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Gleichgeschlechtliche Ehe mit einem Marokkaner? (Gelesen: 2.808 mal)
seele89
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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14.10.2018 um 18:37:04
 
Hallo,

Ich besitze die deutsche als auch die marokkanische Staatsbürgerschaft. Ich möchte meinen Freund aus Marokko heiraten und hierher bringen.

Problem ist, er bekommt kein Visum für Touristenzwecken um hier  zu heiraten, damit er zurückfliegt und ich dann die Familienzusammenführung beantrage. Zweitens, können wir in Marokko nicht heiraten, denn dort gibt es sowas nicht.

Kann man aufgrund des Verbots der gleichgeschlechtlichen Ehe in Marokko, kein Visum zwecks Heirat bekommen?

Danke
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #1 - 14.10.2018 um 19:26:57
 
Moin,

natürlich kann man das.
Ein "Schengenvisum" zu Tourismuszwecken ist dafür ja auch wenger geeignet als das dafür vorgesehene Visum.
Das wäre das Nationale Visum zur "Eheschließung in Deutschland".
Findest sich auf der Website der AV unter dem entsprechenden Punkt: Klick mich!
Runterscrollen bis zur Checkliste.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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seele89
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Antwort #2 - 14.10.2018 um 20:44:09
 
T.P.2013 schrieb am 14.10.2018 um 19:26:57:
Moin,

natürlich kann man das.
Ein "Schengenvisum" zu Tourismuszwecken ist dafür ja auch wenger geeignet als das dafür vorgesehene Visum.
Das wäre das Nationale Visum zur "Eheschließung in Deutschland".
Findest sich auf der Website der AV unter dem entsprechenden Punkt: Klick mich!
Runterscrollen bis zur Checkliste.

Gruß


Danke

Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG Ihres zukünftigen Ehegatten zum Zwecke der Eheschließung oder der Nachweis über eigene genügende finanzielle Mittel bis zur Eheschließung.

Wie ist es, wenn man ALG1 bezieht ? da kann man doch keine Verpflichtungserklärung machen oder ?
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Aras
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Antwort #3 - 14.10.2018 um 21:02:28
 
Kann jemand anderes die Verpflichtungserklärung abgeben?
Hast du andere finanzielle Sicherheiten?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #4 - 15.10.2018 um 00:51:16
 
seele89 schrieb am 14.10.2018 um 20:44:09:
Wie ist es, wenn man ALG1 bezieht ? da kann man doch keine Verpflichtungserklärung machen oder ? 


ALG
1
ist im Gegensatz zu ALG
2
kein grundsätzliches Problem. Muss nur ausreichend sein.
Ist es das nicht, blieben die von Aras genannten Alternativen oder die Aufnahme einer ausreichend bezahlten Arbeit.

Gruß
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seele89
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Antwort #5 - 15.10.2018 um 17:03:23
 
Aras schrieb am 14.10.2018 um 21:02:28:
Kann jemand anderes die Verpflichtungserklärung abgeben?
Hast du andere finanzielle Sicherheiten?


Leider nicht. Da ist schon jemand ausserhalb meiner Stadt. Jedoch darf diese von dieser Heirat nichts mitbekommen.

Wie ist es, wenn mein Verlobter sich selbst absichert ?

Er ist 38 Jahre alt und Lehrer. Hat ein gutes Einkommen in Marokko und auch einiges gespart. Er hat ein Visum für Frankreich, welche 4 Jahre gültig ist.
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lottchen
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Antwort #6 - 15.10.2018 um 17:14:05
 
seele89 schrieb am 15.10.2018 um 17:03:23:
Er hat ein Visum für Frankreich, welche 4 Jahre gültig ist.


Ein Visum nur für Frankreich oder doch ein französisches Schengenvisum? Falls letzteres kann er damit doch problemlos nach D kommen und ihr heiratet hier (vorher natürlich die notwendigen Papiere besorgen). Dann muss er wieder ausreisen und von der Marokko aus die FZF betreiben.
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fab87
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Antwort #7 - 15.10.2018 um 17:16:50
 
lottchen schrieb am 15.10.2018 um 17:14:05:
Ein Visum nur für Frankreich oder doch ein französisches Schengenvisum? Falls letzteres kann er damit doch problemlos nach D kommen und ihr heiratet hier (vorher natürlich die notwendigen Papiere besorgen). Dann muss er wieder ausreisen und von der Marokko aus die FZF betreiben.



Und handelt es sich wirklich um ein Visum oder um einen anderen AT? Wird ja gerne mal vermischt. In Konsequenz gilt bei den meisten französischen ATs dann aber das gleiche.
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seele89
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Antwort #8 - 16.10.2018 um 11:09:59
 
lottchen schrieb am 15.10.2018 um 17:14:05:
Ein Visum nur für Frankreich oder doch ein französisches Schengenvisum? Falls letzteres kann er damit doch problemlos nach D kommen und ihr heiratet hier (vorher natürlich die notwendigen Papiere besorgen). Dann muss er wieder ausreisen und von der Marokko aus die FZF betreiben.


Nein, es ist tatsächlich ein Schengenvisum. Damit darf man doch in Deutschland nicht heiraten oder ?
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Aras
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Antwort #9 - 16.10.2018 um 11:21:09
 
Doch ihr könnt auch mit einem Schengenvisum heiraten. Jedoch müsste er trotzdem das nationale Visum nachholen. Der Vorteil wäre aber, dass ihr bereits verheiratet wärt.
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Antwort #10 - 16.10.2018 um 11:22:32
 
Mit einem Schengenvisum darf er nach D (und jedes andere Schengenland einreisen) und darf dort außer arbeiten / studieren (das bedarf extra Genehmigungen) alles machen, was jemand, der sich legal in einem Land als Besucher aufhält, machen. Einen Sprachkurs machen. Reisen. Auch heiraten. Heiraten ist nichts Verbotenes. Wenn die Voraussetzungen (Unterlagen) dafür vorliegen darf er hier heiraten. Er kann nur nicht gleich hierbleiben und eine AE beantragen (dafür ist er dann eben mit dem falschen Visum eingereist), sondern muss wieder ausreisen und von der Heimat aus die FZF betreiben.
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Antwort #11 - 16.10.2018 um 11:26:56
 
seele89 schrieb am 16.10.2018 um 11:09:59:
Nein, es ist tatsächlich ein Schengenvisum. Damit darf man doch in Deutschland nicht heiraten oder ?

Heiraten darf man schon, wenn man die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Allerdings wird man nach der Eheschließung keine Aufenthaltserlaubnis erhalten können, weil man dazu nicht mit dem richtigen Visum eingereist ist.

Man muss wieder ausreisen und vom Heimatland das Visumsverfahren zur Familienzusammenführung beantragen.
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Antwort #12 - 17.10.2018 um 12:40:40
 
Aras schrieb am 16.10.2018 um 11:21:09:
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