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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Integrationkurs mit B1 https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1544782044 Beitrag begonnen von mbahgondrong am 14.12.2018 um 11:07:24 |
Titel: Integrationkurs mit B1 Beitrag von mbahgondrong am 14.12.2018 um 11:07:24
Hallo an alle,
meine Frau hat die Deutsch Test Für Zuwanderer mit B1 bestanden, sie hat aber noch nicht die Orientierungskurs-Prüfung gemacht. Meine Frage ist, kann sie schon mit dem B1-Zertifikat DTZ für eine Niederlassungserlaubnis beantragen oder muss sie auch die Orientierungskurs-Prüfung mit einer bestimmten Note bestanden? Vielen Dank im Voraus. |
Titel: Re: Integrationkurs mit B1 Beitrag von Alacrity am 14.12.2018 um 11:36:23
Es ist die einfachste Möglichkeit nachzuweisen, dass sie
über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt. Also einfach den Kurs mitmachen |
Titel: Re: Integrationkurs mit B1 Beitrag von mbahgondrong am 14.12.2018 um 11:44:57 Alacrity schrieb am 14.12.2018 um 11:36:23:
Sie macht gerade schon das Kurs und wird die Prüfung irgendwann nächste Woche machen. Ich möchte wissen, ob nur die B1-Zertifikat für die Niederlassungserlaubnis reicht. In diesem Fall muss sie dann die Orientierungskurs-Prüfung auch bestanden, richtig? |
Titel: Re: Integrationkurs mit B1 Beitrag von deerhunter am 14.12.2018 um 12:16:51 mbahgondrong schrieb am 14.12.2018 um 11:44:57:
Nein...Integrationskurs bestanden muss sein und dazu gehören beide Prüfungen |
Titel: Re: Integrationkurs mit B1 Beitrag von mbahgondrong am 14.12.2018 um 13:02:16
Danke schön!
Dieses Thread kann dann geschlossen werden. |
Titel: Re: Integrationkurs mit B1 Beitrag von Alacrity am 14.12.2018 um 14:58:14
Für den Ehegatten eines Deutschen reicht B1. Da du aber Ausländer bist, braucht deine Frau auch den Orientierungskurs.
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