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Abstammungsprinzip (Gelesen: 4.207 mal)
Themen Beschreibung: Richtige oder falsche Info
Haddy
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Antwort #15 - 16.12.2018 um 13:18:44
 
erne schrieb am 09.12.2018 um 13:22:56:
nein, "könnte"
das deutsche Einwohnermeldeamt bestimmt nicht, dass sie eine zweite STaatsbürgerschaft "hat" (sie kann bestenfalls aufklären, dass sie eine zweite haben könnte und das dieser Eintrag in den Meldeunterlagen steht)


Das hat die Dame vom Einwohnermeldeamt aber.....Bestimmt!! das meine Tochter zwei Staatsangehörigkeiten hat und sich das auch von meiner Tochter unterschreiben ließ...…..von Aufklärung war da keine Spur. Ganz im Gegenteil. Pampig ist die Dame geworden, als ich dagegen protestierte. Vor kurzer Zeit brauchte meine Tochter jobmässig ein polizeiliches Führungszeugniss. Dain ist auch die zweite Staatsangehörigkeit aufgeführt.
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fab87
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Antwort #16 - 16.12.2018 um 13:44:41
 
Haddy schrieb am 16.12.2018 um 13:18:44:
Das hat die Dame vom Einwohnermeldeamt aber.....Bestimmt!! das meine Tochter zwei Staatsangehörigkeiten hat und sich das auch von meiner Tochter unterschreiben ließ...…..von Aufklärung war da keine Spur. Ganz im Gegenteil. Pampig ist die Dame geworden, als ich dagegen protestierte. Vor kurzer Zeit brauchte meine Tochter jobmässig ein polizeiliches Führungszeugniss. Dain ist auch die zweite Staatsangehörigkeit aufgeführt.


Hat die Dame nicht. Was ist daran schwer zu verstehen, dass eine deutsche Behörde nicht entscheiden kann, ob eine andere Staatsangehörigkeit besteht, erlischt oder erhalten wird. Maßgeblich sind da nur die Gesetze des Landes der Staatsbürgerschaft. Selbst, wenn das Amt Staatsangehörigkeit XX listet oder eben auch nicht listet sagt, dass nichts, ob die tatsächlich besteht oder nicht.
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Haddy
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Antwort #17 - 16.12.2018 um 13:57:31
 
fab87 schrieb am 16.12.2018 um 13:44:41:
Hat die Dame nicht. Was ist daran schwer zu verstehen, dass eine deutsche Behörde nicht entscheiden kann, ob eine andere Staatsangehörigkeit besteht, erlischt oder erhalten wird. Maßgeblich sind da nur die Gesetze des Landes der Staatsbürgerschaft. Selbst, wenn das Amt Staatsangehörigkeit XX listet oder eben auch nicht listet sagt, dass nichts, ob die tatsächlich besteht oder nicht.

Leuchtet mir alles ein......Aber, wozu sollte meine Tochter dann unterschreiben, das sie zwei Staatsangehörigkeiten hat. Die Dame drehte ja noch zum Beweis darüber ihre Computer um, damit wir es sehen. Das ist es, was ich nicht verstehe. Wozu die Unterschrift!!
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Aras
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Antwort #18 - 16.12.2018 um 14:02:08
 
Ist quasi eine eidesstattliche Versicherung damit man den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit feststellen kann. Ist besonders wegen den Wiesereingebürgerten Türken eingeführt worden.

Wenn du denen an den Karren fahren willst, dann verlange im Rahmen einer Auskunftsanfrage gem. § 9 BMG den Nachweis für die kongolesische Staatsangehörigkeit. Diese wird fehlen und dann kann man die Löschung verlangen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Haddy
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Antwort #19 - 16.12.2018 um 14:26:01
 
Aras schrieb am 16.12.2018 um 14:02:08:
Ist quasi eine eidesstattliche Versicherung damit man den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit feststellen kann. Ist besonders wegen den Wiesereingebürgerten Türken eingeführt worden.

Wenn du denen an den Karren fahren willst, dann verlange im Rahmen einer Auskunftsanfrage gem. § 9 BMG den Nachweis für die kongolesische Staatsangehörigkeit. Diese wird fehlen und dann kann man die Löschung verlangen.

Auch wenn meine Tochter nicht unter die Optionspflicht fällt? Und, kann die Behörde sagen, das es Beweis genug ist, das der Vater bei ihrer Geburt die kongolesische Staatsangehörigkeit hatte?
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Aras
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Antwort #20 - 16.12.2018 um 14:47:33
 
Was hat die Optionspflicht mit den Auskunftspflichten der Behörde zu tun?

Wenn du das selber so schreibst, dann scheint ja die Speicherung ja nicht ganz so fehlerhaft zu sein. Wenn die aber pauschal mit der Staatsangehörigkeit des Vaters kommen, müssen sie ja dann auch mit dem fremden Gesetz argumentieren. Und wenn deine Tochter über 22 ist, kann sie ja sich auf den Verlust der kongolesischen Staatsangehörigkeit berufen bzw. nicht.

Ansonsten wurde dir schon geraten nach dem 22 Geburtstag zur Botschaft zu gehen und eine Negativbescheinigung zu holen bzw. auszubürgern.
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Haddy
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Antwort #21 - 16.12.2018 um 15:19:12
 
Aras schrieb am 16.12.2018 um 14:02:08:
Ist quasi eine eidesstattliche Versicherung damit man den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit feststellen kann. Ist besonders wegen den Wiesereingebürgerten Türken eingeführt worden.

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Das hat mich etwas irritiert. Klinkt für mich so.....meine Tochter musste unterschreiben, um ihr dann später die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen......sorry.
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