i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Gleichgeschlechtliche Ehe mit einem Marokkaner?
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1539535024

Beitrag begonnen von seele89 am 14.10.2018 um 18:37:04

Titel: Gleichgeschlechtliche Ehe mit einem Marokkaner?
Beitrag von seele89 am 14.10.2018 um 18:37:04
Hallo,

Ich besitze die deutsche als auch die marokkanische Staatsbürgerschaft. Ich möchte meinen Freund aus Marokko heiraten und hierher bringen.

Problem ist, er bekommt kein Visum für Touristenzwecken um hier  zu heiraten, damit er zurückfliegt und ich dann die Familienzusammenführung beantrage. Zweitens, können wir in Marokko nicht heiraten, denn dort gibt es sowas nicht.

Kann man aufgrund des Verbots der gleichgeschlechtlichen Ehe in Marokko, kein Visum zwecks Heirat bekommen?

Danke

Titel: Re: Gleichgeschlechtliche Ehe mit einem Marokkaner?
Beitrag von T.P.2013 am 14.10.2018 um 19:26:57
Moin,

natürlich kann man das.
Ein "Schengenvisum" zu Tourismuszwecken ist dafür ja auch wenger geeignet als das dafür vorgesehene Visum.
Das wäre das Nationale Visum zur "Eheschließung in Deutschland".
Findest sich auf der Website der AV unter dem entsprechenden Punkt: Klick mich!
Runterscrollen bis zur Checkliste.

Gruß

Titel: Re: Gleichgeschlechtliche Ehe mit einem Marokkaner?
Beitrag von seele89 am 14.10.2018 um 20:44:09

T.P.2013 schrieb am 14.10.2018 um 19:26:57:
Moin,

natürlich kann man das.
Ein "Schengenvisum" zu Tourismuszwecken ist dafür ja auch wenger geeignet als das dafür vorgesehene Visum.
Das wäre das Nationale Visum zur "Eheschließung in Deutschland".
Findest sich auf der Website der AV unter dem entsprechenden Punkt: Klick mich!
Runterscrollen bis zur Checkliste.

Gruß


Danke

Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG Ihres zukünftigen Ehegatten zum Zwecke der Eheschließung oder der Nachweis über eigene genügende finanzielle Mittel bis zur Eheschließung.

Wie ist es, wenn man ALG1 bezieht ? da kann man doch keine Verpflichtungserklärung machen oder ?

Titel: Re: Gleichgeschlechtliche Ehe mit einem Marokkaner?
Beitrag von Aras am 14.10.2018 um 21:02:28
Kann jemand anderes die Verpflichtungserklärung abgeben?
Hast du andere finanzielle Sicherheiten?

Titel: Re: Gleichgeschlechtliche Ehe mit einem Marokkaner?
Beitrag von T.P.2013 am 15.10.2018 um 00:51:16

seele89 schrieb am 14.10.2018 um 20:44:09:
Wie ist es, wenn man ALG1 bezieht ? da kann man doch keine Verpflichtungserklärung machen oder ? 


ALG1 ist im Gegensatz zu ALG2 kein grundsätzliches Problem. Muss nur ausreichend sein.
Ist es das nicht, blieben die von Aras genannten Alternativen oder die Aufnahme einer ausreichend bezahlten Arbeit.

Gruß

Titel: Re: Gleichgeschlechtliche Ehe mit einem Marokkaner?
Beitrag von seele89 am 15.10.2018 um 17:03:23

Aras schrieb am 14.10.2018 um 21:02:28:
Kann jemand anderes die Verpflichtungserklärung abgeben?
Hast du andere finanzielle Sicherheiten?


Leider nicht. Da ist schon jemand ausserhalb meiner Stadt. Jedoch darf diese von dieser Heirat nichts mitbekommen.

Wie ist es, wenn mein Verlobter sich selbst absichert ?

Er ist 38 Jahre alt und Lehrer. Hat ein gutes Einkommen in Marokko und auch einiges gespart. Er hat ein Visum für Frankreich, welche 4 Jahre gültig ist.

Titel: Re: Gleichgeschlechtliche Ehe mit einem Marokkaner?
Beitrag von lottchen am 15.10.2018 um 17:14:05

seele89 schrieb am 15.10.2018 um 17:03:23:
Er hat ein Visum für Frankreich, welche 4 Jahre gültig ist.


Ein Visum nur für Frankreich oder doch ein französisches Schengenvisum? Falls letzteres kann er damit doch problemlos nach D kommen und ihr heiratet hier (vorher natürlich die notwendigen Papiere besorgen). Dann muss er wieder ausreisen und von der Marokko aus die FZF betreiben.

Titel: Re: Gleichgeschlechtliche Ehe mit einem Marokkaner?
Beitrag von fab87 am 15.10.2018 um 17:16:50

lottchen schrieb am 15.10.2018 um 17:14:05:
Ein Visum nur für Frankreich oder doch ein französisches Schengenvisum? Falls letzteres kann er damit doch problemlos nach D kommen und ihr heiratet hier (vorher natürlich die notwendigen Papiere besorgen). Dann muss er wieder ausreisen und von der Marokko aus die FZF betreiben.



Und handelt es sich wirklich um ein Visum oder um einen anderen AT? Wird ja gerne mal vermischt. In Konsequenz gilt bei den meisten französischen ATs dann aber das gleiche.

Titel: Re: Gleichgeschlechtliche Ehe mit einem Marokkaner?
Beitrag von seele89 am 16.10.2018 um 11:09:59

lottchen schrieb am 15.10.2018 um 17:14:05:
Ein Visum nur für Frankreich oder doch ein französisches Schengenvisum? Falls letzteres kann er damit doch problemlos nach D kommen und ihr heiratet hier (vorher natürlich die notwendigen Papiere besorgen). Dann muss er wieder ausreisen und von der Marokko aus die FZF betreiben.


Nein, es ist tatsächlich ein Schengenvisum. Damit darf man doch in Deutschland nicht heiraten oder ?

Titel: Re: Gleichgeschlechtliche Ehe mit einem Marokkaner?
Beitrag von Aras am 16.10.2018 um 11:21:09
Doch ihr könnt auch mit einem Schengenvisum heiraten. Jedoch müsste er trotzdem das nationale Visum nachholen. Der Vorteil wäre aber, dass ihr bereits verheiratet wärt.

Titel: Re: Gleichgeschlechtliche Ehe mit einem Marokkaner?
Beitrag von lottchen am 16.10.2018 um 11:22:32
Mit einem Schengenvisum darf er nach D (und jedes andere Schengenland einreisen) und darf dort außer arbeiten / studieren (das bedarf extra Genehmigungen) alles machen, was jemand, der sich legal in einem Land als Besucher aufhält, machen. Einen Sprachkurs machen. Reisen. Auch heiraten. Heiraten ist nichts Verbotenes. Wenn die Voraussetzungen (Unterlagen) dafür vorliegen darf er hier heiraten. Er kann nur nicht gleich hierbleiben und eine AE beantragen (dafür ist er dann eben mit dem falschen Visum eingereist), sondern muss wieder ausreisen und von der Heimat aus die FZF betreiben.

Titel: Re: Gleichgeschlechtliche Ehe mit einem Marokkaner?
Beitrag von Saxonicus am 16.10.2018 um 11:26:56

seele89 schrieb am 16.10.2018 um 11:09:59:
Nein, es ist tatsächlich ein Schengenvisum. Damit darf man doch in Deutschland nicht heiraten oder ?

Heiraten darf man schon, wenn man die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Allerdings wird man nach der Eheschließung keine Aufenthaltserlaubnis erhalten können, weil man dazu nicht mit dem richtigen Visum eingereist ist.

Man muss wieder ausreisen und vom Heimatland das Visumsverfahren zur Familienzusammenführung beantragen.

Titel: Re: Gleichgeschlechtliche Ehe mit einem Marokkaner?
Beitrag von DerRalf am 17.10.2018 um 12:40:40

Aras schrieb am 16.10.2018 um 11:21:09:
Der Vorteil wäre aber, dass ihr bereits verheiratet wärt.

und damit für das Visum zur Familienzusammenführung keine Verpflichtungserklärung mehr benötigt.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.