Hallo Zusammen,
Danke Euch für das tolle Board. Ein Freund von mir aus Vietnam (im Folgenden A) hat folgendes Problem und ich denke ihr habt sicherlich eine Antwort dafür.
+ Im 09.2009 kam A nach Deutschland um zu studieren.
+ Im 09.2015 war A fertig mit seinem Studium (Bachelor und Master in Wirtschaftsinformatik).
+ Von 08.2013 bis 04.2016 beschäftigte A als Praktikant (8 Monate) und Werkstudent bei nur einer Firma B.
+ Von 05.2016 bis 08.2016 beschäftigte A als Vollzeitmitarbeiter mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag (EUR 40800 Brutto pa als Management Consultant) für B. Firma B ist auf seine Aufenthaltserlaubnis festgeschrieben für 2 Jahr. Sein Visum ist bis 03.2019 verlängert. Er hat die "Aufenthaltserlaubnis für die Jobsuche" noch nicht beantragt.
+ Im 08.2016 ist A heimgekehrt für sein Projekt und hat seine Arbeit in Firma B gekündigt. Aus dringlichkeitsgründen hatte A keine Chance seine Lage in
ABH aufgeklärt. (I)
+ Von 08.2016 bis 11.2017 war A 3 mal wieder in Deutschland und hat versucht einen Termin bei der
ABH seinen Sachverhalt zu schildern ohne Erfolg (vor Ort, telefonisch und per Email) (II)
+ Im 11.2017: C ist ein ehemaliger deutsche Kollege von A, er arbeitet zurzeit für Firma D. Aufgrund der guten zusammenarbeit mit A, C hat A an seinem Chef in Firma D verwiesen und eine Bewerbungsgespräch durchgeführt. A hat seinen Arbeitsvertrag von Firma D bekommen (60k Brutto pa als Management Consultant) und soll in 02.2018 mit dem neuen Job in Deutschland beginnen. Es liegt schon vor: Krankenversicherung, Mietvertrag für Wohnung, Arbeitsvertrag, Masterurkunde, Deutschkenntnisse C1.
Meine Frage nun ist:
(1) wenn A irgendwann einen Termin bei der
ABH bekommt, was würde auf A zukommen?
(2) Kann A problemlos eine Aufenthaltserlaubnis bekommen?
(3) Soll A einem Anwalt für Ausländerrecht einschalten (Wegen I und II)?
Vielen Dank.