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ein ziemlich komplizierter Fall -Familienzusammenführung (Gelesen: 2.645 mal)
barabas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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12.02.2019 um 10:18:17
 
Hallo Ihr Lieben,
ich habe eine Bekannte, die ihren Ehemann im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland holen möchte.
- Sie: unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Deutschland.
- Die beiden sind seit 2011 verheiratet.
- 2012: erster Versuch gescheitert weil es bei der zeitgleichen Befragung Unstimmigkeiten gab.
- 2017: Ehemann reiste mit einem Arbeitsvertrag in Ungarn ein, der allerdings im Mai 2019 ausläuft.
Jetzt wollen die beiden einen neuen Versuch aus Ungarn unternehmen.

Muss er den Antrag in seinem Heimatland stellen oder in Ungarn?
Wie ist die Vorgehensweise? Bin für jeden Tipp dankbar.
Vielen Dank! Traurig
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 12.02.2019 um 10:38:55
 
barabas schrieb am 12.02.2019 um 10:18:17:
nach Deutschland holen möchte.


Ehegatten sind keine Sachen, die man irgenwohin mitnehmen kann oder holen oder gar dann abstellen kann.

barabas schrieb am 12.02.2019 um 10:18:17:
- 2012: erster Versuch gescheitert weil es bei der zeitgleichen Befragung Unstimmigkeiten gab.

wurde dabei eine Scheinehe festgestellt und der Antrag auf FZF mit der Begründund abgelehnt, dass keine eheliche Lebensgemeinschaft vorliegt?

barabas schrieb am 12.02.2019 um 10:18:17:
Muss er den Antrag in seinem Heimatland stellen oder in Ungarn?


Solange er offiziell in Ungarn lebt und gemeldet ist, kann er das von dort aus machen.

Aber was hat sich seit 2012 geändert?
Haben sie in ehelicher Lebensgemeinschaft gelebt oder gar Kinder zusammen?
Wenn nein: was soll sich geändert haben, damit es zum Erfolg führt?
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barabas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 12.02.2019 um 10:47:56
 
Es wurde keine Scheinehe festgestellt. Der Antrag auf Familienzusammenführung wurde abgelebt mit der Begründung, dass man einige Unstimmigkeiten bei der Befragung festgestellt hat.
Frau lebt in DE, Mann im Ausland. Sie besucht ihn regelmäßig in seinem Heimatland.
Sonst hat sich nicht viel geändert. Sie hat noch keine gemeinsamen Kinder. Sie wollen nochmal versuchen, weil sie miteinander leben wollen.
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reinhard
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Antwort #3 - 12.02.2019 um 10:54:11
 
barabas schrieb am 12.02.2019 um 10:47:56:
Es wurde keine Scheinehe festgestellt. Der Antrag auf Familienzusammenführung wurde abgelebt mit der Begründung, dass man einige Unstimmigkeiten bei der Befragung festgestellt hat.
Frau lebt in DE, Mann im Ausland. Sie besucht ihn regelmäßig in seinem Heimatland.
Sonst hat sich nicht viel geändert. Sie hat noch keine gemeinsamen Kinder. Sie wollen nochmal versuchen, weil sie miteinander leben wollen.


Das bedeutet aber: Eine Behörde hat festgestellt, dass es eine Scheinehe ist. Deshalb wurde der Antrag auf ein Visum abgelehnt, weil das Visum nur Verheirateten gegeben wird. Sie haben diese Feststellung akzeptiert, weil sie nicht gegen die Ablehnung vorgegangen sind (Klage beim Gericht).

Wenn er jetzt wieder einen Antrag stellt, zu seiner Schein-Ehefrau zu ziehen, muss er eine sehr, sehr gute Erklärung dafür haben. Sie bekommt wieder einen Termin bei der Ausländerbehörde und muss auch eine sehr, sehr gute Erklärung haben.

Das größte Problem: Du fragst hier zwar, aber die beiden zeigen ja kein Interesse. Oder hat sie sich hier auch registriert, liest und schreibt etwas dazu?
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barabas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 12.02.2019 um 11:04:38
 
Habe ich was hier falsch gemacht? Ich bin für eure Ratschläge dankbar aber der Ton der ersten zwei Antworten ist mir ziemlich aggressiv, was ich nicht verstehe. Da wird sogar unterstellt. Ich wollte einer Bekannten nur helfen.
- erstens: die beiden sind immer noch verheiratet und sind ein normales Paar wie alle andere.
- zweitens: Sie haben dagegen geklagt, Rechtsanwalt hat viel versprochen, konnte aber nicht viel tun. Den beiden ging das Geld aus.
- Woher weißt du, dass die beiden kein Interesse haben? Und dass sie nur eine Schein-Ehefrau ist?

Das alles hier hat nicht mit den Postings dieses Usernamen zu tun. Ja, auch ich hatte eine Vergangenheit. Wenn ihr diesen Beitrag mit meinen damaligen in verbindung gebracht habt, liegt ihr leider falsch. Ich bin weiterhin für Ratschläge dankbar. Aber wenn ihr denkt, dass das nicht ok ist, dann lasse ich es.
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Aras
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Antwort #5 - 12.02.2019 um 11:29:38
 
Naja, ich sehe jetzt keine Aggressivität in den Beiträgen. Das mit der mit der oberlehrerhaften Belehrung bezüglich Mensch und Sache von erne ist höchstens überflüssig und reinhard ist einer der Foristen die stets wohlwollend beraten. Wenn er schreibt, dass es wohl behördlich und/oder gerichtlich als Scheinehe festgestellt wurde und die Frau als "Schein-Ehefrau" gilt, dann ist das sprachlich und inhaltlich richtig. Er braucht ja nicht die Problematik schönreden, nur damit die Gefühle nicht verletzt werden aber das Problem garnicht mehr angesprochen wird. Dann kann man es auch gleich sein lassen.

Ich könnte dich ja fragen, warum du nicht bereits in deinem ersten Beitrag geschrieben hast, dass die beiden schon gegen die Ablehnung geklagt hatten. Wäre dass dann auch aggressiv?

Du schreibst, dass diese von einem Anwalt vertreten wurden und gerichtlich gegen die Ablehnung vorgegangen sind. Du solltest die Entscheidung dir vorlegen lassen und diese durchlesen. Dass ihnen das Geld ausgegangen sei ist unerheblich und ist kein Grund nicht seine Rechte zu verfolgen; es gibt ja Prozesskostenhilfe.

Dass die Ablehnung rechtskräftig ist hat eine nicht zu unterschätzende präjudizielle Wirkung. D.h. man kann ihnen die Scheinehe ständig unterstellen. Und das wird die Behörde wohl auch bei einem erneuten Visumantrag tun. Somit sind sie kein normales Ehepaar wie alle anderen Ehepaare.

reinhard möchte zudem immer direkte Beratung durchführen, d.h. dass die Betroffenen selber schreiben, damit man auch aus erster Hand weiß was wirklich ist.

Außerdem kann man bei direktem Kontakt mit den Betroffenen erkennen, ob es jemand ernst meint oder eben nicht. D.h. wenn du für deine Bekannte fragst, diese aber keine ernsthafte Beratung möchte  dann ist auch alle Müh hier umsonst (reinhard könnte ja was sinnvolleres machen als einem zu helfen, der es eigentlich nicht will). Natürlich kannst du erklären, dass eine sprachliche oder technische Barriere gibt, und du darum als Vertreter schreibst und die Betroffene neben dir sitzt und alles aus erster Hand berichtet.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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lottchen
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Antwort #6 - 12.02.2019 um 12:10:52
 
Was soll das heißen: Sie haben geklagt und dann ist ihnen das Geld ausgegangen!?
Gibt es nun ein Urteil oder gibt es keins? Und wie lautet das Urteil wenn es eins gibt? Und was genau wurde denn versucht einzuklagen?

Wenn er in Ungarn offiziell lebt kann er dort auch seinen Antrag einreichen. 
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Antwort #7 - 12.02.2019 um 14:28:09
 
Ich würde mich da gerne dran hängen. Ab wann sind denn Unstimmigkeiten gravierend. Reicht da schon, dass ein kürzlicher Geburtstag in der Hektik vergessen wird und noch das vorangegangene Alter genannt wird, oder wenn man sich mit dem Tag des Kennenlernen um ein, zwei Tage vertut.

Mir ist klar, dass man nun sagen kann, das muss man doch wissen, aber es gibt ja auch nervöse oder hektische Menschen.
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reinhard
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Antwort #8 - 12.02.2019 um 14:37:45
 
Ben22 schrieb am 12.02.2019 um 14:28:09:
Ich würde mich da gerne dran hängen. Ab wann sind denn Unstimmigkeiten gravierend. Reicht da schon, dass ein kürzlicher Geburtstag in der Hektik vergessen wird und noch das vorangegangene Alter genannt wird, oder wenn man sich mit dem Tag des Kennenlernen um ein, zwei Tage vertut.

Mir ist klar, dass man nun sagen kann, das muss man doch wissen, aber es gibt ja auch nervöse oder hektische Menschen.


Da gibt es kein Rezept, wie viele Unstimmigkeiten zur Ablehnung führen. Ein Fehler alleine in der Regel nicht, sondern mehrere Widersprüche in den Antworten.

Wichtig ist, dass beide sofort nach den Anhörungen zwei Protokolle anfertigen und vergleichen. Dann können sie noch während der Auswertung Unstimmigkeiten aufklären (schriftlich).

Falls eine Ablehnung kommt, bekommt der Anwalt Akteneinsicht und kann dann genau sagen, was zum Scheinehe-Verdacht und der Ablehnung geführt hat. Meistens sind es mehrere Punkte oder Widersprüche. Dann müssen sich beide zusammensetzen, das schriftlich aufklären und ihrem Anwalt zuschicken.

Bei einem "zweiten Versuch" (wie vorliegend) sollte man das nachträglich auch machen, falls beim ersten Versuch so nicht geschehen. Und bei einem zweiten Versuch muss man wissen, dass die "alte Akte" dazu geholt wird. Man muss sich also sicherheitshalber auf die zweite Ablehnung und Klage sowie mündliche Verhandlung vorbereiten.

Der Anwalt kann nur die Informationen verwenden, die die beiden zusammenstellen und ihm zuschicken.
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Antwort #9 - 12.02.2019 um 14:38:52
 
Danke Reinhard. Darf ich Ihnen/Dir eine PN senden?
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Antwort #10 - 12.02.2019 um 14:44:57
 
@Ben

Ich hoffe, dass jetzt keine intensive allgemeine Diskussion bezüglich Scheinehen gestartet wird.

Du kannst alles relevante bezüglich Scheinehen in der AVWV ab 27.1.8 nachlesen. Insbesondere 27.1a.1.1.6 und 27.1a.1.1.7 beschreiben die Anhaltspunkte für und wider einer schutzwürdigen Ehe.

Und klar: Wenn du deinen Ehegatten kennst, wirst du die Befragung schon durchstehen. Nur solltest du auch bißchen mitdenken bei der Befragung. Wenn bspw. gefragt werden sollte, was du zum Frühstück trinkst und isst, und antwortest, dass du Tee oder Saft trinkst  und deine Verlobte in ihrer Heimat dir immer einen wohlschmeckenden Kaffee macht und dich nur Kaffee trinken sieht, dann sollte deine Antwort differenzierter sein als nur "Ich trinke Tee oder Saft". Denn deine Frau kann ja nicht wissen, dass du nur in ihrer Heimat Kaffee trinkst und in Deutschland Tee oder Saft.

Genauso wie der eine Fall den Petersburger mal beschrieb, wo der deutsche Part eine Verurteilung, Vorehe oder so was hatte und die ausländische Frau das nicht wusste und der Mann erklärte, dass er zwar eine Verurteilung, Vorehe oder ähnliches habe aber seine Frau das nicht wissen könne, da er ihr das nicht gesagt bzw. verschwiegen habe. Da kann die Frau natürlich nicht das gleiche sagen wie der Mann. Aber weil man eben auch mitgedacht hat und nicht nur einfach die Fakten runtergerasselt hat, ist die Befragung erfolgreich beendet worden.

Aber solltest du weitere Fragen haben, so bitte ich dich dass in deinem eigenen Thread zu machen, da wir das Thema echt  oft hatten. Sollte tatsächlich eine Scheinehebefragung bei euch stattfinden, kannst du ja immernoch in deinem Thread fragen. Aber mach dir nicht vorher soviel Gedanken, wenn nix konkretes vorliegt.
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Antwort #11 - 12.02.2019 um 15:16:53
 
Sorry. ich werde ggfs. ein neues Thema aufmachen.
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