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Einbürgerung bei Arbeitslosigkeit und Weiterbildung/Umschulung (Gelesen: 6.870 mal)
simio
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i4a rocks!


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22.11.2018 um 19:32:55
 
Hallo liebe Forumsteilnehmer,

ich bin noch neu im Forum und hoffe das ihr mir helfen könnt.

Mein Ehemann hat einen Antrag auf Einbürgerung gestellt. Er hat das Zertifikat B1 und den Integrationskurs, Leben in Deutschland, absolviert. Er wird im nächsten Jahr (April 2019) genau 7 Jahre in Deutschland sein. Jedoch hat er kein Studium/Ausbildung in DE gemacht.
Zu unserer privaten/finanziellen Situation: Wir haben Kinder und ich, Deutsche, beziehe Arbeitslosengeld 1.
Der befristete Arbeitsvertag meines Mannes wurde leider nicht verlängert. Falls mein Mann keine Arbeit findet, wird er Arbeitslosengeld 1 (Anspruch 1 Jahr) beziehen.

Meine Frage:
Damit mein Mann seine Jobchancen in DE verbessert, wollte er evtl. einen Sprachkurs B2, mehrmonatige Weiterbildung/2jährige IHK Umschulung während seines Arbeitslosengeld 1 Bezuges machen. Könne diese Weiterbildungen etc. während seines ALG 1 Bezuges auf seinen noch laufenden Einbürgerungsantrag negative Folgen für ihn haben? Kann die Einbürgerung deswegen versagt werden oder in die Länge gezogen werden?


Ich danke euch schon mal für die Hilfe
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deerhunter
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Antwort #1 - 22.11.2018 um 20:15:33
 
Wenn nicht genug verdient wird, kann die Einbürgerung verzögert werden!
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Aras
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Antwort #2 - 22.11.2018 um 20:20:05
 
Nicht nur kann. Die Einbürgerung muss verweigert werden, wenn die Lebensunterhaltsicherung nicht für alle Familienangehörige und auch nicht perspektivisch gesichert ist.

Da ihr beide ALG I bezieht, ist der Lebensunterhalt perspektivisch nicht gesichert. Allein aus diesem Grund müsste die Einbürgerung verweigert werden.

Wenn er nur genug verdient um sich selber zu unterhalten und euer Lebensunterhalt durch das ALG I also ergänzt wird, dann reicht es auch nicht aus, da ihr alle gesicherten Lebensunterhalt benötigt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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simio
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Antwort #3 - 22.11.2018 um 20:51:37
 
Aras schrieb am 22.11.2018 um 20:20:05:
Nicht nur kann. Die Einbürgerung muss verweigert werden, wenn die Lebensunterhaltsicherung nicht für alle Familienangehörige und auch nicht perspektivisch gesichert ist.

Da ihr beide ALG I bezieht, ist der Lebensunterhalt perspektivisch nicht gesichert. Allein aus diesem Grund müsste die Einbürgerung verweigert werden.

Wenn er nur genug verdient um sich selber zu unterhalten und euer Lebensunterhalt durch das ALG I also ergänzt wird, dann reicht es auch nicht aus, da ihr alle gesicherten Lebensunterhalt benötigt.


ich habe gehört, dass ALG 1 Bezug nicht schädlich ist bei einer Einbürgerung ?...

Was bedeutet genug verdienen? Gibt es Einkommensgrenzen für einen 5-Personenhaushalt? (wenn mein Mann Arbeit finden würde)?

In April 2019 ist mein Mann 7 Jahre in Deutschland, er hat den Integrationskurs, Leben in Deutschland, absolviert. Dann würde ja die Anspruchseinbürgerung nach § 10 für ihn gelten. Gibt es bei der Anspruchseinbürgerung §10 andere Voraussetzungen/Bedingungen was das Einkommen (Unterhalt) der ganzen Familie betrifft?

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simio
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Antwort #4 - 22.11.2018 um 21:05:51
 
deerhunter schrieb am 22.11.2018 um 20:15:33:
Wenn nicht genug verdient wird, kann die Einbürgerung verzögert werden!


Gibt es irgendwelche offiziellen Einkommensgrenzen(in den Verwaltungsvorschriften o. in der Behörde selber?) für einen 5-Personenhaushalt?

Mein Mann würde nächstes Jahr im April (7 Jahre Aufenthalt + Integrationskurs) nach § 10 Anspruchseinbürgerung eingeordnet werden.
Wie hoch sollte bei der Anspruchseinbürgerung §10 monatlich das Bruttoeinkommen für die ganze Famile sein?




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deerhunter
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Antwort #5 - 22.11.2018 um 21:08:24
 
simio schrieb am 22.11.2018 um 20:51:37:
Was bedeutet genug verdienen? Gibt es Einkommensgrenzen für einen 5-Personenhaushalt? (wenn mein Mann Arbeit finden würde)?


Ja gibt es..mal in einen H4 Rechner schauen! Der LU muss sichergestellt sein! Hier kann es normal keine Einbürgerung geben!
Der Regelbedarf bei 5 Personen dürfte sich so bei ca. 1.600 € + Miete + Nebenkosten bewegen (je nach Alter der Kinder).....also mal rechnen!

http://biallo.sueddeutsche.de/tz/sueddeutsche2/Soziales/ALG2rechner.php
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Aras
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Antwort #6 - 22.11.2018 um 21:22:56
 
simio schrieb am 22.11.2018 um 20:51:37:
ich habe gehört, dass ALG 1 Bezug nicht schädlich ist bei einer Einbürgerung ?...

Ja, wenn bspw. der gesamte Familienunterhalt bereits durch ein Einkommen ausreichend gesichert ist, dann kann der andere Ehegatte auch ALG I beziehen und es wäre für die Einbürgerung belanglos.

simio schrieb am 22.11.2018 um 20:51:37:
Was bedeutet genug verdienen? Gibt es Einkommensgrenzen für einen 5-Personenhaushalt? (wenn mein Mann Arbeit finden würde)?

Soviel verdienen, sodass kein Anspruch auf ALG II bestehen würde. Also 2x Regelbedarf für Paare und 3 x entsprechender Regelbedarf für die Kinder je nach Altersgruppe + Miete + Freibetrag.

simio schrieb am 22.11.2018 um 20:51:37:
In April 2019 ist mein Mann 7 Jahre in Deutschland, er hat den Integrationskurs, Leben in Deutschland, absolviert. Dann würde ja die Anspruchseinbürgerung nach § 10 für ihn gelten. Gibt es bei der Anspruchseinbürgerung §10 andere Voraussetzungen/Bedingungen was das Einkommen (Unterhalt) der ganzen Familie betrifft?

Nein,

§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 lautet ja gerade

Zitat:
den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann oder deren Inanspruchnahme nicht zu vertreten hat,


Es muss gerade der Lebensunterhalt für den Einbürgerungsbewerber und die Familienangehörige perspektivisch gesichert sein.
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Antwort #7 - 22.11.2018 um 21:54:57
 
deerhunter schrieb am 22.11.2018 um 21:08:24:
Ja gibt es..mal in einen H4 Rechner schauen! Der LU muss sichergestellt sein! Hier kann es normal keine Einbürgerung geben!
Der Regelbedarf bei 5 Personen dürfte sich so bei ca. 1.600 € + Miete + Nebenkosten bewegen (je nach Alter der Kinder).....also mal rechnen!

http://biallo.sueddeutsche.de/tz/sueddeutsche2/Soziales/ALG2rechner.php


Sind die 1600 Euro in brutto oder netto gemeint? Die Nebenkosten, die sie angeführt haben sind ein Teil der Miete?
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Antwort #8 - 22.11.2018 um 22:43:00
 
Aras schrieb am 22.11.2018 um 21:22:56:
Ja, wenn bspw. der gesamte Familienunterhalt bereits durch ein Einkommen ausreichend gesichert ist, dann kann der andere Ehegatte auch ALG I beziehen und es wäre für die Einbürgerung belanglos.

Soviel verdienen, sodass kein Anspruch auf ALG II bestehen würde. Also 2x Regelbedarf für Paare und 3 x entsprechender Regelbedarf für die Kinder je nach Altersgruppe + Miete + Freibetrag.

Nein,

§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 lautet ja gerade


Es muss gerade der Lebensunterhalt für den Einbürgerungsbewerber und die Familienangehörige perspektivisch gesichert sein.


Irgendwo habe ich gelesen /(bin mir nicht mehr sicher), dass bei Einbürgerung nach §9 die Bedingungen strenger sind als bei §10. Es geht bei § 9 um die dauerhafte[/b] Unterhaltssicherung, also wie Sie es nennen perspektivisch, gesichert werden muss.

Aber bei der Einbürgerung nach §10 muss der Unterhalt nicht dauerhaft gesichert sein, sondern es reicht wenn man arbeitet und kein ALG 2 bezieht?




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Antwort #9 - 22.11.2018 um 22:47:37
 
Dann kommt die Einbürgerungsbehörde mit OVG Berlin Brandenburg 5 M 40.09

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/279b/bs...
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Antwort #10 - 25.11.2018 um 18:09:15
 
Könnte mir jemand helfen und mir meine Frage beantworten, die ich schon Deerhunter gestellt habe, die aber unbeantwortet blieb.

Laut Information von Deerhunter gibt es eine Einkommensgrenze bei 5 Personenhaushalt, Regelbedarf: 1600 Euro + Miete + Nebenkosten.
Meine Frage: Sind die 1600 Euro brutto oder netto?

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Antwort #11 - 25.11.2018 um 18:35:46
 
simio schrieb am 25.11.2018 um 18:09:15:
Meine Frage: Sind die 1600 Euro brutto oder netto?

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Antwort #12 - 25.11.2018 um 18:49:21
 
Erstens hat deerhunter das als Etwa-Wert bezeichnet, es hängt tatsächlich vom Alter der Kinder ab.
Sind die alle von 14 bis 18 Jahren alt, ist der Wert schon 1738 EUR im 2018.

Und ich gehe davon aus, dass dieser Wert netto vorhanden sein muss.
Schau mal: https://www.hartziv.org/regelbedarf.html
Zitat:
Der Regelsatz deckt den laufenden und einmaligen Bedarf für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom (ohne Heizung) und für die Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch für Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben.

Entsprechend sind die Abzüge vom Brutto nicht Bestandteil des Regelsatzes - der muss netto vorhanden sein.
Und die Miet-Nebenkosten außer Strom auch nicht.

Das kann man nebenbei problemlos mit Google herausfinden, nicht jede Frage muss hier gestellt werden  Zwinkernd
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„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #13 - 25.11.2018 um 18:53:10
 
Saxonicus schrieb am 25.11.2018 um 18:35:46:
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Antwort #14 - 25.11.2018 um 19:54:35
 
Petersburger schrieb am 25.11.2018 um 18:49:21:
Erstens hat deerhunter das als Etwa-Wert bezeichnet, es hängt tatsächlich vom Alter der Kinder ab.
Sind die alle von 14 bis 18 Jahren alt, ist der Wert schon 1738 EUR im 2018.

Und ich gehe davon aus, dass dieser Wert netto vorhanden sein muss.
Schau mal: https://www.hartziv.org/regelbedarf.html
Entsprechend sind die Abzüge vom Brutto nicht Bestandteil des Regelsatzes - der muss netto vorhanden sein.
Und die Miet-Nebenkosten außer Strom auch nicht.

Das kann man nebenbei problemlos mit Google herausfinden, nicht jede Frage muss hier gestellt werden  Zwinkernd


danke für die Info.

Also ich habe jetzt einen Regelbedarf von 1613 Euro ausgerechnet: 3 Kinder: 3 Jahre, 7 Jahre und 12 Jahre +2x Regelbedarf für Paare

Mein Mann verdient 1300 Netto + 1000 Euro (mein ALG 1) +500 Miete warm.
Ist der Verdienst jetzt zu wenig oder okay für § 9 Ehegatteneinbürgerung?
Oder soll mein Mann lieber den Einbürgerungsantrag bei der Behörde zurückstellen und ca. 5 Monate warten bis er  für § 10 Anspruchseinbürgerung qualifiziert ist, da er dann 7 Jahre in Deutschland ist (Integrationskurs hat er)
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