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Auslagen (Gelesen: 587 mal)
Themen Beschreibung: Urkundenüberprüfung Auslagen
infoinfo
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i4a rocks!


Beiträge: 24

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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17.12.2018 um 13:42:35
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit .
Mein Ehemann hat die afghanische Staatsangehörigkeit. Mein Ehemann und ich haben in Afghanistan geheiratet und bald kommt der Termin für das Visum.
Im Merkblatt steht dass man Auslagen zur Urkundenüberprüfung bezahlen muss .
Muss mein Ehemann die Auslagen für die Urkundenüberprüfung auch bezahlen ?
Er ist doch Ehegatte einer deutschen.

Augenrollen
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okatomy
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i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 17.12.2018 um 13:59:08
 
ja die UP müsst Ihr zahlen, wer sonst?

Das hat mit deiner Staatsangehörigkeit nichts zutun.
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 17.12.2018 um 14:06:35
 
infoinfo schrieb am 17.12.2018 um 13:42:35:
Muss mein Ehemann die Auslagen für die Urkundenüberprüfung auch bezahlen ?Er ist doch Ehegatte einer deutschen.

...und was hat die deutsche/afghanische Staatsangehörigkeit damit zu tun, dass die anfallenden Kosten für die Urkundenprüfung bezahlt werden müssen?

Aufgrund des unsicheren Urkundenwesen in Afghanistan ist diese Urkundenüberprüfung unerlässlich und kostet nun mal Geld.  Es ist doch Ihr Privatvergnügen einen Staatsangehörigen aus einem Land mit unsicheren Urkundenwesen zu heiraten, wieso sollte der deutsche Steuerzahler diese Kosten dafür übernehmen?

https://afghanistan.diplo.de/blob/1964050/b8ac2bee90586cc22358969acaced2b3/merkb
latt-erteilung-eines-visums-zum-ehegattennachzug-eheschliessung-in-de-dd-data.pd
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