GeBi schrieb am 10.10.2018 um 15:55:15:Und Entschuldigung für mein Hilfegesuch. Wenn man einfach nach monatelangem hin und her keine Ahnung mehr hat was man machen soll.
Mir wurde dieses Forum empfohlen, weil einem hier geholfen wird oder einem Ideen gegeben werden. Ich dachte nicht, dass man hier auch gleich weider angepflaumt wird.
Wenn ich keine Ahnung habe, frage ich nach. Danke trotzdem für die Antwort
Bitte einfach mal tief durchatmen. Hier wurde keiner angepflaumt.
GeBi schrieb am 10.10.2018 um 15:55:15:Wir haben ja noch nicht einmal Einsicht in die Akte beim Standesamt bekommen, weil die sagen, dass es nicht erlaubt ist. Von daher wissen wir nur das was die Standesbeamtin uns gesagt hat. Ich hatte auch darum gebeten die Entscheidung vom OLG als Kopie zu bekommen oder irgendeine andere Bescheinigung. Wurde uns nicht ausgestellt. Aber dann weiß ich ja jetzt nach was ich fragen muss.
Öhm, ohne schriftlichen Ablehnungsbescheid gibt es eigentlich auch keinen Verwaltungsakt. Also irgendeinen Zettel müsst ihr schon kriegen. Ihr könnt also ruhig darauf bestehen und wenn die Rechnung von der Landeskasse für Justiz kommt, könnt ihr die Zahlung auch solange verweigern bis ihr auch tatsächlich das Schreiben in der Hand habt, denn sonst zahlt ihr für etwas was rechtlich garnicht in der Welt ist. Und "geheime" Akten sind auch merkwürdig. Wenn es darum geht, den Vertrauensanwalt in Pakistan zu schützen, dann kann man auch entsprechend die Daten des Vertrauensanwaltes schwärzen. Einfach so zu behaupten, dass es nicht möglich sei, weil geheim ist Quatsch. Es mag sein, dass vor paar Jahren in Pakistan paar Vertrauensanwalte erschossen wurden, aber das heißt ja nicht, dass ihr keinen Anspruch auf die Ergebnisse der Untersuchung, die ihr ja auch noch bezahlt habt (!) und eigentlich in eurem Namen gearbeitet habt, hättet.