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Eheschließung zwischen Iranerin und Deutschen im Iran (Gelesen: 2.728 mal)
Virage_x
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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20.11.2018 um 16:51:12
 
Hallo zusammen,

nach längeren stillen Mitlesen und Verfolgen von einigen Themen habe ich mich jetzt auch angemeldet um hoffentlich ein wenig Rat zu meinem Thema zu bekommen.

Ich habe mich bei meiner letzten Reise in den Iran mit meiner Freundin verlobt und den Segen der Eltern erhalten.

Jetzt planen wir möglichst bald die Hochzeit im Iran. Wir haben schon das iranische Heiratsnotariat (sabt-e esdewadj) sowie das Innenministerium kontaktiert.

Des Weiteren habe ich mir natürlich Informationen von der Deutschen Botschaft in Teheran eingeholt.

Jetzt kommen wir auch zu meinem Problem. Die Aussagen der Botschaft sind anders als die Aussagen des Heiratsnotariat und Innenministerium in Iran.

Zitat Deutsche Botschaft in Teheran zur Anmeldung beim Innenministerium:
"Zur Beantragung der Genehmigung werden nach Kenntnis der Botschaft folgende Unterlagen
verlangt:
1. gemeinsamer Formantrag der Verlobten
2. für den Mann:
 Original und zwei Kopien des Reisepasses, der Geburtsurkunde und der Arbeitserlaubnis
 Bescheinigung über Konvertierung zum Islam, falls die Frau dem muslimischen Glauben
angehört, der Mann jedoch bislang nicht
 Nachweis der finanziellen Situation des Mannes und notarielle Verpflichtungserklärung
des Mannes zur Übernahme der Unterhaltskosten für die Frau und minderjährigen Kinder
 Ehefähigkeitszeugnis des zuständigen deutschen Standesamts (am Wohnsitzort oder am
letzten Wohnsitzort in Deutschland), übersetzt und legalisiert von der zuständigen
iranischen Auslandsvertretung in Deutschland
 polizeiliches Führungszeugnis
 legalisiertes Scheidungsurteil, falls geschieden
 sechs Passbilder
3. für die Frau:
 Original und zwei Kopien des Reisepasses und des Personalausweises (alle Seiten)
 notarielle Erlaubnis des Vaters zur Eheschließung oder Scheidungsurkunde, falls
geschieden
 acht Passbilder"



Zitat Botschaft für die geforderten Dokumente beim Heiratsnotariat:
"1. Shenasnameh und Kart-e Melli des iranischen Staatsangehörigen
2. deutscher Reisepass des deutschen Staatsangehörigen mit gültigem Aufenthaltstitel (Kopie
aller Seiten)
3. acht Passbilder beider Verlobten (3*4, Frauen mit Kopftuch)
4. Gesundheitszeugnis eines iranischen Labors für beide Ehepartner
5. Ehefähigkeitszeugnis des deutschen Ehepartners (ausgestellt vom zuständigen deutschen
Standesamt, übersetzt und legalisiert durch die iranische Vertretung in Deutschland)"




Besonders der Punkt mit dem Ehefähigkeitszeugnis macht mich stutzig. Wir haben bei dem Innenministerium sowie Heiratsnotariat nachgefragt und diese haben davon noch nie etwas gehört. So etwas gibt es in Iran nicht. Natürlich wäre die Besorgung eines Ehefähigkeitszeugnis mit erheblichen Aufwand verbunden, welcher Zeit und Geld kostet, den ich mir am liebsten sparen würde. Laut Aussage von Iranischen Notariat und Innenministerium wird dieses nicht benötigt und eine Hochzeit kann stattfinden.

Meine Fragen:
1. Wisst ihr ob ich ein Ehefähigkeitszeugnis brauche für die Hochzeit im Iran? (Wird ja zb. auch nicht benötigt für eine Hochzeit in Dänemark)
2. Werde ich Probleme bekommen bei meinem örtlichen Standesamt die Ehe einzutragen? (Sollte doch eigentlich möglich sein, da auch Ehen aus Dänemark dort anerkannt werden)
3.  Nachweis der finanziellen Situation des Mannes und notarielle Verpflichtungserklärung des Mannes zur Übernahme der Unterhaltskosten für die Frau und minderjährigen Kinder. Was ist hiermit genau gemeint? Welche Dokumente sind gefordert und wer soll die beglaubigen?
4. Ich habe Dokumente wie Erweitere Meldebescheinigung, Internationale Geburtsurkunde, Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, Führungszeugnis usw. schon alle besorgt. Müssen diese Dokumente noch irgendwie weiter beglaubigt werden?
5. Müssen alle Dokumente zwingend in Farsi übersetzt werden und das von einem amtlich beglaubigten Übersetzer?


Vielen Dank erst einmal. Ich bin für jegliche Hilfe und Anregungen gerne offen!
Ich freue mich von Euch zu hören.

Viele Grüße,
Virage
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Antwort #1 - 20.11.2018 um 21:51:41
 
Virage_x schrieb am 20.11.2018 um 16:51:12:
1. Wisst ihr ob ich ein Ehefähigkeitszeugnis brauche für die Hochzeit im Iran? (Wird ja zb. auch nicht benötigt für eine Hochzeit in Dänemark)

Da ich selber noch nie im Iran und wahrscheinlich auch in Zukunft nicht als Deutscher im Iran heiraten werde, bleibt mir das verschlossen.

Virage_x schrieb am 20.11.2018 um 16:51:12:
. Werde ich Probleme bekommen bei meinem örtlichen Standesamt die Ehe einzutragen? (Sollte doch eigentlich möglich sein, da auch Ehen aus Dänemark dort anerkannt werden)

Im Ehevertrag und in der Shenasnameh steht nix bezüglich Ehefähigkeitszeugnis. Das Standesamt kann auch nicht die Anerkennung verweigern, da im iranischen Zivilgesetzbuch auch nix bezüglich deutscher Ehefähigkeitszeugnissen geschrieben steht.

Virage_x schrieb am 20.11.2018 um 16:51:12:
3.  Nachweis der finanziellen Situation des Mannes und notarielle Verpflichtungserklärung des Mannes zur Übernahme der Unterhaltskosten für die Frau und minderjährigen Kinder. Was ist hiermit genau gemeint? Welche Dokumente sind gefordert und wer soll die beglaubigen?

Offen gesagt verstehe ich diesen Punkt selber nicht. So ergibt sich die Verpflichtung für den Unterhalt der Frau zu sorgen ja quasi aus dem Gesetz. Und islamischen Recht sind Kinder quasi-Eigentum des Vaters. Warum sollst du dich verpflichten für den Unterhalt fremder Kinder aufzukommen? Nunja. Wenn dann wird wohl das iranische Innenministerium eine Erklärung vor einem iranischen Notariat wollen.

Virage_x schrieb am 20.11.2018 um 16:51:12:
4. Ich habe Dokumente wie Erweitere Meldebescheinigung, Internationale Geburtsurkunde, Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, Führungszeugnis usw. schon alle besorgt. Müssen diese Dokumente noch irgendwie weiter beglaubigt werden?


Ja, aber da ich bis jetzt selber keine Urkunden legalisieren musste. Muss aber demnächst selber checken. Für den Iran gilt aber das Legalisationsersatzverfahren. So werden die Urkunden hier übersetzt und vom deutschen Gericht die Echtheit der Übersetzung beglaubigt und dann die Übersetzung von der iranischen Botschaft beglaubigt.

Virage_x schrieb am 20.11.2018 um 16:51:12:
5. Müssen alle Dokumente zwingend in Farsi übersetzt werden und das von einem amtlich beglaubigten Übersetzer?

Glaub bis auf die internationale Geburtsurkunde ja.

Aber frag lieber selber nochmal konkret nach.
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Antwort #2 - 22.11.2018 um 11:31:32
 
Danke @Aras . Du hast mir schon einmal sehr geholfen, du bist echt ein Segen für dieses Forum.

Falls noch weitere Personen Informationen zu den Themen haben würde ich mich auch sehr über ihre Meinung freuen.

Ich hätte noch ein paar weitere Fragen die sich in der Zwischenzeit ergeben haben. Ich hoffe Ihr könnt mir dabei helfen Smiley

Aras schrieb am 20.11.2018 um 21:51:41:
Im Ehevertrag und in der Shenasnameh steht nix bezüglich Ehefähigkeitszeugnis. Das Standesamt kann auch nicht die Anerkennung verweigern, da im iranischen Zivilgesetzbuch auch nix bezüglich deutscher Ehefähigkeitszeugnissen geschrieben steht. 


Nachdem ich die iranische Eheurkunde erhalten habe, welches wären dann die nächsten erforderlichen Schritte um die Ehe in Deutschland zu registrieren?

Aras schrieb am 20.11.2018 um 21:51:41:
Offen gesagt verstehe ich diesen Punkt selber nicht. So ergibt sich die Verpflichtung für den Unterhalt der Frau zu sorgen ja quasi aus dem Gesetz. Und islamischen Recht sind Kinder quasi-Eigentum des Vaters. Warum sollst du dich verpflichten für den Unterhalt fremder Kinder aufzukommen? Nunja. Wenn dann wird wohl das iranische Innenministerium eine Erklärung vor einem iranischen Notariat wollen.


Sie und ich haben weder Kinder und wir waren auch noch nicht verheiratet. Meine Frage ist hier eher, welches Dokument ist genau damit gemeint? Werde ich dieses in Iran unterzeichnen müssen? (Ich will nur vermeiden, dass ich kein Dokument vergesse aus Deutschland mitzubringen). Hat hier einer von den freundlichen Nutzern ggf. Erfahrung damit?

Aras schrieb am 20.11.2018 um 21:51:41:
Ja, aber da ich bis jetzt selber keine Urkunden legalisieren musste. Muss aber demnächst selber checken. Für den Iran gilt aber das Legalisationsersatzverfahren. So werden die Urkunden hier übersetzt und vom deutschen Gericht die Echtheit der Übersetzung beglaubigt und dann die Übersetzung von der iranischen Botschaft beglaubigt. 


Mein Verständnis ist, dass ich die erforderlichen Dokumente in Farsi von einem amtlich beglaubigten Übersetzer, übersetzen lasse (welcher dann seine Beglaubigung auf die Übersetzung setzt) und damit zu der iranischen Botschaft in Frankfurt fahre zur Legalisierung. Ist das so korrekt? Von welchen der Dokumenten wird eine Übersetzung benötigt / Legalisierung?

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Antwort #3 - 22.11.2018 um 11:49:30
 
Virage_x schrieb am 22.11.2018 um 11:31:32:
Nachdem ich die iranische Eheurkunde erhalten habe, welches wären dann die nächsten erforderlichen Schritte um die Ehe in Deutschland zu registrieren?


Zitat:
Eine in Iran nach iranischen Gesetzen geschlossene und registrierte Ehe wird im Regelfall von den deutschen Behörden unproblematisch anerkannt. Religiöse Zeitehen sind allerdings nach den deutschen Gesetzen nicht gültig. Als Nachweis für die Eheschließung ist die legalisierte deutsche Übersetzung der iranischen Heiratsurkunde ausreichend.
https://teheran.diplo.de/ir-de/service/-/1906184

Also du musst dir eine legalisierte deutsche Übersetzung (https://teheran.diplo.de/blob/2086040/6c43e4a3f1fe22d5c3c3474c8b8e97fb/merkblatt...) der Urkunde besorgen. Und damit gehst du dann zu deiner Meldebehörde und lässt deinen Familienstand im Melderegister ändern.

Solltest du eine deutsche Heiratsurkunde wollen (nicht notwendig), dann musst du dich an dein Standesamt wenden. Hinweise dazu findest du auch auf der ersten von mir verlinkten Seite.

Zu deinen anderen Fragen habe ich leider keine Antwort.
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Antwort #4 - 22.11.2018 um 12:45:50
 
Virage_x schrieb am 22.11.2018 um 11:31:32:
Mein Verständnis ist, dass ich die erforderlichen Dokumente in Farsi von einem amtlich beglaubigten Übersetzer, übersetzen lasse (welcher dann seine Beglaubigung auf die Übersetzung setzt) und damit zu der iranischen Botschaft in Frankfurt fahre zur Legalisierung. Ist das so korrekt? Von welchen der Dokumenten wird eine Übersetzung benötigt / Legalisierung?


Hab jetzt mal bei der iranischen Botschaft Berlin geschaut. So ganz stimmt deine Ausführung wohl nicht. So wie ich es verstehe gehst du mit deiner Übersetzung zum Landgericht und dann zur iranischen Botschaft.

http://de.berlin.mfa.ir/index.aspx?fkeyid=&siteid=430&pageid=36327
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Antwort #5 - 22.11.2018 um 14:57:30
 
Virage_x schrieb am 22.11.2018 um 11:31:32:
Mein Verständnis ist, dass ich die erforderlichen Dokumente in Farsi von einem amtlich beglaubigten Übersetzer, übersetzen lasse (welcher dann seine Beglaubigung auf die Übersetzung setzt) und damit zu der iranischen Botschaft in Frankfurt fahre zur Legalisierung. Ist das so korrekt? 

Nein so läuft das nicht.

Wenn Du im Iran geheiratet hast, muss die Heiratsurkunde von der dortigen deutschen Vertretung legalisiert werden, damit sie im  deutschen Rechtsverkehr verwendet werden kann. Die iranische Vertretung in Deutschland hat damit nichts zu tun.

Selbstverständlich muss sie dafür auch auf Deutsch übersetzt werden. Inwieweit dazu ein in Deutschland ansässiger vereidigter Übersetzer notwendig sein sollte, müsstest Du vorher erfragen (besser ist es auf jeden Fall).
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Antwort #6 - 22.11.2018 um 15:22:38
 
Es ist offen gesagt bissl befremdlich die ganzen Falschinformationen zu lesen. Saxonicus schreibt vollkommen falsches.

Da ich bis jetzt deutsche Urkunden nur im Rahmen der freien richterlichen Beweiswürdigung habe anerkennen können, fehlt mir bissl die Information wie es regulär geht.

Deutsche Urkunden müssen von einem ermächtigten Übersetzer übersetzt werden. Dann muss die Übersetzung vom deutschen Gericht bestätigt werden. Ob man es dann zum BVA nach Köln  schicken muss oder nicht, weiß ich nicht.  Aber wenn derRalf das meint dass die Beglaubigung vom LG ausreicht, dann ist es  wohl so. Dann zur iranischen Auslandsvertretung und iranischen Stempel auf die Übersetzung! Fertig ist die Urkunde.

Genauso der iranische Ehevertrag. Man geht zum iranischen Übersetzer und lässt den Vertrag übersetzen. Man zahlt noch bissl was drauf und der Übersetzer schickt es zur Justizverwaltung und anschließend zum iranischen Außenministerium. Dann holt man nach paar Tagen die Übersetzung mit allen notwendigen iranischen Stempeln beim Übersetzer ab. Damit geht man zur Deutschen Botschaft in Teheran und lässt sich auf der Übersetzung die Legalisationsvermerke anbringen.
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Antwort #7 - 22.11.2018 um 15:48:32
 
Nun wir sollten hier zwei Sachen unterscheiden und ich denke da ist Saxonicus durcheinander gekommen.

Wir haben hier einmal, die Ersatzlegalisation von deutschen Urkunden, damit sie im Iran anerkannt werden (siehe mein Post 4). Und wir haben die Ersatzlegalisation der iranischen Hochzeitsurkunde damit sie in Deutschland anerkannt wird (siehe mein Post 3).

Aras schrieb am 22.11.2018 um 15:22:38:
Deutsche Urkunden müssen von einem ermächtigten Übersetzer übersetzt werden. Dann muss die Übersetzung vom deutschen Gericht bestätigt werden. Ob man es dann zum BVA nach Kölnschicken muss oder nicht, weiß ich nicht.Aber wenn derRalf das meint dass die Beglaubigung vom LG ausreicht, dann ist eswohl so. Dann zur iranischen Auslandsvertretung und iranischen Stempel auf die Übersetzung! Fertig ist die Urkunde.

Ob dies so stimmt kann ich nicht sagen. Ich beziehe mich hier auf die Webseite der iranischen Botschaft Berlin. Ich würde anstelle vom TS zur Sicherheit mal eine Mail an die Botschaft schichen. Bzw. so wie ich gesehen habe, will er sich ja an das Konsulat in Frankfurt wenden, dann sollte er dort per Mail nachfragen. Das was ich verlinkt habe, finde ich schon etwas befremdlich, weil alle Preise sich nur auf wirtschaftliche Sachen beschränkt. Ich bin halt auf Legalisation gegangen und bekam dann dies. Also lieber nachfragen bei der Botschaft bzw. Konsulat. Virage_x es wäre nett, wenn du informieren würdest, wie die Auskunft war.
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Antwort #8 - 22.11.2018 um 16:28:47
 
Aras schrieb am 22.11.2018 um 15:22:38:
Es ist offen gesagt bissl befremdlich die ganzen Falschinformationen zu lesen. Saxonicus schreibt vollkommen falsches.

Genau so ist es bei meiner Eheschließung aber gelaufen. Das war zwar nicht im Iran, aber inzwischen konnte ich in Erfahrung bringen, dass es in anderen Ländern ebenso gelaufen ist und auch immer noch so läuft.

Wenn das im Iran anders gehandhabt werden sollte, dann ist das eben so. Damit hatte ich nicht gerechnet, weil ich davon ausgegangen bin, dass das Verfahren überall gleich ist.
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Antwort #9 - 22.11.2018 um 17:26:48
 
Ich vermute ja auch eher, dass die Bestätigung der Übersetzung von dem Gericht erfolgen muss, von dem der Übersetzer die Ermächtigung hat. Übersetzer in Berlin haben ihre Ermächtigung vom Landgericht. Aber da ich demnächst deutsche Unterlagen tatsächlich anerkennen lassen muss, kann ich morgen sowieso bei der Landesdirektion Sachsen nachfragen wie es hier in Leipzig ist.


DerRalf schrieb am 22.11.2018 um 15:48:32:
Das was ich verlinkt habe, finde ich schon etwas befremdlich, weil alle Preise sich nur auf wirtschaftliche Sachen beschränkt. 


Beglaubigung von nicht-Handelsdokumenten kann man unter "هزينه متعلق به اسناد غير تجاري" auf der Seite finden http://berlin.mfa.ir/index.aspx?fkeyid=&siteid=10&pageid=39059

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Antwort #10 - 22.11.2018 um 17:56:16
 
Aras schrieb am 22.11.2018 um 17:26:48:
Beglaubigung von nicht-Handelsdokumenten kann man unter "هزينه متعلق به اسناد غير تجاري" auf der Seite finden

Gibt es das auch in Deutsch oder bin ich zu dumm es zu finden?
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Antwort #11 - 22.11.2018 um 20:38:53
 
Nein, gibt es nicht auf deutsch. Sonst hätte ich das entsprechend gepostet
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Antwort #12 - 29.11.2018 um 15:59:02
 
Hallo zusammen,

ich wollte mich jetzt auch noch einmal melden um Informationen zu teilen, die ggf. von weiteren Heiratswütigen gebraucht werden können.

Ich habe mich mit der Iranischen Botschaft in Frankfurt auseinandergesetzt. Die Aussage von dem freundlichen Herren war wie folgt:"Bringen sie einfach vorbei was sie wollen und wir legalisieren alles".

Diese Aussage hat mich nicht ganz so zufrieden gestellt, da ich den legalen Weg gehen möchte und nicht irgendwie mittendrin feststellen muss, dass eine Beglaubigungsstufe fehlt.

Ich habe mich also mit einem Anwalt abgestimmt und dieser hat folgende Anleitung gegeben um Geburtsurkunde, Erweitere Meldebescheinigung und Führungszeugnis legalisieren zu lassen.

1 Schritt: Dokument anfordern mit Belaubigung von der jeweiligen Behörde, die das Dokument ausstellt (Achtung man muss beim Führungszeugnis explizit darauf hinweisen, dass es beglaubigt sein soll. Ich hatte es nicht überprüft und durfte zwei mal rennen).

2 Schritt: Mit den Dokumenten zur Bezirksregierung gehen um eine Vorbeglaubigung zu bekommen (Das war bei mir so der Fall, da ich aus NRW komme. Das ist aber von Bundesland zu Bundesland verschieden. Eine Auflistung der Bundesländer und die zustellige Behörde, stelle ich im Anhang zur Verfügung.

3 Schritt: Mit den Dokumenten zum Bundesverwaltungsamt, welches im Autrag für das Auswärtige Amt eine Überbeglaubigung durchführt (Kosten = 25€ pro Dokument)

4 Schritt: Mit den Dokumenten zur iranischen Botschaft um diese legalisieren zu lassen (Kosten = 54€ pro Dokument)


Ein weiterer wichtiger Punkt. Die Dokumente müssen von einem amtlich geprüften Übersetzer in die Zielsprache übersetzt werden. Ich habe mich an das Landgericht Köln gewandt, welche mir die Texte direkt übersetzt und beglaubigt haben.

Zum Islam übertreten kann man sehr leicht. Dafür habe ich das Zentrum der islamischen Kultur Frankfurt kontaktiert. Nach einer Spende von 10 Euro, einer kurzen Vorsprache mit ausgefüllten Antrag, habe ich meine Bescheinigung erhalten.

Ich hoffe diese Infos können dem einen oder anderen helfen.

Das einzige was mir nur noch Bauchschmerzen macht ist das Ehefähigkeitszeugnis. Ich habe immer noch keine klare Aussage ob dieses gefordert wird oder nicht (Die Botschaft schreibt "ja", schon klar, aber verschiedene anderen Quellen sagen nein). Ich hoffe hier kann mir irgendwer noch weitere Infos geben.

Viele Grüße
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Antwort #13 - 01.12.2018 um 23:13:18
 


Aras schrieb am 22.11.2018 um 15:22:38:
Deutsche Urkunden müssen von einem ermächtigten Übersetzer übersetzt werden. Dann muss die Übersetzung vom deutschen Gericht bestätigt werden. Ob man es dann zum BVA nach Köln  schicken muss oder nicht, weiß ich nicht.  Aber wenn derRalf das meint dass die Beglaubigung vom LG ausreicht, dann ist es  wohl so. Dann zur iranischen Auslandsvertretung und iranischen Stempel auf die Übersetzung! Fertig ist die Urkunde.


Hier bin ich übrigens meine Grenzen gestoßen. Ich habe die original Dokumente sogar mit Stempel vom BVA übersetzen lassen ( auch der Stempel übersetzt wurde), und vom OLG beglaubigen lassen. Die Iranische Botschaft hat sich jedoch absolut geweigert Übersetzungen (egal wie anerkannt) zu beglaubigen.  Die Aussage war, nur originale Dokumente können legalisiert werden. Der normale Weg (laut aussage von der iranischen Botschaft) ist, die original Dokumente legalisieren zu lassen und diese im Iran übersetzen zu lassen um vom iranischen Außenministerium beglaubigen zu lassen. Ob diese Aussage korrekt ist oder nicht, kann ich nicht bestätigen. Mir wurde jedoch die Legalisierung von Übersetzungen abgelehnt.
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Antwort #14 - 02.12.2018 um 00:28:11
 
Merkwürdig. Das muss wohl wenn, dann eine neue Verwaltungspraxis sein. Also die müssen es wohl vor ca. 6-12 Monaten geändert haben. Wenn die die Verwaltungspraxis geändert haben, dann muss ich sagen, dass es wirklich besser geworden ist. Das mit den Übersetzern war nämlich immer ultra-nervig.
Deine Übersetzungen müssen nicht umsonst gewesen sein. Womöglich gibt es auch Übersetzer im Iran, die einfach den Text als Vorlage nehmen und sich so die Arbeit sparen und dann die Übersetzung günstiger rausgeben.

Ich muss demnächst das Scheidungsurteil meiner Mutter legalisieren lassen und hätte auch die Übersetzung legalisieren lassen. Jetzt muss ich selber erstmal herausfinden wie das genau ist.



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