Virage_x schrieb am 20.11.2018 um 16:51:12:1. Wisst ihr ob ich ein Ehefähigkeitszeugnis brauche für die Hochzeit im Iran? (Wird ja zb. auch nicht benötigt für eine Hochzeit in Dänemark)
Da ich selber noch nie im Iran und wahrscheinlich auch in Zukunft nicht als Deutscher im Iran heiraten werde, bleibt mir das verschlossen.
Virage_x schrieb am 20.11.2018 um 16:51:12:. Werde ich Probleme bekommen bei meinem örtlichen Standesamt die Ehe einzutragen? (Sollte doch eigentlich möglich sein, da auch Ehen aus Dänemark dort anerkannt werden)
Im Ehevertrag und in der Shenasnameh steht nix bezüglich Ehefähigkeitszeugnis. Das Standesamt kann auch nicht die Anerkennung verweigern, da im iranischen Zivilgesetzbuch auch nix bezüglich deutscher Ehefähigkeitszeugnissen geschrieben steht.
Virage_x schrieb am 20.11.2018 um 16:51:12:3. Nachweis der finanziellen Situation des Mannes und notarielle Verpflichtungserklärung des Mannes zur Übernahme der Unterhaltskosten für die Frau und minderjährigen Kinder. Was ist hiermit genau gemeint? Welche Dokumente sind gefordert und wer soll die beglaubigen?
Offen gesagt verstehe ich diesen Punkt selber nicht. So ergibt sich die Verpflichtung für den Unterhalt der Frau zu sorgen ja quasi aus dem Gesetz. Und islamischen Recht sind Kinder quasi-Eigentum des Vaters. Warum sollst du dich verpflichten für den Unterhalt fremder Kinder aufzukommen? Nunja. Wenn dann wird wohl das iranische Innenministerium eine Erklärung vor einem iranischen Notariat wollen.
Virage_x schrieb am 20.11.2018 um 16:51:12:4. Ich habe Dokumente wie Erweitere Meldebescheinigung, Internationale Geburtsurkunde, Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, Führungszeugnis usw. schon alle besorgt. Müssen diese Dokumente noch irgendwie weiter beglaubigt werden?
Ja, aber da ich bis jetzt selber keine Urkunden legalisieren musste. Muss aber demnächst selber checken. Für den Iran gilt aber das Legalisationsersatzverfahren. So werden die Urkunden hier übersetzt und vom deutschen Gericht die Echtheit der Übersetzung beglaubigt und dann die Übersetzung von der iranischen Botschaft beglaubigt.
Virage_x schrieb am 20.11.2018 um 16:51:12:5. Müssen alle Dokumente zwingend in Farsi übersetzt werden und das von einem amtlich beglaubigten Übersetzer?
Glaub bis auf die internationale Geburtsurkunde ja.
Aber frag lieber selber nochmal konkret nach.