug nicht im § 51 AufenthG geregelt.

> Gut.

Auch ein Widerruf einer NE ist wegen Sozialhilfebeuzug vorgesehen, § 52 Aufenthg. 


Fehlt hier im Kontext dann nicht das Wort NICHT-

Titel: Re: Welchen Mehrwert habe ich bei Einbürgerung und Aufgabe der Niederlassungserlaubnis ?
Beitrag von Aras am 26.02.2019 um 14:09:18
Entschuldigung, das Wort "nicht" fehlt. Habs mit dem Handy getippert.

Titel: Re: Welchen Mehrwert habe ich bei Einbürgerung und Aufgabe der Niederlassungserlaubnis ?
Beitrag von erne am 26.02.2019 um 14:13:47

Ego schrieb am 26.02.2019 um 14:02:34:
Fehlt hier im Kontext dann nicht das Wort NICHT-


Kann sein, aber um ganz ganz sicher zu gehen, solltest du einen Anwalt fragen, der im Rahmen eines Mandats dann antwortet.  :-)
(oder selber den genannten § 52 Aufenthg lesen, was du offensichtlich getan hast)

Titel: Re: Welchen Mehrwert habe ich bei Einbürgerung und Aufgabe der Niederlassungserlaubnis ?
Beitrag von fab87 am 26.02.2019 um 17:42:53
Von Aras schon am Rande erwähnt aber die Unionsbürgerschaft beinhaltet eine Reihe von Rechten, vor allem etwa das Freizügigkeitsrecht.

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