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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Passbeantragung fürs Neugeborene bei der Botschaft
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Beitrag begonnen von Arwi2k am 20.01.2019 um 22:09:35

Titel: Passbeantragung fürs Neugeborene bei der Botschaft
Beitrag von Arwi2k am 20.01.2019 um 22:09:35
Guten Abend,

der Geburtstermin rückt näher und es sind doch noch so einige Dinge im Ungewissen. Wie es aussieht wird das Kind in Thailand geboren.
Nach der Geburt des Kindes, gleich nach dem alle Papiere vorbereitet wurden, wollten wir bei einem Termin den Kinderreisepass beantragen.
Die Anzeige und Nachbeurkundung der Geburt sollte dann beim zuständigen Standesamt in Deutschland erfolgen. Soweit die Theorie, ich habe auch viele Berichte dazu gelesen dass es genau so möglich und üblich ist. 

Es gibt aber ein paar zweideutige Aussagen, die vermuten lassen das es zum Teil anders gehandhabt wird und das man in der Botschaft zuerst die Anzeige und Nachbeurkundung der Geburt verlangen könnte.

Ich hoffe das ist so nicht der Fall. Dazu würden ja alle Dokumente sowieso zum örtlichen Standesamt geschickt, was die Sache um zusätzliche Wochen verzögern würde.

Wie wird diesbezüglich verfahren, kann ich nach der Geburt einfach einen Reisepass beantragen oder muss ich die Geburt zuerst anzeigen?

Btw, - Es wird ja ein Familienstands-Nachweis der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt vom Zentralregisteramt in Bangkok verlangt. Spielt es eine Rolle ob die Bescheinigung ein paar Tage nach der Geburt eingeholt wurde? Dazu werden wir selbst ja in der Zeit kaum kommen und das unserem Übersetzer überantworten.

Gruß

Titel: Re: Passbeantragung fürs Neugeborene bei der Botschaft
Beitrag von Aras am 20.01.2019 um 22:17:55
Nachbeurkundung ist nur in Fällen von § 4 StaG notwendig. Ansonsten reicht "nur" die Namenserklärung aus.

Titel: Re: Passbeantragung fürs Neugeborene bei der Botschaft
Beitrag von Arwi2k am 20.01.2019 um 23:17:58

Aras schrieb am 20.01.2019 um 22:17:55:
Nachbeurkundung ist nur in Fällen von § 4 StaG notwendig. Ansonsten reicht "nur" die Namenserklärung aus. 


Hallo Aras,

Danke für deine Antwort. § 4 trift ja hier zu oder nicht? Das Kind erwirbt seine deutsche Staatsbürgerschaft durch Geburt.
Heißt also die Nachbeurkundung der Geburt müsste aus dem Ausland in die Wege geleitet werden :/
Oder meintest du §4 Absatz 4?

Hat das Kind keine Rechtsanspruch auf ein Pass oder Passersatzdokument ohne den Geburtsregistereintrag?
Ich meine doch ja, schlieslich ergibt sich der Anspruch durch die Vaterschaftsanerkennung und nicht erst den Geburtsregistereintrag

Titel: Re: Passbeantragung fürs Neugeborene bei der Botschaft
Beitrag von Alacrity am 21.01.2019 um 00:07:23
Die Nachbeurkundung muss nicht gemacht werden. Die thailändische Geburtsurkunde reicht völlig.

Wichtig ist nur Ledigkeitsnachweis und Vaterschaftsanerkennung für den Kindereisepass

Titel: Re: Passbeantragung fürs Neugeborene bei der Botschaft
Beitrag von Arwi2k am 21.01.2019 um 00:31:17
Danke Alacrity! ich werde für alle Fälle eh alle Dokumente mitnehmen, aber immer schön wenn man ne grobe Übersicht hat was einen erwartet.

Titel: Re: Passbeantragung fürs Neugeborene bei der Botschaft
Beitrag von Aras am 21.01.2019 um 00:47:15
Sry, hab im Auto gesessen und geantwortet. Also klar meinte in den Fällen wo es in § 4 StaG gefordert wird ;). Ansonsten nur die Namenserklärung ;).


Titel: Re: Passbeantragung fürs Neugeborene bei der Botschaft
Beitrag von Heinzhans am 21.01.2019 um 10:27:20
Hallo,

wir haben das gerade durch und es brauchte 2 (!) Termine. Einen bei
der Visastelle wegen Namen und Anerkennung und einen 2. bei der
Passstelle. Wäre beinahe schiefgegangen ... die Termine werden
eher langfristig vergeben.

LG Carsten

Titel: Re: Passbeantragung fürs Neugeborene bei der Botschaft
Beitrag von Arwi2k am 22.01.2019 um 00:36:25
Hallo Carsten,

Die Anerkennung ist bei mir schonmal erledigt. Hoffe mal ich kann die Namenserklärung am selben Tag vornehmen, da geht jedesmal ein ganzer Tag drauf um nach Bangkok zu kommen.

OT: Die Ausländerbehörde hat bestimmt mit dir Kontakt aufgenommen, was wollten die für Unterlagen in deinem Fall?

LG

Titel: Re: Passbeantragung fürs Neugeborene bei der Botschaft
Beitrag von Alacrity am 22.01.2019 um 07:23:00
Wieso sollte die ABH etwas von dir wollen? Der Nachzug erfolgt zum Kind, nicht zu dir. Nach der Vaterschaftsanerkennung bist du gar nicht mehr beteiligt. Die Mutter hätte einen Anspruch auf das Visum auch, wenn du untergetaucht wärst, und selbst dann, wenn du versuchtest, ihre Einreise zu verhindern.

Titel: Re: Passbeantragung fürs Neugeborene bei der Botschaft
Beitrag von Heinzhans am 22.01.2019 um 07:58:10
Die wollen noch jede Menge, ob nun zu Recht oder nicht.
Fragen, die zu beantworten sind:

Vorehen
weitere Kinder
Hochschulabschluss meiner Frau
Sozialhilfebezug
Kennenlernen und Kontakt halten

Unterlagen:
Mietvertrag und Einverständnis Vermieter
Gehaltsabrechnungen und Arbeitsvertrag
Passkopie des gemeinsamen Kindes
Kopie meines Passes
Meldebescheinigung mit Familienstand
2 Fragebögen des Amtes



Titel: Re: Passbeantragung fürs Neugeborene bei der Botschaft
Beitrag von DerRalf am 22.01.2019 um 08:53:36

Heinzhans schrieb am 22.01.2019 um 07:58:10:
ob nun zu Recht oder nicht

Das meiste nicht zu Recht und damit ist es nicht erforderlich, sofern Nachzug zum Kind erfolgt, weil dann bist du unwichtigt, wie Alacrity schon gesagt hat.

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