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Vaterschaftsanerkennung Jugendamt (Gelesen: 5.653 mal)
traute
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24.10.2018 um 09:25:04
 
Es wird immer komplizierter, und die Geschichte der eritreischen Flüchtlingsfamilie weitet sich aus.

Trennung der Eltern auf der Flucht im Sudan. Mutter flieht allein mit Baby und schwanger nach DE. 2. Kind in DE geboren. Eltern sind nach eritreischem Recht standesamtlich registriert verheiratet. Jugendamt will Vaterschaftsanerkennung.
Standesamtliche Heiratsurkunde wird beim lokalen Standesamt nicht anerkannt. Das gibt der Beamte nicht schriftlich. Im Gegenteil, er redet von einer Überprüfung durch einen Vertrauensanwalt in Eritrea. Die dt. Botschaft in Asmara macht keine Legalisierungen mehr.  Mal abgesehen davon mußte doch die dt. Botschaft in Khartoum zuständig sein. Auch die macht keine Legalisierungen mehr.

Muß unter solchen Umständen eine Vaterschaftsanerkennung gemacht werden? Läuft die Antragstellung über Amtshilfe beim Jugendamt? Oder kann die Mutter bei einem Notar eine eidesstattliche Erklärung abgeben, und dann??? Wer schickt diese wohin?
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Antwort #1 - 24.10.2018 um 09:49:29
 
traute schrieb am 24.10.2018 um 09:25:04:
Mal abgesehen davon mußte doch die dt. Botschaft in Khartoum zuständig sein.


Warum sollte die Botschaft im Sudan zuständig sein, wenn es um die Überprüfung der Heiratsurkunde aus Eritrea geht? So wie ich dich verstanden habe, haben die beide in Eritrea geheiratet.

Die Vaterschaft kann nur der Vater anerkennen. Wo ist er? Immer noch im Sudan?
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Antwort #2 - 24.10.2018 um 10:07:03
 
traute schrieb am 24.10.2018 um 09:25:04:
Im Gegenteil, er redet von einer Überprüfung durch einen Vertrauensanwalt in Eritrea. Die dt. Botschaft in Asmara macht keine Legalisierungen mehr. 

https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2018/05/Familiennachzug-aus-Eritr...

Grundsätzlich ist die AV in Asmara (Eritrea) für Nachzugsverfahren zuständig. Da sie aber aus politischen und personellen Gründen die Verfahren nicht selbst bearbeitet, hat das Auswärtige Amt (AA) Nairobi (Kenia) als Ersatz bestimmt. Daneben werden Nachzugsverfahren auch über Addis-Abeba (Äthiopien) und Khartum (Sudan) abgewickelt.
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DerRalf
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Antwort #3 - 24.10.2018 um 10:23:31
 
Der Standesbeamte will aber eine Überprüfung der Heiratsurkunde aus Eritrea, dafür ist die dortige Botschaft zuständig. Der Standesbeamte hat mit einem Nachzugsverfahren nichts zu tun.

Aber der Standesbeamte wird die Urkunde von der deutschen Botschaft in Eritrea einfach mit dem Hinweis zurück bekommen, dass unsere Botschaft keine Überprüfung von Urkunden aus Eritrea durchführt.
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Aras
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Antwort #4 - 24.10.2018 um 10:41:23
 
traute schrieb am 24.10.2018 um 09:25:04:
Das gibt der Beamte nicht schriftlich. Im Gegenteil, er redet von einer Überprüfung durch einen Vertrauensanwalt in Eritrea. Die dt. Botschaft in Asmara macht keine Legalisierungen mehr.  Mal abgesehen davon mußte doch die dt. Botschaft in Khartoum zuständig sein. Auch die macht keine Legalisierungen mehr.


Und was hindert euch daran, ganz stumpf der Urkundenüberprüfung zuzustimmen?

Soll der Standesbeamte doch machen. Spätestens dann wenn er die Kosten der Urkundenüberprüfung per Vorkasse von euch fordert, muss er ja nachprüfen wie hoch der derzeitige Vorschuss von der deutschen Botschaft in Asmara ist.


Außerdem gibt es die Möglichkeit das Bestehen der Ehe feststellen zu lassen.
https://www.familienrecht-in-syrien.de/syr/dokumente/gerichtliche_feststellung.c...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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DerRalf
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Antwort #5 - 24.10.2018 um 11:04:24
 
Aras schrieb am 24.10.2018 um 10:41:23:
Und was hindert euch daran, ganz stumpf der Urkundenüberprüfung zuzustimmen?

Soll der Standesbeamte doch machen. Spätestens dann wenn er die Kosten der Urkundenüberprüfung per Vorkasse von euch fordert, muss er ja nachprüfen wie hoch der derzeitige Vorschuss von der deutschen Botschaft in Asmara ist. 

Klar wäre das eine Möglichkeit. Ich persönlich würde den Standesbeamten aber gleich daraufhinweisen, dass keine Überprüfung von Urkunden aus Eritera durch die Botschaft stattfindet und er sich ja gerne per Mail an die Botschaft wenden könne und sich dies bestätigen lassen.

Aras schrieb am 24.10.2018 um 10:41:23:
Außerdem gibt es die Möglichkeit das Bestehen der Ehe feststellen zu lassen.
https://www.familienrecht-in-syrien.de/syr/dokumente/gerichtliche_feststellung.c....


Hm so wie ich das lese ist es Syrien und eine Entscheidung eines Gerichtes in Syrien und nicht Deutschland.
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Aras
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Antwort #6 - 24.10.2018 um 11:11:24
 
DerRalf schrieb am 24.10.2018 um 11:04:24:
Hm so wie ich das lese ist es Syrien und eine Entscheidung eines Gerichtes in Syrien und nicht Deutschland.

Aso?

Macht aber nix, da wir in Deutschland auch die Möglichkeit der Feststellungsklage haben, § 256 ZPO.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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DerRalf
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Antwort #7 - 24.10.2018 um 11:49:37
 
Zur verlangten Vaterschaftsanerkennung des Jugenamtes:
Ist eigentlich Quatsch, da die beiden verheiratet sind und er damit Vater des Kindes ist. Hier ist aber ja das Problem, dass die Ehe anscheinend nicht anerkannt wird.

Wenn jetzt also die Vaterschaft anerkannt werden soll, so muss der Vater seine Vaterschaft erklären. Hierzu ist die Zustimmung der Mutter erforderlich. Die Mutter kann dies z.B. beim Jugendamt erklären. So wie ich es verstehe, ist der Vater im Sudan. Er musste dort dann die Vaterschaft anerkennen. Dies kann in der Regel in der Konsularabteilung der deutschen Botschaft erfolgen. Ich meine mich aber erinnern zu können, dass Petersburger mal daraufhingewiesen hat, dass nicht in allen Botschaften entsprechende Konsularbeamte haben. Dies müsste man also vorher bei der deutschen Botschaft im Sudan erfragen.
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traute
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Antwort #8 - 24.10.2018 um 19:13:52
 
DerRalf schrieb am 24.10.2018 um 11:49:37:
Ist eigentlich Quatsch, da die beiden verheiratet sind und er damit Vater des Kindes ist


das sehe ich genauso. DerRalf schrieb am 24.10.2018 um 11:49:37:
So wie ich es verstehe, ist der Vater im Sudan


genau, der ist in Khartoum und wartet auf einen Termin für ein Visum zur Fam. Zusammenführung.

DerRalf schrieb am 24.10.2018 um 11:49:37:
Ich meine mich aber erinnern zu können, dass Petersburger mal daraufhingewiesen hat, dass nicht in allen Botschaften entsprechende Konsularbeamte haben. Dies müsste man also vorher bei der deutschen Botschaft im Sudan erfragen. 


Das muß ich nochmal genau bei der Botschaft checken. Wenn es niemanden geben sollte, was dann???

Wenn diese Dinge nicht im Vorwege geklärt, sind würde es weitere Schwierigkeiten bei der Fam. zusammenführung geben, auf deren Termin zur Visumsereilung bei der Botschaft der Vater seit Monaten wartet.


Es liegt im Ermessen der Standesämter, ob sie standesamtliche eritreische Heiratsurkunden akzeptieren oder nicht. Einige tun es, andere nicht. Sind Standesämter NICHT dem Bund unterstellt?

(Hintergrundinfo)
Diese ganze Aktion geht vom JC aus. Es hat über das Jugendamt die Mutter aufgefordert, Geld aus der Unterhaltsvorschußkasse zu beantragen. Seltsamerweise nur für ein Kind. Es gibt aber zwei Kinder. Das ältere wurde im Sudan geboren (mit sudanesischer Geb. Urkunde , office registriert) Beide Kinder sind ehelich und haben denselben biologischen Vater.
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« Zuletzt geändert: 24.10.2018 um 19:29:31 von traute »  

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Antwort #9 - 16.08.2019 um 14:11:17
 
Was mich hier als erstes interessieren würde ist, ob die Beiden Identitätsnachweise haben. Gerade Eritreer haben in der Regel keine Reisepässe. Wenn nicht, dann ist jedwede Heiratsurkunde wertlos. Es liegt dann im Ermessen des Standesbeamten ob er eine Vaterschaft über eine VA zulässt (frei nach dem motto, ob Ehe oder VA, der Vater ist eh der gleiche) oder ob er die harte linie fährt und sagt, dass der Familienstand der Mutter ungeklärt ist und ein Vater aus einer VA auf keinen Fall beigeschrieben wird. In dem Falle bleibt nur eine Eintragung des Vaters auf Grund eines Feststellungsverfahrens beim zuständigen Familiengericht.
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Antwort #10 - 16.08.2019 um 20:24:06
 
DerRalf schrieb am 24.10.2018 um 11:04:24:
Ich persönlich würde den Standesbeamten aber gleich daraufhinweisen, dass keine Überprüfung von Urkunden aus Eritera durch die Botschaft stattfindet und er sich ja gerne per Mail an die Botschaft wenden könne und sich dies bestätigen lassen.

Guckst Du hier:
https://welcome.hamburg.de/contentblob/10629278/59d0d63a397cbac3204eb69706c0cc87
/data/auslaendische-oeffentliche-urkunden-zur-verwendung-in-de.pdf

Darin heißt es:
Die Inlandsbehörde, die eine Überprüfung der ausländischen Urkunde wünscht, richtet ein Amtshilfeersuchen an die zuständige deutsche Auslandsvertretung. Dazu muss sie die ausländische Urkunde in der Regel im Original beifügen, konkrete Fragen stellen oder um Globalüberprüfung ersuchen.

Bitte prüfen Sie anhand des Merkblatts der Auslandsvertretung, ob weitere Unterlagen für die erbetene Urkundenüberprüfung benötigt werden. Die Überprüfung kann regelmäßig erst dann eingeleitet werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Die Inlandsbehörde muss weiterhin der Auslandsvertretung
die Übernahme der dabei entstehenden Auslagen zusagen.
Die Behörde kann ihrerseits die Auslagen dem Urkundeninhaber
zur Erstattung aufgeben.

Nach den Erfahrungen des Auswärtigen Amts bitten die Inlandsbehörden normalerweise den Urkundeninhaber,
eine Sicherheitsleistung für die zu erwartenden und oftmals
beträchtlichen Überprüfungskosten bei ihr zu hinterlegen.

Die Auslagen entstehen dadurch, dass die deutschen Auslandsvertretungen die gewünschte Überprüfung nicht ausschließlich mit eigenem Personal durchführen können, sondern sich regelmäßig auf die Erkundigungen von Vertrauensanwälten
und sonstigen Vertrauenspersonen stützen müssen.

Je nach Zeitaufwand der Prüfung sind Auslagen zu erstatten, die sich auf mehrere hundert Euro belaufen können.

Einzelheiten dazu finden sich in den Merkblättern der deutschen Auslandsvertretungen.

Entstandene Überprüfungskosten sind stets zu erstatten, auch dann, wenn sich die geprüfte Urkunde als falsch erwiesen hat.

Für einige der betroffenen Länder liegen derzeit keine Merkblätter vor, da für diese Länder entweder bislang kein entsprechender Bedarf bestand oder aber eine Urkundenüberprüfung
aufgrund der lokalen Verhältnisse zurzeit nicht möglich ist.

Die inländischen Behörden werden vom Auswärtigen Amt regelmäßig über die Staaten informiert, in denen Urkundenüberprüfungen nicht durchgeführt werden können.
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« Zuletzt geändert: 16.08.2019 um 20:39:05 von Saxonicus »  

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Antwort #11 - 27.09.2019 um 14:22:40
 
CapHH schrieb am 16.08.2019 um 14:11:17:
Was mich hier als erstes interessieren würde ist, ob die Beiden Identitätsnachweise haben


Nein, die Mutter nicht. Der Vater hat eine eritreische ID. Wir haben nur Fotos davon und natürlich wird das auch nicht anerkannt. Auf der eritreischen standesamtlichen Heiratsurkunde ist ebenfalls ein Foto des Ehemannes. Nein, auch das ist nicht anerkannt.

Weil die Eltern getrennt leben, hat das JC die Mutter aufgefordert, einen Antrag auf Unterhaltsvorschuß zu stellen. Zunächst wurde dieser für beide Kinder bewilligt und gezahlt. Nach einigen Monaten aber eingestellt und alles Geld zurückgefordert. Begründung: Es gibt nur eine räumliche Trennung, keine partnerschaftliche.
(Familienzusammenführung ist am laufen)

Wenn die Eheurkunde aber gar nicht anerkannt ist, wie paßt das dann zusammen?
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Antwort #12 - 27.09.2019 um 18:39:05
 
traute schrieb am 27.09.2019 um 14:22:40:
Wenn die Eheurkunde aber gar nicht anerkannt ist, wie paßt das dann zusammen? 


Jobcenter, ABH und Standesamt sind unterschiedliche Ämter.
Was das eine Amt anerkennt hat keine Wirkung auf andere, jedes entscheidet für sich, was er anerkennt und was es für die Anerkennung braucht. Erst deusche oder EU Urkunden müssen von allen Ämtern anerkannt werden.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #13 - 06.10.2019 um 15:34:52
 
Danke, das wußte ich nicht.
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