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Integrationkurs mit B1 (Gelesen: 771 mal)
mbahgondrong
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14.12.2018 um 11:07:24
 
Hallo an alle,

meine Frau hat die Deutsch Test Für Zuwanderer mit B1 bestanden, sie hat aber noch nicht die Orientierungskurs-Prüfung gemacht.

Meine Frage ist, kann sie schon mit dem B1-Zertifikat DTZ für eine Niederlassungserlaubnis beantragen oder muss sie auch die Orientierungskurs-Prüfung mit einer bestimmten Note bestanden?

Vielen Dank im Voraus.
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Alacrity
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Antwort #1 - 14.12.2018 um 11:36:23
 
Es ist die einfachste Möglichkeit nachzuweisen, dass sie
über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt.

Also einfach den Kurs mitmachen

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mbahgondrong
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Antwort #2 - 14.12.2018 um 11:44:57
 
Alacrity schrieb am 14.12.2018 um 11:36:23:
Es ist die einfachste Möglichkeit nachzuweisen, dass sie
über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt.

Also einfach den Kurs mitmachen



Sie macht gerade schon das Kurs und wird die Prüfung irgendwann nächste Woche machen. Ich möchte wissen, ob nur die B1-Zertifikat für die Niederlassungserlaubnis reicht.

In diesem Fall muss sie dann die Orientierungskurs-Prüfung auch bestanden, richtig?
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Antwort #3 - 14.12.2018 um 12:16:51
 
mbahgondrong schrieb am 14.12.2018 um 11:44:57:
ob nur die B1-Zertifikat für die Niederlassungserlaubnis reicht.


Nein...Integrationskurs bestanden muss sein und dazu gehören beide Prüfungen
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mbahgondrong
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Antwort #4 - 14.12.2018 um 13:02:16
 
Danke schön!

Dieses Thread kann dann geschlossen werden.
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Alacrity
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Antwort #5 - 14.12.2018 um 14:58:14
 
Für den Ehegatten eines Deutschen reicht B1. Da du aber Ausländer bist, braucht deine Frau auch den Orientierungskurs.
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