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Wohnraumnachweis (Gelesen: 996 mal)
Themen Beschreibung: Vermieter verweigert sich Wohnraumnachweis auszufüllen
Krokodil
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Vietnamesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wohnraumnachweis
28.01.2019 um 01:48:46
 
Nun hätte ich Niederlassungserlaubnis beantragen. ABH hat mir Unterlagen gegeben und sollte ich erreichen. Ich hatte mal hin und her mit der Verwalterin ( Nichte von Vermieterin) angerufen und fragen über ihre Unterschrift. Leider will sie nicht mitmachen. Ich zahle immer rechtzeitig Miete. Erhöhung der Kosten habe ich akzeptiert. Nur ist sie komisch (die Nichte). Jetzt kann ich wohnraumnachweis nicht erreichen. Ich habe eine Frage ob ich nur mit Mietvertrag und andere Unterlagen diese Niederlassungserlaubnis beantragen kann. Was soll ich dazu tun? Ich wohne in Stuttgart. Danke für eure Meinungen und Hilfe. Lg aus Stuttgart. Eure Krokodil
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Aras
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Beiträge: 3.768

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Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wohnraumnachweis
Antwort #1 - 28.01.2019 um 01:58:00
 
Du bittest deine Vermieterin schriftlich um Mitwirkung.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Krokodil
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Vietnamesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wohnraumnachweis
Antwort #2 - 28.01.2019 um 09:04:05
 
Ich brauche es schon für den festen Termin. Leider ist es jetzt zu spät mit dem schriftlichen. Sollte ich vielleicht mit ABH erklären was war.
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reinhard
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Beiträge: 15.171

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 28.01.2019 um 11:33:15
 
Du bittest die Vermieterin schriftlich und gibst die Kopie dieser Aufforderung bei der Ausländerbehörde ab. Der Ausländerbehörde erläuterst Du schriftlich Deine Probleme.

Hingehen und reden kannst du auch, das ersetzt aber nicht Deine schriftliche Stellungnahme.
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