DanielJohn schrieb am 25.11.2018 um 20:11:28:Hallo,
folgende Ausgangssituation:
Ich deutscher Staatsbürger und lebe in Deutschland, meine Freundin aus Nicaragua und lebt noch dort.
Sie wird schwanger von mir.
Ich möchte gerne bei der Geburt dabei sein und die Geburt soll auch in Deutschland stattfinden.
Ich erkenne die Vaterschaft nach 2 monatiger Schwangerschaft (Mutterpass wird beim Jugendamt benötigt) hier in Deutschland an.
Ich möchte dann die Familienzusammenführung, da das zukünftige Kind die deutsche Staatsbürgerschaft erhält.
Kann sie dann die Aufenthaltsgenehmigung bei der deutschen Botschaft in Nicaragua beantragen?
Wenn sie die Aufenthaltsgenehmigung bekommt, ist sie dann gesetzlich Krankenversichert?
Kann sie schwanger als Tourist einreisen und dann die Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland beantragen?
Wenn sie nicht in die gesetzliche krankenversicherung aufgenommen wird, kann sie mit der Aufenthaltsgenehmigung einen Sozialversicherten Job annehmen, dann ist sie ja auch gesetzlich Krankenversichert?
Den Job kann sie ja bis zum 7.Monat ausüben!
Eine andere Möglichkeit wäre dann in DK zu heiraten dann kann sie doch mit in die Familien
KV?
Ist doch ganz einfach
1. Nach Einreise in Dänemark heiraten und in der gesetzlichen GKV mitversichern.
Geht in der Regel innerhalb 1 Woche, die GKV verlangt die Heiratsurkunde
Die
ABH wird dich / deine Frau fragen welchen Aufenthaltstitel denn deine Frau jetzt will ?
2 Optionen, ihr könnt wählen, da verheiratet
- Als Ehefrau (geht nicht da
A1 notwendig)
- über das deutsche Kind
Also
2. Nach Geburt des Kindes den Aufenthalstitel zur Personenfürsorge für das deutsche Kind beantragen.
Damit ist Sie in der gesetzlichen GKV und hat einen gültigen Aufenthaltstitel
Fertig !!!!!!!!!!!!!!!