@Ben
Ich hoffe, dass jetzt keine intensive
allgemeine Diskussion bezüglich Scheinehen gestartet wird.
Du kannst alles relevante bezüglich Scheinehen in der
AVWV ab 27.1.8 nachlesen. Insbesondere 27.1a.1.1.6 und 27.1a.1.1.7 beschreiben die Anhaltspunkte für und wider einer schutzwürdigen Ehe.
Und klar: Wenn du deinen Ehegatten kennst, wirst du die Befragung schon durchstehen. Nur solltest du auch bißchen mitdenken bei der Befragung. Wenn bspw. gefragt werden sollte, was du zum Frühstück trinkst und isst, und antwortest, dass du Tee oder Saft trinkst und deine Verlobte in ihrer Heimat dir immer einen wohlschmeckenden Kaffee macht und dich nur Kaffee trinken sieht, dann sollte deine Antwort differenzierter sein als nur "Ich trinke Tee oder Saft". Denn deine Frau kann ja nicht wissen, dass du nur in ihrer Heimat Kaffee trinkst und in Deutschland Tee oder Saft.
Genauso wie der eine Fall den Petersburger mal beschrieb, wo der deutsche Part eine Verurteilung, Vorehe oder so was hatte und die ausländische Frau das nicht wusste und der Mann erklärte, dass er zwar eine Verurteilung, Vorehe oder ähnliches habe aber seine Frau das nicht wissen könne, da er ihr das nicht gesagt bzw. verschwiegen habe. Da kann die Frau natürlich nicht das gleiche sagen wie der Mann. Aber weil man eben auch mitgedacht hat und nicht nur einfach die Fakten runtergerasselt hat, ist die Befragung erfolgreich beendet worden.
Aber solltest du weitere Fragen haben, so bitte ich dich dass in deinem eigenen Thread zu machen, da wir das Thema echt oft hatten. Sollte tatsächlich eine Scheinehebefragung bei euch stattfinden, kannst du ja immernoch in deinem Thread fragen. Aber mach dir nicht vorher soviel Gedanken, wenn nix konkretes vorliegt.