Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Schwangerschaft Nicht EU (Gelesen: 4.316 mal)
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.389

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangerschaft Nicht EU
Antwort #15 - 27.11.2018 um 04:46:48
 
nixwissen schrieb am 26.11.2018 um 21:35:59:
Sie hat dann aber noch keine AE sondern nur eine FB für die AE zum Kind.

Sie hat dann einen AT in Form des nationalen Visums zur Geburt des deutschen Kindes.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
DanielJohn
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangerschaft Nicht EU
Antwort #16 - 04.12.2018 um 21:25:21
 
Kann man das FZF Visum in Nicaragua beantragen und während des Prüfungsverfahren schon einreisen (mit Touristenvisum)?
Wie lange dauert das Verfahren bis das Visum da ist?

Also für mich ist dies die einzigst sinnvolle Möglichkeit.
Also FZF Visum nach Vaterschaftsanerkennung beantragen, einreisen und heiraten in DK. Und dann in meine GKV!

A1 in Nicaragua zu machen finde ich nicht zielführend, die Sprache relernt man am besten in den Land wo die Sprache gesprochen wird.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.219

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangerschaft Nicht EU
Antwort #17 - 04.12.2018 um 21:53:51
 
DanielJohn schrieb am 04.12.2018 um 21:25:21:
Kann man das FZF Visum in Nicaragua beantragen und während des Prüfungsverfahren schon einreisen (mit Touristenvisum)?


Nein, man muss das Visum ja dort Vorort in den Pass kleben lassen! Also muss man dazu dort sein!
Eine Visafreie Einreise zum dauerhaften Verbleib in Deutschland ist nicht möglich!

DanielJohn schrieb am 04.12.2018 um 21:25:21:
Wie lange dauert das Verfahren bis das Visum da ist?


Das kommt auf viele Parameter an....der Mutter sollte bis zum 7. SS - Monat die Einreise ermöglicht werden...Hochzeit kann da eng werden!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Alacrity
Senior Top-Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 880
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangerschaft Nicht EU
Antwort #18 - 04.12.2018 um 22:19:23
 
Sie kann das nationale Visum zur FZF zum ungeborenen Kind bei unserer Botschaft beantragen und während der Bearbeitung des Antrags als Tourist einreisen.

Wenn das Visum erteilt wird, fliegt sie für einen Tag eben schnell zurück nach Nicaragua, lässt sich den Aufkleber in den Pass machen und reist wieder nach Deutschland.

Heiraten in Dänemark wegen der Versicherung kann sie als Tourist oder mit dem nationalen Visum, das ist egal.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.219

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangerschaft Nicht EU
Antwort #19 - 05.12.2018 um 08:49:32
 
Alacrity schrieb am 04.12.2018 um 22:19:23:
Wenn das Visum erteilt wird, fliegt sie für einen Tag eben schnell zurück nach Nicaragua, lässt sich den Aufkleber in den Pass machen und reist wieder nach Deutschland.


Was für eine schwangere Frau ja auch stressfrei und dazu kostengünstig zu machen ist.... Cool
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.139
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangerschaft Nicht EU
Antwort #20 - 05.12.2018 um 10:16:22
 
Was spricht eigentlich dagegen in Nicaragua zu heiraten? Bis das Visum zur FZF zum ungeborenen Kind bearbeitet ist wird es ja vermutlich etwas dauern. In der Zeit könnte man auch die Unterlagen besorgen, die für die Hochzeit benötigt werden.

Aber würde das was bringen? Das sie kein A1 hat, kann sie nach Einreise keine AE als Ehefrau bekommen. Und kommt sie dann in die gesetzliche KV rein? Dazu muss doch eine AE über mindestens 1 Jahr vorliegen, oder?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
R32
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangerschaft Nicht EU
Antwort #21 - 07.12.2018 um 10:18:02
 
DanielJohn schrieb am 25.11.2018 um 20:11:28:
Hallo,
folgende Ausgangssituation:
Ich deutscher Staatsbürger und lebe in Deutschland, meine Freundin aus Nicaragua und lebt noch dort.
Sie wird schwanger von mir.
Ich möchte gerne bei der Geburt dabei sein und die Geburt soll auch in Deutschland stattfinden.
Ich erkenne die Vaterschaft nach 2 monatiger Schwangerschaft (Mutterpass wird beim Jugendamt benötigt) hier in Deutschland an.
Ich möchte dann die Familienzusammenführung, da das zukünftige Kind die deutsche Staatsbürgerschaft erhält.
Kann sie dann die Aufenthaltsgenehmigung bei der deutschen Botschaft in Nicaragua beantragen?
Wenn sie die Aufenthaltsgenehmigung bekommt, ist sie dann gesetzlich Krankenversichert?
Kann sie schwanger als Tourist einreisen und dann die Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland beantragen?
Wenn sie nicht in die gesetzliche krankenversicherung aufgenommen wird, kann sie mit der Aufenthaltsgenehmigung einen Sozialversicherten Job annehmen, dann ist sie ja auch gesetzlich Krankenversichert?
Den Job kann sie ja bis zum 7.Monat ausüben!

Eine andere Möglichkeit wäre dann in DK zu heiraten dann kann sie doch mit in die Familien KV?


Ist doch ganz einfach

1. Nach Einreise in Dänemark heiraten und in der gesetzlichen GKV mitversichern.

Geht in der Regel innerhalb 1 Woche, die GKV verlangt die Heiratsurkunde


Die ABH wird dich / deine Frau fragen  welchen Aufenthaltstitel denn deine Frau jetzt will ?

2 Optionen, ihr könnt wählen, da verheiratet

- Als Ehefrau (geht nicht da A1 notwendig)

- über das deutsche Kind

Also

2. Nach Geburt des Kindes den Aufenthalstitel zur Personenfürsorge für das deutsche  Kind beantragen.

Damit ist Sie in der gesetzlichen GKV und hat einen gültigen Aufenthaltstitel

Fertig !!!!!!!!!!!!!!!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.139
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangerschaft Nicht EU
Antwort #22 - 07.12.2018 um 14:26:59
 
Was R32 schreibt ist völlig falsch. Wurde bereits groß und breit erklärt warum.

Außerdem: Die Krankenkasse will keine Heiratsurkunde sehen, die will einen Aufenthaltserlaubnis sehen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
R32
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangerschaft Nicht EU
Antwort #23 - 07.12.2018 um 14:41:15
 
lottchen schrieb am 07.12.2018 um 14:26:59:
Was R32 schreibt ist völlig falsch. Wurde bereits groß und breit erklärt warum.

Außerdem: Die Krankenkasse will keine Heiratsurkunde sehen, die will einen Aufenthaltserlaubnis sehen.


Kann sein oder nicht sein, bei unserer GKV  musste nur die Heiratsurkunde vorgelegt werden, den Rest hat die GKV nicht interessiert.... ist aber auch schon mehr als 2 Jahre her

Dann viel Erfolg
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DerRalf
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 247

Northeim, Niedersachsen, Germany
Northeim
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangerschaft Nicht EU
Antwort #24 - 07.12.2018 um 17:02:13
 
lottchen schrieb am 07.12.2018 um 14:26:59:
Außerdem: Die Krankenkasse will keine Heiratsurkunde sehen, die will einen Aufenthaltserlaubnis sehen. 

Nur aus Interesse. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage, hat die Krankenkasse das Recht einen Aufenthaltstitel zu verlangen? Ehepartner ist in Deutschland gemeldet und mit einem Deutschen verheiratet.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.826

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangerschaft Nicht EU
Antwort #25 - 07.12.2018 um 17:21:46
 
Es wird ja gewöhnlicher Aufenthalt oder Wohnsitz erwartet § 30 SGB I. Den kann man mit der AE problemlos nachweisen. Aber es ist natürlich nicht der einzige Nachweis der verlangt werden kann.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Bexx
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 55
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangerschaft Nicht EU
Antwort #26 - 07.12.2018 um 18:01:53
 
Unsere Krankenkasse (BKK Diakonie) will eine Meldebescheinigung und Heiratsurkunde.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.775

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangerschaft Nicht EU
Antwort #27 - 07.12.2018 um 18:02:38
 
DerRalf schrieb am 07.12.2018 um 17:02:13:
Nur aus Interesse. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage, hat die Krankenkasse das Recht einen Aufenthaltstitel zu verlangen?


Hallo,

im Wesentlichen aus §5 Absatz 11 SGB V.

Welche Unterlagen der GKV im Einzelfall genügen, ergibt sich oft vermutlich aus dem Grund, der für den angestrebten Versichrungsschutz maßgeblich ist - Familienversicherung als Ehegatte oder Familienvesicherung als Kind oder "Freiwillige" Versicherung in der GKV, ...

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema