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Wechsel von Aufenthalt mit Visum zu Asyl (Gelesen: 966 mal)
Themen Beschreibung: Wechsel von Aufenthalt mit Visum zu Asyl
Cheasy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Wechsel von Aufenthalt mit Visum zu Asyl
21.01.2019 um 09:44:09
 
Bei uns in der Beratung kommt es ab und zu zu der Fragestellung, ob man mit einem Visum z.B. Sprachkurs, Studium einreisen kann und dann in Deutschland einen Antrag auf Asyl bei der ABH stellen kann?

Hintergrund:
Bei dem Personenkreis, die es nicht geschafft über die reguläre FZF nach Deutschland zu kommen, z.B. volljährige Familienmitglieder von hier anerkannten Flüchtlingen, können diese Leute über ein Visum nach Deutschland einreisen und dann einen Antrag auf Asyl stellen.
Also über diesem Weg es dann doch schaffen nach Deutschland zu kommen, um Asyl zu beantragen.

Geht dies überhaupt? Wäre dies überhaupt klug so handeln? Auf was müssen sie sich bei der ABH einstellen?

Vielen Dank - Cheasy
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fab87
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #1 - 21.01.2019 um 10:05:21
 
Kann man. Nicht nur bei der ABH sondern vor jeder Behörde, selbst einer Schule meines Wissens nach, kann der Asylantrag gestellt werden (die es dann weiterleitet). Ob das Visum erhalten wird, wenn die Umstände so etwas nahe legen (schließlich soll Rückkehrbereitschaft bestehen) und, ob der Antrag erfolgreich ist ist dann aber das nächste Problem. Zweck des Visums ist es nicht.

Die antragstellenden Asylwerber sind dann auch womöglich nicht dort untergebracht wo Verwandte etc sind. Klug ist es daher nicht zwangsläufig.
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erne
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Antwort #2 - 21.01.2019 um 11:15:57
 
und der VE Geber für das Visum haftet dann für alle enstehenden Kosten.
Dafür ist die VE ja da und auch die Basis für das Visum, reist man mit einem Visum eines anderen Landes ein, dann geht es zurück in dieses Land.
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reinhard
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 21.01.2019 um 11:29:14
 
Cheasy schrieb am 21.01.2019 um 09:44:09:
Bei uns in der Beratung kommt es ab und zu zu der Fragestellung, ob man mit einem Visum z.B. Sprachkurs, Studium einreisen kann und dann in Deutschland einen Antrag auf Asyl bei der ABH stellen kann?


Falls man sofort eine Aufenthaltserlaubnis bekommt, kann man Asyl schriftlich beim BAMF in Nürnberg beantragen. Dann muss man nicht in der Erstaufnahme, später im Flüchtlingsheim wohnen. Man muss dann nur einmal zur ED-Behandlung und einmal zur Anhörung hin.

Allerdings sollte man den Asylantrag "unverzüglich" nach der Einreise stellen, sonst sieht das BAMF die Antragstellung als "taktisch" an und lehnt schon deshalb den Flüchtlingsschutz ab. Subsidiären Schutz muss man bei Vorliegen der Voraussetzungen trotzdem bekommen.



Zitat:
Wäre dies überhaupt klug so handeln?


Hängt vom Einzelfall ab.


Zitat:
Auf was müssen sie sich bei der ABH einstellen?


Im Prinzip soll die ABH ihre Arbeit machen. Dazu gehört auch, das Recht auf Asylantragstellung (ein Grundrecht unserer Verfassung) im Auge zu behalten. Ob der Antrag begründet ist, entscheidet ja immer eine Bundesbehörde, die ABH ist nur Empfängerin der Kopie des Bescheides und hat dann die Aufgabe, dort weiterzumachen: Bei Ablehnung Aufforderung zur Ausreise, bei Annahme Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen.
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