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nationales Visa für Sprachkurs (Gelesen: 1.463 mal)
MasterCube
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch/französisch
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25.12.2017 um 15:47:40
 
Hallo liebe Forumgemeinde,

hat jemand Erfahrungen mit einem nationalen Visum welches für einen Sprachkurs ausgestellt wurde?

Folgende Situation:

> Freundin soll nach Deutschland kommen und einen Deutschkurs machen. Schengen Visum wurde 2015 abgelehnt.

Bitte gleich vorweg an die Oberschlaumeier hier. Nur weil sie meine Freundin ist und das Schengen Visum abgelehnt wurde heißt das nicht, das falsche Angaben gemacht werden um trotzdem einen Weg der Einreise zu finden. Alle unten aufgeführten Angaben entsprechen der Wahrheit. Also gleich irgendwelche Belehrungen bitte ersparen und bitte nur eure Erfahrung falls ihr dazu welche habt mitteilen.

Auf der Website der Botschaft in Kingston steht folgendes:
http://www.kingston.diplo.de/Vertretung/kingston/en/04/Visabestimmungen/National...


- curriculum vitae of professional career, specifying the certificates, diplomas, etc. you have obtained

Sie hat nur normalen Schulabschluss ohne CXC

macht jetzt gerade Führerschein und einen Course Anfang Januar einen Kurs Jamaican Tourist Board - Team Jamaica, da man für offiziellen Tourismus in Jamaica ja immer ein Zertifikat braucht.

Wie seht ihr die Chancen ein nationales Visum zu erhalten?
Argumentation ist folgende:
Um langfristig im Touristmus Buisness bessere Qualifikationen zu haben würde Sie gerne einen Deutschkurs machen.

Weiß zufällig jemand die Kriterien für diesen Sprachkurs?

Hab mal auf der Website der Russischen oder Ukrainischen Botschaft gelesen das es ein Kurs sein muss der jeden Tag Deutsch unterrichtet, also keine Abendkurse oder Wochenende.
Denke mal das wird hier genauso sein da die Bestimmungen für nationales Visum überall gleich sein dürften. Irgendwelche Ahnung welche Institutionen das anbieten?

Nachtrag:
war Russland =) also die Botschaft

da stehen folgende Kriterien:

Je nach dem, ob der angestrebte Sprachkurs der unmittelbaren Studienvorbereitung dient
oder nicht, ist entweder ein Visum für einen studienvorbereitenden oder einen isolierten
Sprachkurs zu beantragen. Die Aufnahme eines Studiums mit dem letztgenannten Visum ist
wegen des Wechsels des Aufenthaltszweckes ausgeschlossen.
Bei Ihrem Sprachkurs muss es sich um einen sog. Intensivsprachkurs handeln. Dieser ist u.A.
durch einen täglichen Unterricht mit mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche
gekennzeichnet. Abend- und Wochenendkurse sind nicht ausreichend. Der Sprachkurs muss
auf den Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse gerichtet und die Dauer von
vornherein zeitlich begrenzt sein. Die maximale Dauer beträgt 1 Jahr.
Wird ein isolierter Sprachkurs beantragt, so muss ein solcher Kurs unter Berücksichtigung
Ihrer wirtschaftlichen, beruflichen und familiären Situation in Ihre konkrete Lebensplanung
passen und plausibel erscheinen. Entsprechende Nachweise hierfür sind mit dem Antrag
einzureichen. Vorkenntnisse in der deutschen Sprache sind zwar nicht zwingende
Voraussetzung für die Erteilung des Visums, spielen aber bei der Plausibilitätsprüfung eine
wichtige Rolle.
Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit während des Sprachkurses ist nicht erlaubt.

Original Dokument auf der Website auf:

http://www.germania.diplo.de/contentblob/3572196/Daten/7849258/sprachkurskurzmer...
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Saxonicus
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Antwort #1 - 25.12.2017 um 19:24:42
 
MasterCube schrieb am 25.12.2017 um 15:47:40:
Freundin soll nach Deutschland kommen und einen Deutschkurs machen.

Deutsch lernen kann sie auch in Jamaika:

http://www.goethe.de/uun/adr/wwt/kop/kgz/jam/deindex.htm

Da sollte sie schon eine plausible Erklärung parat haben, um darzulegen, weshalb der Deutschkurs unbedingt in Deutschland stattfinden soll.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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MasterCube
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 26.12.2017 um 11:56:29
 
Goethe Institute gibt es überall auf der Welt wenn es nicht gerade ein afrikanischer Krisenstaat ist.

Wozu gibt es dann die Möglichkeit über ein nationales Visum einen Sprachkurs zu machen wenn diese im eigenen Land erlernt werden können?
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Aras
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Antwort #3 - 26.12.2017 um 12:09:09
 
Weil es der deutsche Gesetzgeber so bestimmt hat. Wenn du eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit führen willst dann schreibe die Bundestags-Abgeordneten an und diskutiere mit denen. Dieses Forum ist aber nicht die Stelle um den Sinn von Gesetzen zu eruieren.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #4 - 26.12.2017 um 13:24:07
 
@TS
Das ist jetzt der 3.Thread, aber immer zum gleichen Thema. Was soll das?
Ob du grossartig behauptest, es wäre nur ein Szenario oder die dt. Gesetze wären kontraprodutiv (für was eigentlich?), immer gehts um die Frage, wie du deine jamaikanische Freundin nach D holst.
Warum gibst du nun jetzt erst an, dass ein Schengen-Visum schon in 2015 abgelehnt wurde ?
Was sollen diese tröpfchenweisen Infos?
Sowas gehört zu den wichtigen Fakten in den ersten Thread.
Und deutsche Gesetze sind einzuhalten, fertig.
Wem es zuzumuten ist, im Heimatland einen ersten Deutschkurs zu absolvieren, der muss das dort machen.
Wem es nicht zuzumuten ist, kann es auch in D machen.
Für manche ist es sogar in D nicht zumutbar.
Kommt eben drauf an.

Da du sowieso jedes Jahr länger in J bist, dürfte der A1-Kurs mit gutem Abschluss doch kein Problem für deine Freundin sein, zumal sie gut lernt.

MasterCube schrieb am 26.12.2017 um 11:56:29:
Wozu gibt es dann die Möglichkeit über ein nationales Visum einen Sprachkurs zu machen wenn diese im eigenen Land erlernt werden können? 

Stell die Frage andersherum.
"Für wen gibt es die Möglichkeit, über ein nationales Visum einen Sprachkurs zu machen?"
Und welches Level?


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Antwort #5 - 26.12.2017 um 13:33:37
 
Weil jeder, der Fremdsprachen erlernt hat, weiß: In der fremden Sprachumgebung lernt es sich effektiver.
Aber erst, wenn eine Basis da ist.

Was hilft einem das Wissen um den Satz "Ich heiße Peter", wenn man genau diesen Satz im täglichen Leben nun nicht auf Schritt und Tritt hört?
Eine Kakophonie unverständlicher Laute hilft *nicht* beim Sprachlernen.

Will eine Firma ihre Angestellten in kürzester Zeit auf ein bestimmtes Sprachniveau bringen, dann kann auch ein Sprachkurs "Von Null" in Deutschland absolviert werden - i.d.R. sind in solchen Fällen sowohl Zweck des Aufenthalts wie auch anschließende Rückkehr zweifelsfrei.

Solange jedoch jeder, aber auch wirklich jeder, der ohne im AufenthG vorgesehenen Grund für mehr als 90 Tage nach Deutschland will, nach kurzer Zeit das Wort "Sprachkurs" murmelt und alle Unterlagen dafür vorbereitet, werden wir an den AV auf den Aufenthaltszweck schauen und uns fragen, ob wir da zum 185. Mal im Jahr an der Nase herumgeführt werden sollen.

Stimmt das Bild - kein Thema.

Null Vorkenntnisse und ohne erkennbaren Grund entstandener Wunsch, nun jetzt Deutsch zu lernen - aber keinesfalls im Heimatland, nur in Deutschland - sind meist kein stimmiges Bild.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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