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Passbeantragung fürs Neugeborene bei der Botschaft (Gelesen: 998 mal)
Themen Beschreibung: Erstmalige Beantragung Reisepass Kind
Arwi2k
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i4a rocks!


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20.01.2019 um 22:09:35
 
Guten Abend,

der Geburtstermin rückt näher und es sind doch noch so einige Dinge im Ungewissen. Wie es aussieht wird das Kind in Thailand geboren.
Nach der Geburt des Kindes, gleich nach dem alle Papiere vorbereitet wurden, wollten wir bei einem Termin den Kinderreisepass beantragen.
Die Anzeige und Nachbeurkundung der Geburt sollte dann beim zuständigen Standesamt in Deutschland erfolgen. Soweit die Theorie, ich habe auch viele Berichte dazu gelesen dass es genau so möglich und üblich ist. 

Es gibt aber ein paar zweideutige Aussagen, die vermuten lassen das es zum Teil anders gehandhabt wird und das man in der Botschaft zuerst die Anzeige und Nachbeurkundung der Geburt verlangen könnte.

Ich hoffe das ist so nicht der Fall. Dazu würden ja alle Dokumente sowieso zum örtlichen Standesamt geschickt, was die Sache um zusätzliche Wochen verzögern würde.

Wie wird diesbezüglich verfahren, kann ich nach der Geburt einfach einen Reisepass beantragen oder muss ich die Geburt zuerst anzeigen?

Btw, - Es wird ja ein Familienstands-Nachweis der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt vom Zentralregisteramt in Bangkok verlangt. Spielt es eine Rolle ob die Bescheinigung ein paar Tage nach der Geburt eingeholt wurde? Dazu werden wir selbst ja in der Zeit kaum kommen und das unserem Übersetzer überantworten.

Gruß
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Aras
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Antwort #1 - 20.01.2019 um 22:17:55
 
Nachbeurkundung ist nur in Fällen von § 4 StaG notwendig. Ansonsten reicht "nur" die Namenserklärung aus.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Arwi2k
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Antwort #2 - 20.01.2019 um 23:17:58
 
Aras schrieb am 20.01.2019 um 22:17:55:
Nachbeurkundung ist nur in Fällen von § 4 StaG notwendig. Ansonsten reicht "nur" die Namenserklärung aus. 


Hallo Aras,

Danke für deine Antwort. § 4 trift ja hier zu oder nicht? Das Kind erwirbt seine deutsche Staatsbürgerschaft durch Geburt.
Heißt also die Nachbeurkundung der Geburt müsste aus dem Ausland in die Wege geleitet werden :/
Oder meintest du §4 Absatz 4?

Hat das Kind keine Rechtsanspruch auf ein Pass oder Passersatzdokument ohne den Geburtsregistereintrag?
Ich meine doch ja, schlieslich ergibt sich der Anspruch durch die Vaterschaftsanerkennung und nicht erst den Geburtsregistereintrag
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Alacrity
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Antwort #3 - 21.01.2019 um 00:07:23
 
Die Nachbeurkundung muss nicht gemacht werden. Die thailändische Geburtsurkunde reicht völlig.

Wichtig ist nur Ledigkeitsnachweis und Vaterschaftsanerkennung für den Kindereisepass
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Arwi2k
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Antwort #4 - 21.01.2019 um 00:31:17
 
Danke Alacrity! ich werde für alle Fälle eh alle Dokumente mitnehmen, aber immer schön wenn man ne grobe Übersicht hat was einen erwartet.
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Aras
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Antwort #5 - 21.01.2019 um 00:47:15
 
Sry, hab im Auto gesessen und geantwortet. Also klar meinte in den Fällen wo es in § 4 StaG gefordert wird Zwinkernd. Ansonsten nur die Namenserklärung Zwinkernd.

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Heinzhans
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Antwort #6 - 21.01.2019 um 10:27:20
 
Hallo,

wir haben das gerade durch und es brauchte 2 (!) Termine. Einen bei
der Visastelle wegen Namen und Anerkennung und einen 2. bei der
Passstelle. Wäre beinahe schiefgegangen ... die Termine werden
eher langfristig vergeben.

LG Carsten
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Arwi2k
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Antwort #7 - 22.01.2019 um 00:36:25
 
Hallo Carsten,

Die Anerkennung ist bei mir schonmal erledigt. Hoffe mal ich kann die Namenserklärung am selben Tag vornehmen, da geht jedesmal ein ganzer Tag drauf um nach Bangkok zu kommen.

OT: Die Ausländerbehörde hat bestimmt mit dir Kontakt aufgenommen, was wollten die für Unterlagen in deinem Fall?

LG
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Alacrity
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Antwort #8 - 22.01.2019 um 07:23:00
 
Wieso sollte die ABH etwas von dir wollen? Der Nachzug erfolgt zum Kind, nicht zu dir. Nach der Vaterschaftsanerkennung bist du gar nicht mehr beteiligt. Die Mutter hätte einen Anspruch auf das Visum auch, wenn du untergetaucht wärst, und selbst dann, wenn du versuchtest, ihre Einreise zu verhindern.
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Heinzhans
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Antwort #9 - 22.01.2019 um 07:58:10
 
Die wollen noch jede Menge, ob nun zu Recht oder nicht.
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Antwort #10 - 22.01.2019 um 08:53:36
 
Heinzhans schrieb am 22.01.2019 um 07:58:10:
ob nun zu Recht oder nicht

Das meiste nicht zu Recht und damit ist es nicht erforderlich, sofern Nachzug zum Kind erfolgt, weil dann bist du unwichtigt, wie Alacrity schon gesagt hat.
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