Cheasy schrieb am 21.01.2019 um 09:44:09:Bei uns in der Beratung kommt es ab und zu zu der Fragestellung, ob man mit einem Visum z.B. Sprachkurs, Studium einreisen kann und dann in Deutschland einen Antrag auf Asyl bei der
ABH stellen kann?
Falls man sofort eine Aufenthaltserlaubnis bekommt, kann man Asyl schriftlich beim
BAMF in Nürnberg beantragen. Dann muss man nicht in der Erstaufnahme, später im Flüchtlingsheim wohnen. Man muss dann nur einmal zur ED-Behandlung und einmal zur Anhörung hin.
Allerdings sollte man den Asylantrag "unverzüglich" nach der Einreise stellen, sonst sieht das
BAMF die Antragstellung als "taktisch" an und lehnt schon deshalb den Flüchtlingsschutz ab. Subsidiären Schutz muss man bei Vorliegen der Voraussetzungen trotzdem bekommen.
Zitat:Wäre dies überhaupt klug so handeln?
Hängt vom Einzelfall ab.
Zitat: Auf was müssen sie sich bei der
ABH einstellen?
Im Prinzip soll die
ABH ihre Arbeit machen. Dazu gehört auch, das Recht auf Asylantragstellung (ein Grundrecht unserer Verfassung) im Auge zu behalten. Ob der Antrag begründet ist, entscheidet ja immer eine Bundesbehörde, die
ABH ist nur Empfängerin der Kopie des Bescheides und hat dann die Aufgabe, dort weiterzumachen: Bei Ablehnung Aufforderung zur Ausreise, bei Annahme Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen.