Ich wette mit dir um 10 €, dass dein Mann eine Fiktionsbescheinigung in der Hand hält und dir diese am Telefon als Aufenthaltserlaubnis o.ä. verklärt hat. Bei uns in Düsseldorf kriegt man sogar ein Dokument, dass genau sagt was man beantragt hat, also was für eine
AE nach welchem Paragraphen und welche Gültigkeitsdauer dass hat. Ich hoffe mal, dass es sowas auch bei euch gibt. Und dann musst du bei der
ABH herausfinden, ob die Fiktionsbescheinigung nur zur Überbrückung bis zur Ausgabe der Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, oder ob tatsächlich auf
B1 Kenntnisse gepocht wurde und solange die Aufenthaltserlaubnis auch nicht erteilt wird. Dann müsstest du ggf. die
ABH auf die Aufhebung der Verpflichtung zum Integrationskurses verweisen.
Dazu solltest du dich direkt an die
ABH wenden und das ausdrücklich erfragen. Hier im Forum kann man keine seriöse Sachverhaltsaufklärung betreiben.
Oder kurz:
Geh also erstmal nach Hause und finde heraus was tatsächlich vorliegt. So macht das ganze gar keinen Sinn.
PS: Es ging mir um Reiseausweise und nicht um Reisepässe. Aber das ist egal, wie ich dir bereits oben schrieb.
Wäre natürlich schön, wenn du berichtest was herausgekommen ist.